Virtuelle Station: Handelskammer New York

Rechtsreferendariat bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (German American Chamber of Commerce, Inc.) in New York 

Virtuelles Rechtsreferendariat – New York City trotz Coronakrise! 

Fachbereich Legal 

Ort New York City/Deutschland 

Sie sind Rechtsreferendar/in und wollen internationale Erfahrungen sammeln? Sie zeichnen sich durch eine selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Zielorientierung und Kommunikationsstärke aus? 

An unserem Standort in New York bieten wir ab sofort für die Dauer von drei bis vier Monaten die Möglichkeit an, eine Station des Referendariats virtuell von Deutschland aus in unserer Rechtsabteilung zu absolvieren. 

Über uns Die AHK USA – New York ist eine von drei Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammern in den USA. Seit über 70 Jahren fördert die AHK USA – New York Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den USA. Unsere Rechtsabteilung bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA an. 

Stellenbeschreibung 

Wir bieten eine vielfältige und internationale Tätigkeit in einem juristisch und wirtschaftlich spannenden Bereich. Dabei erhalten Sie Einblicke in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und arbeiten an der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen mit: Allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht. Des Weiteren unterstützen Sie den Inkasso-Service der AHK USA – New York. 

Aufgrund der inhaltlichen Themen sind verhandlungssichere Englischkenntnisse erforderlich, die Sie idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt und / oder LL.M. im englischsprachigen Ausland erworben haben. 

Die AHK USA – New York bietet Ihnen flexible Arbeitszeiten und viel Raum für Eigeninitiative, die Mitarbeit in einem dynamischen Team und ein modernes Arbeitsumfeld. 

Anforderungen 

  • • Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse 
  • • Begonnenes Rechtsreferendariat 
  • • selbstständige Arbeitsweise 
  • • Leistungsbereitschaft 
  • • Zielorientierung 
  • • Kommunikationsstärke 
  • • Computerkenntnisse (Microsoft Outlook, Word, Excel, Power Point) 

Starttermin ab sofort, auch kurzfristige Bewerbungen werden begrüßt 

Dauer drei bis vier Monate 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) in Englisch oder Deutsch mit Betreff „Ihr Name –Referendariat Legal“ per E-Mail an die Leiterin unserer Rechtsabteilung Frau Susanne Gellert (legalservices@gaccny.com). 

Kontakt Susanne Gellert, LL.M. Vice President 
Rechtsanwältin | Attorney at Law 

German American Chamber of Commerce, Inc. 80 Pine Street, 24th Floor | New York, NY 10005 Phone: +1 (212) 974-8846 | Fax: +1 (212) 974-8867 E-Mail: legalservices@gaccny.com URL: www.gaccny.com | www.ahk-usa.com | www.ahk.de 

Stellenangebot: SPD Fraktion Bremen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n 

Volljurist*in (m/w/d)in Vollzeit

Wenn Sie sich für diese interessante und ausgesprochen vielseitige Tätigkeit interessieren, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Mai 2020 bei der SPD-Bürgerschaftsfraktion Land Bremen, Frau Marieke Meinhart, bitte ausschließlich per E-Mail: m.meinhart@spd-bremen.de 

Kommentare für den Juli Termin

Werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

für alle Referendarinnen und Referendare, die am Klausurentermin Juni 2020 teilnehmen werden, gilt die beigefügte Konkretisierung der Hilfsmittelverfügung, die zwei Vorauflagen der jeweiligen Kommentare zulässt.

Wir hoffen, so zur Entspannung der Situation aufgrund der geringen Verfügbarkeit von sog. „Examenskoffern“, die durch die Zusammenlegung von zwei Klausurenterminen entstanden ist, beitragen zu können.

https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889470/056fa91908dbc8be4d7bf7d55fd1e15c/data/kommentare-fuer-die-klausuren-im-juni-2020.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Keine Stationen beim Auswärtigen Amt bis Ende 2020

Auswärtiges Amt
Gz.: 1-Ak-7-121.04/1

Betr.: Aussetzen des Referendarprogramms an den Auslandsvertretungen für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 einschließlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der anhaltenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 bestehen derzeit weltweit Einreisebeschränkungen, sind Quarantänemaßnahmen für Ausländer eingeführt und viele Gesundheitssysteme überlastet. Weltweit haben alle Länder teils die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Lage in den nächsten Monaten entwickeln und welche Folgen die Krise selbst im Falle eines noch relativ glimpflichen Verlaufs nach sich ziehen wird. 

Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts, die ebenfalls diesen Bedingungen unterliegen und nur eingeschränkt arbeiten können, sind bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Rahmenbedingungen für die Ableistung einer Ausbildungsstation im Juristischen Vorbereitungsdienst zu gewährleisten. Auch für Sie hat die Gesundheit für das Personal und selbstverständlich auch für Referendarinnen und Referendare absolute Priorität.

Unter diesen Umständen hat das Auswärtige Amt entschieden, bis einschließlich Dezember 2020 grundsätzlich keine Stationen im Ausland anzubieten.

Diese Entscheidung dient vor allem dem Schutz unserer Hospitierenden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob die Einreise in das Einsatzland und eine Rückreise nach Deutschland möglich wären. Auch ist die Gefahr für die Gesundheit an den Ausbildungsorten im Ausland nicht einschätzbar. Viele Länder haben die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen, von denen auch Referendarinnen und Referendare betroffen wären. Wir bedauern diese Entwicklung, müssen aber auch die im Interesse des Gesundheitsschutzes in den jeweiligen Ländern getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen respektieren.

Selbstverständlich wird das Auswärtige Amt die Lage in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen genau beobachten und die weitere Programmplanung daran ausrichten.

Abhängig von der Entwicklung in den einzelnen Ländern und in enger Abstimmung mit den Auslandsvertretungen wird das Auswärtige Amt, so hoffen wir, ab Januar 2021 wieder Auslandsstationen anbieten können.

Nicht nur die Auslandsvertretungen, sondern insbesondere die Zentrale des Auswärtigen Amts arbeiten auf noch nicht absehbare Zeit im Krisenmodus. Dennoch gehen wir derzeit davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Referendarstation im Inland ab Juli 2020 wieder gegeben sein werden. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung.

Das Auswärtige Amt hat alle betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über diese Entscheidung informiert und bestehende Zusagen für Auslandsstationen aufgehoben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information ebenfalls an die Stammdienststellen Ihres Landes weiterleiten.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fuchs

Nachwuchswerbung /Referendarprogramm
Kurstraße 36
10117 Berlin
T: 030-5000-6129
1-ak-70@diplo.de
www.auswaertiges-amt.de

Arbeitsgemeinschaften LG Lübeck

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie einige von Ihnen bereits erfahren haben, ist es nach den Vorgaben des OLG, das letztlich einen Erlass des Ministeriums umsetzt, nunmehr wieder möglich, den Präsenzbetrieb bei Arbeitsgemeinschaften wiederaufzunehmen, dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände. Wie dies bei den einzelnen Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet wird, ob durch Präsenzveranstaltungen, Videokonferenzen oder ähnliches, bleibt den AG-Leitern überlassen. Diese werden, sobald eine Änderung zur laufenden Vorgehensweise ansteht, auf Sie zukommen. Momentan besteht bei Präsenzveranstaltungen allerdings lediglich die Möglichkeit eines Schichtbetriebs, sofern die Teilnehmerzahl von 8 überschritten wird, weil sonst die erforderlichen Mindestabstände in den derzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht eingehalten werden können. Das LG ist jedoch auf der Suche nach einem externen größeren Raum. Ob und wann das gelingen wird, ist noch unklar.

Sollten Sie für sich selbst eine Teilnahme an etwaig angebotenen Präsenzkursen aus gesundheitlichen Gründen nicht für angebracht halten, zeigen Sie mir dies an, damit ich Sie von der Präsenzpflicht befreien kann. Ein ersatzweiser Online-Unterricht wird in diesem Fall jedoch nicht angeboten.

All dies gilt zunächst nicht für die Klausurenkurse. Diese werden zunächst weiter ausschließlich online stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Dr. Dörte Barbirz

Nachtrag Amtsarztpflicht im Juni 2020

GPA

Nachtrag vom 16. April 2020:

Die Amtsarztpflicht wird nicht generell aufgehoben. Das GPA möchte verhindern, dass sich Kandidaten mit Erkältungssymptomen zum Amtsarzt  bemühen müssen, wenn bereits ein Hausarzt sich gutachterlich geäußert hat.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das GPA in Zeiten von Corona auf die  Vorlage amtsärztlicher Bescheinigungen verzichtet, aber einen schlüssigen Nachweis der Erkrankung benötigt. Der kann auch (ggf. nachträglich, dann aber zeitnah) durch einen Haus-/Facharzt  erfolgen. 

