Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 23. April bis zum 7. Mai 2020 wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2020/2021 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 26. März bis zum 9. April 2020 selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt abdem 26.März 2020 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht.Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen

Warum solltet Ihr Euch bewerben? Der Referendarrat vertritt die Interessen der Referendare gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbildern. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendare des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Wir haben durch unser Engagement unter anderem die erforderliche Verbesserung der Ausbildung in der Verwaltungsstation erreicht, indem wir aktiv an der Ausarbeitung einer neuen Ausbildungsrichtlinie mitgewirkt haben.

Zudem haben wir für Euch zum Zwecke der Verbesserung der Einzelausbildung mit dem „Kummerkasten“ auf unserer Homepage eine Möglichkeit für Euch geschaffen, uns offen oder anonym über Missstände während eurer Einzelausbildung zu informieren. 

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen.Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartnern und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendare bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendarinnen und Referendare erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Anordnung: Reiserückkehrer Quarantäne

Schleswig, den 24.03.2020

Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare, 

im Hinblick auf das neuartige Coronavirus sind erneut weitere Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Ich verweise dazu auf den nachstehenden Text aus einer aktuellen Anordnung der Staatskanzlei: 

Aus gegebenem Anlass bitte ich ab sofort dringend zu beachten, dass nunmehr alle Reiserückkehrer (…) zunächst eine 14tägige Quarantäne in selbstauferlegter, häuslicher Isolation zu gewährleisten haben und nicht die Dienststellen aufsuchen bzw. in persönlichen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung treten. Es findet dementsprechend keine Differenzierung mehr statt, ob das Reiseland eine Einstufung als Risikogebiet oder besonders betroffenes Gebiet erhalten hat oder nicht. Die Dauer dieser Maßnahme bestimme ich auf die in der bisherigen Erlasslage genannte Frist des 19. April 2020. 

Es wird um strikte Beachtung gebeten. Bitte setzen Sie sie sich mit ihrer Ausbildungsstelle in Verbindung. 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Felix Hütte 

2020_03_24 Anschreiben an Ref

Anschreiben des OLG an alle Referendarinnen und Referendare

Schleswig, den 23.März 2020

Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare, sehr geehrte künftige Referendarinnen, sehr geehrte künftige Referendare, 

vor dem Hintergrund der dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 waren unverzüglich umfängliche Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten zu ergreifen. Diese Maßnahmen bringen auch erhebliche Einschränkungen für die tägliche Arbeit in den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Kanzleien und allen Behörden mit sich. Insgesamt stellt die derzeitige Situation eine große Herausforderung für den Rechtsstaat dar. 

Die Maßnahmen treffen auch den Referendarausbildungs- und prüfungsbetrieb. So ist die Verschiebung der für Anfang April 2020 anstehenden Klausuren für das zweite Staatsexamen durch das GPA erforderlich gewesen. Die Klausuren sollen voraussichtlich in der ersten Junihälfte 2020 geschrieben werden. Nach Auskunft des GPA besteht zum jetzigen Zeitpunkt die Tendenz, die für Ende April/Anfang Mai angedachten mündlichen Prüfungstermine zu halten, Verschiebungen sind jedoch auch hier nicht ausgeschlossen. 

Auch die vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bereits ergriffenen Maßnahmen in Ihrer Referendarausbildung (Aussetzung der Präsenz-Arbeitsgemeinschaften und Präsenz-Einführungslehrgänge) waren erforderlich; das Gleiche gilt für die Einschränkungen in Ihren Einzelausbildungen. Sobald möglich soll der reguläre Ausbildungsbetrieb wiederaufgenommen werden. Bis dahin haben Sie bitte Verständnis für die Einschränkungen und Verschiebungen und nutzen die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. ELAN-REF) zum selbstständigen Lernen, Vertiefen und Vorbereiten auf die Prüfungen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir auch darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen der Referendarabteilung vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung vorzunehmen.

Alle mit der Referendarausbildung befassten Personen sind aktuell sehr bemüht, mit der schwierigen Situation bestmöglich umzugehen. Die Einführungslehrgänge im Zivilrecht und Strafrecht sollen unter Anwendung postalischer und/oder elektronischer Kommunikationsmittel durchgeführt werden. Die Lehrgangsleiter*innen und örtlichen Referent*innen stehen hierzu im Austausch miteinander und setzten sich damit für eine Ausbildung ein, die ohne persönlichen Kontakt möglich ist; weitere technische Möglichkeiten werden aktuell durch die Referendarabteilung geprüft. Auch der Ergänzungsvorbereitungsdienst läuft mittlerweile nahezu ausschließlich digital und ohne persönlichen Kontakt weiter. Da die konkrete Durchführung der verschiedenen Lehrgänge und Kurse in den Händen jeweils individueller Protagonisten mit individuellen Konzepten liegt, können die Vorgehensweisen dabei differieren; gegebenenfalls müssen bestimmte Lehreinheiten in einer späteren Präsenzveranstaltung nachgeholt werden. Die Mitarbeiterinnen in der Referendarabteilung sind aktuell damit befasst, neben dem Tagesgeschäft zahlreiche Fragen und Anträge zu beantworten, die die aktuelle Situation mit sich bringt; auch die Frage einer Umsetzung des Einführungslehrgangs zur Anwaltsstation ist zurzeit in der Abstimmung mit der Rechtsanwaltskammer. Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten mit großen Einsatz tätig sind, auch wenn der deutlich erhöhte Arbeitsanfall und die Einschränkungen am Arbeitsplatz, sowie das eingeschränkte Angebot an externer Kinderbetreuung, besondere Herausforderungen darstellen. 