Brief des GPA an die April-Kandidaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesen Tagen hätten Sie eigentlich die Klausuren für Ihr Zweites Staatsexamen anfertigen sollen.

Wie in so vielen Institutionen, Unternehmen und Betrieben haben wir uns zum ersten Mal mit einer bislang beispielslosen Situation auseinandersetzen müssen. Klausuren sind in der Geschichte des GPA noch nie verschoben worden.

Entsprechend haben wir uns damit sehr schwer getan, wissen wir doch, wie sehr Sie alle Ihre Referendarzeit geplant und sich auf die Examensleistungen vorbereitet haben.

Angesichts der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten Lage blieb uns jedoch keine andere Wahl. Die Entscheidungen der Präsidentin der Prüfungsämter sind dabei stets in engster Abstimmung mit der Leitung der Justizbehörde und der Gesundheitsbehörde, sowie im Einvernehmen mit den weiteren Prüfungsämtern in Deutschland getroffen worden.

Nach unserer gegenwärtigen Planung werden Sie als ursprüngliche „April-Schreiber“ an den Klausuren ab 2. Juni 2020 teilnehmen. Wir sind derzeit bemüht, Räume zu finden, die geeignet sind, den Anforderungen der zurzeit notwendigen Abstandsregelungen gerecht zu werden.

Im Übrigen beobachten wir selbstverständlich die zuweilen recht dynamische Entwicklung und verfolgen dabei die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts sowie die daraus resultierenden Anordnungen und Verfügungen auf Bundes- wie Landesebene.

Neue Informationen stellen wir auf unser website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ ein.

Wir empfehlen zudem den Blick auf die website des Hamburger Referendarrates mit von uns autorisierten Antworten zu Einzelfragen: https://www.referendarrat-hamburg.de/corona/prüfungen/

Ich möchte nicht schließen, ohne Ihnen allen ein erfolgreiches Examen zu wünschen!
Sie werden, so denke ich, wohlwollenden Prüferinnen und Prüfer begegnen, die sich der außergewöhnlichen Situation und dem damit verbundenen besonderen Druck bewusst sind.

Beste Grüße und alles Gute Ihnen!

Hamburg, 6. April 2020

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht 

Stellenangebot

Am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung sind im Programmbereich „Digitalisierung

zum 1.4.2020 eine ganze Stelle bzw. zwei halbe Stellen für

Forschungsreferentinnen/ Forschungsreferenten (m/w/d) – Berlin/Speyer/ortsunabhängig zu besetzen.

Die Stellen gehören zu dem Programmbereich »Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung« unter Betreuung von Prof. Martini. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Der Aufgabenbereich umfasst die möglichst selbstständige rechtswissenschaftliche Forschungstätigkeit im Themenfeld »Digitalisierung«. Die ausgeschriebene Stelle eignet sich sehr gut für Habilitandinnen und Habilitanden. Das Forschungsinstitut fördert die wissenschaftliche Qualifizierung, insbesondere Promotion und Habilitation, Die Tätigkeit kann grundsätzlich ortsunabhängig – insbesondere auch an dem Standort Berlin – wahrgenommen werden.

Gesucht werden Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit Prädikatsexamen (im staatlichen Teil der Prüfung), die ein besonderes Interesse am öffentlichen Recht, insbesondere Fragen der Digitalisierung, mitbringen. Technische oder datenschutzrechtliche Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist bestrebt, den Anteil an Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden daher besonders gebeten, sich zu bewerben.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse) richten Sie bitte bis spätestens 15. April an: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Freiherr-vom-Stein-Str. 2, D-67346 Speyer martini@foev-speyer.de

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung

Stationsangebot von Appen/Jens legal

LUST AUF EINE TÄTIGKEIT IM SPORT?

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir fortlaufend sportbegeisterte

Referendare (m/w)

Unsere Anforderungen

Sie haben ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen abgelegt und befinden sich derzeit im Referendariat. Sie verfügen über erste Kenntnisse im Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht und bringen Kommunikations- und Teamfähigkeit, unternehmerisches Denken, Belastbarkeit und Eigenmotivation sowie eine hohe Begeisterung für Sport, insbesondere für Fußball mit. Verhandlungssichere Englischkenntnisse sind unabdingbar. Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache wären wünschenswert.

Idealerweise haben Sie bereits erste Erfahrungen in ähnlichen Rechtsbereichen im Rahmen von Praktika o.ä. sammeln können und sind damit auf eine Tätigkeit im Sportvermarktungsbereich bestens vorbereitet. Der sichere Umgang mit der Office-Standardsoftware rundet Ihr Profil ab. Längerfristige Referendarstage werden von uns bevorzugt behandelt.

Ihre Aufgaben

Sie werden für unsere ausschließlich sportrechtlich ausgerichtete Kanzlei als Referendar tätig und unterstützen uns kreativ und professionell bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit dem Ein- und Verkauf von Vermarktungsrechten sowie bei einer Vielzahl anderer Verträge im Sport-, Sponsoring- und Medienbereich. Als juristischer Ratgeber im Vermarktungsgeschäft beantworten Sie Rechtsfragen in allen geschäftsrelevanten Bereichen der Sportrechtevermarktung, wie z.B. wettbewerbsrechtlich zulässige Vermarktung, unlauteres Handeln eines Wettbewerbers, Reichweite von Nutzungsrechten usw.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.

von appen | jens legal

Partnerschaft von Rechtsanwälten
Poststraße 36
20354 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 4191200-0
Fax: +49 (0)40 4191200-29

E-Mail: personal@vonappen-jens.de

Aktuelle Informationen des GPA

Der Personalrat Hamburg hat am 31.03.20 Antworten auf häufige Fragen bezüglich des anstehenden Examenstermins von Herrn Dr. Labe erhalten.

 I.        Aufsichtsarbeiten

1.    Wann werden die April-Klausuren nachgeholt werden?

Sie sollen im Juni 2020 (voraussichtlich in der ersten Hälfte vom 2. bis 16. Juni) angefertigt werden.

Neue Ladungen werden rechtzeitig verschickt werden.

Derzeit werden passende Räumlichkeiten gesucht.

2.    Besteht aufgrund der erschwerten Bedingungen der Klausurvorbereitung (keine Bibliotheken, AGs, Repetitorien, eingeschränkter Klausurenkurs, Kinderbetreuung ohne KiTa, …) die Möglichkeit, sich gegen die Absolvierung der Aufsichtsarbeiten im Juni zu entscheiden, um die Nachteile wieder auszugleichen?

Das wird diskutiert und ist derzeit unklar. Die Antwort auf diese Frage ist vor allem davon abhängig, ob die Aufsichtsarbeiten im Juni angefertigt werden können, wie stark die Pandemie die Vorbereitungsmöglichkeiten in den kommenden Wochen einschränkt und ob die finanziellen Ressourcen eine entsprechende Verlängerung des Referendariats und eine Erhöhung des Prüfungsaufwands zulassen.

3.    Gibt es einen Termin, bis zu dem sich die infektionsmedizinische Lage in Hamburg gebessert haben muss, um die Juni-Klausuren stattfinden zu lassen? Wie geht das GPA sicher, dass nicht ein bis zwei Wochen vorher die Prüfung abgesagt wird?

Das GPA wartet zunächst die Entwicklung der Pandemie ab. Insbesondere die weiteren Empfehlungen der Experten und die daraus folgenden politischen Entscheidungen für die Zeit ab dem 20. April werden darüber entscheiden, ob die Aufsichtsarbeiten im Juni angefertigt werden können. Das GPA ist aber sehr bemüht, eine kurzfristige Absage auszuschließen.

4.    Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt? Evtl. in einer Turnhalle?

Derzeit laufen die Planungen dazu. Sicher ist, dass die Empfehlungen zu Abständen und Lüftung eingehalten werden müssen. Eine Option ist das Anfertigen der Arbeiten in einer Turnhalle. Ob derartige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, wird zurzeit geprüft.

5.    Sind Prüflinge mit Erkältungssymptomen ausgeschlossen oder zumindest von der Amtsarztpflicht entbunden?

Ja. Das GPA geht mit dieser Frage großzügig um, damit das Infektionsrisiko minimiert wird und Amtsärzte sich ihren drängenderen Aufgaben widmen können.