Die weitere Zukunft können wir zurzeit nicht umfassend mit abschließender Gewissheit voraussagen. Seien Sie aber versichert, dass wir bemüht sind, die Interessen der Schleswig-Holsteinischen Referendar*innen bestmöglich zu berücksichtigen. Hierzu steht die Referendarabteilung des Oberlandesgerichts im Austausch mit dem Referendarrat. Dieser wies mich bereits auf verschiedene Sorgen der Referendar*innen hin, wie etwa die Frage, ob im Juni ein Klausurraum auch in Lübeck zur Verfügung steht, die Frage, ob die Aprilkandidaten und Junikandidaten im Juni 2020 nacheinander schreiben (damit die Leihkommentare weitergegeben werden können), die Frage, wann konkret die mündlichen Prüfungen für die Aprilkandidaten stattfinden werden. Die Fragen sind von der Referendarabteilung adressiert und ich habe dem Referendarrat mitgeteilt, dass ich ihm aktuelle Entwicklungen mitteilen werde. 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Oberlandesgericht/Referendare/InformationenReferendare/InformationenReferendare.html;jsessionid=22C9FB4810E504E79B2EC971D71D96E9.delivery1-master 

Bitte halten Sie durch und verzagen nicht; behalten Sie den Mut und den Willen, die Ausbildung und das Examen bestmöglich zu meistern. Und geben Sie auf sich und Ihre Angehörigen acht – bleiben Sie gesund! Wir wünschen Ihnen auch im Namen der Präsidentin des Oberlandesgerichts viel Kraft, um die Herausforderungen zu meistern. 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag 

Dr. Felix Hütte 

 

Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Beendigung der heute noch notwendig gewordenen Abstimmungsprozesse darf ich Ihnen nunmehr definitiv Folgendes mitteilen:

Im Zweiten Staatsexamen verschieben wir die acht Klausuren vom 2. bis 17. April 2020.

Sie sollen im Juni 2020 (voraussichtlich in der ersten Hälfte) angefertigt werden.

Wir bitten, die Referendarinnen und Referendare über diese Entscheidung in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen und zugleich darauf hinzuweisen, dass das GPA bemüht ist, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten.

Vielen Dank
und herzliche Grüße aus Hamburg
Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht
 
Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg

Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Präsidentin des GPA hat gestern entschieden, dass die ab 2. April 2020 geplanten Klausuren des Zweiten Examens nicht geschrieben werden.

Als Nachholtermin sind zurzeit die beiden Wochen vom 4. bis 15. Mai 2020 vorgesehen, dies unter Vorbehalt der Beurteilung der sich in den nächsten Wochen entwickelnden Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Corona-Virus.

Die Personalstellen für Referendare informieren in diesen Minuten die Referendarinnen und Referendare.

Das GPA ist bemüht, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten und die aktuelle Entwicklung mitzuteilen.

Beste Grüße aus Hamburg
Michael Labe

 

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg
+49 40 428 43 2023 (Geschäftsstelle)

www.justiz.hamburg.de/ausbildung-pruefungen

Anordnung des OLG: Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus

Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen,

im Hinblick auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) sind am Wochenende weitere Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Insoweit verweise ich zunächst auf die beigefügte Mail von der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 15. März 2020 mit Anlagen sowie auf unsere bisherigen Verfügungen aus der letzten Woche.

Die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus verursachen erhebliche Einschränkungen, die sich auch im Bereich der Referendarausbildung auswirken.

Wie Sie der Mail der Präsidentin des Oberlandesgerichts entnehmen können, sind Stationsreferendare bitte wie Justizangehörige zu behandeln; sonstige Lehrgänge finden nicht mehr statt.“

Im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an:

  1. Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet bis auf Weiteres grundsätzlich statt, sofern keine besonderen Umstände (z.B. Rückkehr aus einem Risikogebiet, anderweitiger Verdacht auf eine Infektion) vorliegen. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. Das Vorgehen ist mit der Ausbilderin und dem Ausbilder zu besprechen.

Referendar*innen, die im April einer Station im Ausland zugewiesen sind, werden bis aus Weiteres angewiesen, diese nicht vor Ort anzutreten. Bitte setzen Sie sich mit der Ausbildungsstelle in Verbindung und informieren diese. Ob die Ausbildung vor Ort zu gegebener Zeit angetreten werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel begonnen werden.

Referendar*innen, die sich zurzeit im Ausland befinden, ist es gestattet, die Station vor Ort unverzüglich zu unterbrechen. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel fortgeführt werden.