6.    Werden die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ nacheinander schreiben, damit die Mietkommentare weitergegeben werden können?

Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ werden voraussichtlich zur gleichen Zeit die gleichen Aufgaben bearbeiten. Das hat vor allem organisatorische Gründe (Räume, Aufsichten und Aufgaben sind schon für einen Durchgang unter den gegebenen Bedingungen schwer bereitzustellen).

Daher wird ein Weitergeben der Mietkommentare wahrscheinlich nicht möglich sein. Diesen Umstand bedauert das GPA, da dies keinesfalls beabsichtigt ist. Vielmehr ist es – eine zunächst nicht bedachte – Folge der Verschiebung.

7.    Können Kommentare seitens des GPA oder der Justiz zur Verfügung gestellt werden?

Das wird derzeit geprüft.

8.    Werden die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ die gleichen Klausuren schreiben und in den gleichen Korrekturstapeln landen?

Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ werden voraussichtlich zur gleichen Zeit die gleichen Aufgaben bearbeiten.

Die „April-Schreiber“ und die „Juni-Schreiber“ sind bzw. werden aktenmäßig getrennt erfasst. D.h., aus der Prüfungsakte ergibt sich, zu welcher Gruppe die Referendare zählen. Ob auch eine getrennte Bewertung der gemeinsam angefertigten Klausuren erfolgen wird, kann zurzeit nicht definitiv beantwortet werden.

9.    Werden im Juni die für April oder die für Juni geplanten Aufgaben gestellt?

Welche Aufgaben gestellt werden, ist derzeit nicht absehbar und von vielen Faktoren (etwa den anderen Bundesländern, die auch im Juni Aufsichtsarbeiten anfertigen lassen) abhängig. Das GPA gibt generell keine Auskunft zur Herkunft der Aufgaben oder zur Planung, welche Aufgaben gestellt werden.

10. Wird bei der Korrektur berücksichtigt werden, dass wegen der Corona-Pandemie Vorbereitungsveranstaltungen ausgefallen sind und die Vorbereitung als solche deutlich erschwert war?

Die Mitglieder des GPA bewerten selbstständig. Es fand, findet und es wird auch in Zukunft keine Einflussnahme stattfinden. Allerdings ist zu erwarten, dass die Prüferinnen und Prüfer sich der aktuellen Situation bewusst sind und sie den Prüflingen nicht zum Nachteil gereichen wird.

11. Wird bei der Korrektur berücksichtigt werden, dass beide Gruppen (April-Schreiber und Juni-Schreiber) unterschiedlich viel Zeit zur Vorbereitung hatten?

Siehe vorherige Frage.

    II.        mündliche Prüfungen

1.    Finden die mündlichen Prüfungen im April und Mai statt?

Ja, aktuell geht das GPA davon aus, die für die Zeit vom 20. April bis 12. Mai 2020 geplanten mündlichen Prüfungen durchführen zu können.

2.    Unter welchen gesundheitserhaltenden Bedingungen werden sie durchgeführt?

Das GPA wird die für die Zeit vom 20. April bis 12. Mai 2020 geplanten mündlichen Prüfungen wie folgt durchführen:

An jedem Prüfungstag werden durch dieselbe Prüfungskommission am Vormittag je 2 Kandidaten und am Nachmittag je 2 Kandidaten geprüft werden.

Die Vorbereitung auf die Aktenvorträge wird im großen Klausurenraum (Raum 2005) stattfinden. In diesem Raum, der 85 Personen fasst, können 6 Kandidaten problemlos sehr weit auseinandergesetzt werden. Die Prüfungen selbst erfolgen in den Räumen für mündliche Prüfungen, in denen die jeweils 2 Kandidaten mit einem Abstand von mindestens 2 Metern sitzen können. Das trifft auch auf die Prüfungskommission zu.

Die Räume werden nach jedem Prüfungsabschnitt durchlüftet werden.

Zuhörer sind nicht zugelassen.

Sowohl von Prüfern wie auch Kandidaten erbittet das GPA einen Tag vor der Prüfung eine persönliche Erklärung, dahingehend, dass sie keine Symptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. Prüflinge mit Symptomen sind ausgeschlossen und von der Amtsarztpflicht entbunden.

Der zeitliche Ablauf ist auf den Seiten des GPA hinterlegt.

Aktuelle Termine

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