  1. „Sonstige Lehrgänge“ finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr statt. Darunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen ein persönlicher Kontakt mit anderen Menschen erfolgt, wie bei Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgängen, Klausurenkursen (soweit die Klausuren vor Ort geschrieben werden), Lehrgängen im Rahmen des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, Probeexamen. Ausbildungsbestandteile, die keinen persönlichen Kontakt erfordern (z.B. online abrufbare Klausuren im Klausurenkurs; Eigenstudium über ELAN-Ref), sollen weiterhin genutzt werden.

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung; über das weitere Vorgehen und die weitere Entwicklung werden Sie auf diesem Weg weiterhin informiert werden.

Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Hütte

Anordnung Corona

Wichtige Information: Verhinderung Ausbreitung Corona-Virus

Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare, sehr geehrte Damen und Herren Referentinnen und Referenten der Referendarausbildung,

im Auftrag des Referenten für die Referendarausbildung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Herrn Dr. Hütte übersende ich anbei den Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 12.03.2020, den Leitfaden Veranstaltungen sowie erneut meine bereits gestern übersandte Anordnung zur Verhinderung der Ausbreitung und erneut die Medieninformation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Jugend Familie vom 11.03.2020 sowie die aktuelle Medieninformation vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In Ergänzung der dortigen Informationen teile ich mit, dass die Regelungen für Reiserückkehrer aus den vom Roland Koch Institut definierten Risikogebieten nunmehr auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Referendarinnen und Referendare gilt, die von Reisen aus der Alpenregion (Österreich, Schweiz, Alpenregion Frankreich) zurückkehren, unabhängig davon, ob diese Gebiete bereits als Risikogebiet ausgewiesen sind und unabhängig von der Distanz zu einem Risikogebiet.

Im Hinblick auf die Schließungen von Schulen und Kitas verweise ich auf den Auszug aus dem Erlass des Chefs der Staatskanzlei hin; die Ausführungen gelten für die Referendarinnen und Referendare entsprechend:

„Beamtinnen und Beamte, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, weil die Kinder wegen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus Betreuungseinrichtungen oder Schulen nicht mehr besuchen sollen oder die Einrichtung aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus geschlossen ist, erhalten Sonderurlaub nach § 20 Sonderurlaubsverordnung. Unter Bezugnahme auf den in § 13 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung geregelten Umfang wird dieser Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Arbeitstage für jedes Kind der Beamtin oder des Beamten bewilligt. Soweit neben der Kinderbetreuung mobiles Arbeiten möglich ist, ist dieses wahrzunehmen.

Im Hinblick auf die im April 2020 anstehenden Klausuren zum 2. Juristischen Staatsexamen leite ich nachfolgend die Stellungnahme des Gemeinsamen Prüfungsamtes in Hamburg weiter:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hütte,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir im GPA verfolgen die Meldungen zur Ausbreitung des Corona-Virus in Ansehung unser Prüfungsverfahren mit sehr großer Aufmerksamkeit.

Die Präsidentin des GPA wird Anfang der kommenden Woche auch über die Frage der Anfertigung der April-Klausuren entscheiden.

Wir werden Sie alle selbstverständlich umgehend unterrichten.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Die Referendarabteilung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wird am Montag, den 16. März 2020 in Abstimmung mit der Präsidentin des OLGs über das weitere Vorgehen informieren.

Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2

 Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen, 

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) erfordert eine neue Einschätzung der Situation und weitere Schritte zur Eindämmung. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile eine Anzahl von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete. 

Einem Erlass der Staatskanzlei vom 09.03.2020 folgend ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an: 

1. Referendar*innen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder aufhalten werden, haben dies bei dem für sie zuständigen Landgericht anzuzeigen und sind nachdrücklich gebeten, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet ihrer Dienststelle fernzubleiben und stattdessen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (Homeoffice) anlassbezogen zu nutzen. Ansonsten erfolgt eine Freistellung vom Dienst bzw. von der Arbeitsverpflichtung. 

Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. 

2. Dienstreisen in Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete (z.Zt. die Region des Kreises Heinsberg, NRW) werden bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. 

3. Sofern die Möglichkeit besteht, dass Sie von dieser Anordnung betroffen sind, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Landgericht in Verbindung, um eine Klärung der konkreten Betroffenheit herbeizuführen. 

Zur Begründung ist auszuführen, dass die Möglichkeit der Infektion und damit einer Übertragung auf andere Beschäftigte bei Rückreisenden aus anerkannten Risikogebieten besonders hoch ist. Um eine Infektionsverbreitung im Bereich der Landesverwaltung zu vermeiden, ist eine einheitliche Verfahrensweise erforderlich. In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr. Um diese zu vermeiden, werden Dienstreisen in diese Gebiete bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. Dienstgebäude Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig | Telefon 04621 86-0 | Telefax 04621 86-1372 | verwaltung@olg.landsh.de Das Oberlandesgericht finden Sie im Internet unter www.olg-schleswig.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. 

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung. 

Mit freundlichen Grüßen 

i.A. Dr. Hütte