Neuigkeiten aus dem LG-Bezirk Lübeck:

Der Große Klausurenkurs kann ab diesem Donnerstag (24. September 2020) wieder präsent im Schulungszentrum des Amtsgerichts Lübeck geschrieben werden!

Der Online-Klausurenkurs bleibt daneben bis auf weiteres bestehen. Die Klausuren, die zuhause geschrieben werden, müssen weiterhin bis Montag Mittag im Landgericht eingegangen sein.

Als Räume stehen in jedem Fall Raum 104 und Raum 6 zur Verfügung, in denen zusammen 20 Plätze angeboten werden können. Im Regelfall wird auch Raum 203 mit weiteren 19 Plätzen zur Verfügung stehen. Die Erstellung eines Raumplans folgt voraussichtlich noch.

Die Klausurtexte liegen Donnerstagmorgen vor Raum 4 bereit und die fertigen Klausuren können nach dem Schreiben dort auch abgelegt werden. Eine feste Anfangszeit gibt es nicht. Um 14 Uhr finden die Besprechungen der in der Regel 3 Wochen zuvor geschriebenen Klausur statt, sodass die Klausuren bis dahin fertiggestellt sein sollten.

Für weitere Rückfragen stehen wir euch natürlich wie immer zur Verfügung! Ansprechpartnerin für den Klausurenkurs am Landgericht Lübeck ist Frau Weiß (nicole.weiss@lg-luebeck.landsh.de).

öffentliche Stellenausschreibung: Regierungsrät:innen

Mitteilung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt in der Steuerverwaltung zum 01. Februar 2021 ein:

Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d) – Regierungsrätinnen/Regierungsräte – als Nachwuchsführungskräfte

Die Steuerverwaltung Schleswig-Holstein ist eine moderne, mitarbeiterorientierte Verwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie als hochqualifizierte Führungskraft. Sie sollten von Anfang an gerne Personalverantwortung übernehmen und aktiv die weitere Modernisierung der Verwaltung mitgestalten wollen. Zu Ihren zukünftigen Leitungsaufgaben als Führungskraft in einem unserer 17 Finanzämter gehören u.a. die Koordinierung des Personaleinsatzes, die Steuerung der Arbeitsabläufe, die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die fachliche Expertise in rechtlich und schwierigen Fällen. Steuerrechtliche Kenntnisse werden nicht zwingend vorausgesetzt.

Das Anforderungsprofil
Als Bewerberin und Bewerber sollten Sie:

  • flexibel und innovativ sein,
  • Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis haben,
  • die Fähigkeit zur methodischen und systematischen Rechtsanwendung besitzen,
  • ein überzeugendes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen haben,
  • über Verhandlungs- und Organisationsgeschick verfügen,
  • Durchsetzungsvermögen sowie Entschlusskraft besitzen,
  • im Rahmen der Sozialkompetenz über eine besonders gute Kommunikationsfähigkeit und eine kooperative Grundeinstellung sowie ein motivierendes, mitarbeiterbezogenes Führungsverhalten verfügen,
  • Interesse an der aktiven Unterstützung und Förderung von Veränderungsprozessen haben,
  • beide juristische Staatsexamina mit mindestens „befriedigend“ absolviert haben sowie
  • bereit sein für einen Einsatz im ganzen Land für die Steuerverwaltung SchleswigHolstein.

Wir bieten Ihnen
die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 13 der Besoldungsordnung Schleswig-Holstein (SHBesO).

In einem einjährigen Traineeprogramm bereiten Sie sich auf Ihre künftigen Aufgaben vor. Dabei lernen Sie die Praxis in einem Finanzamt unseres Landes kennen. Ergänzend werden Sie an Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin zu den Themen Steuerrecht und Mitarbeiterführung teilnehmen. Zudem sieht diese einjährige Einweisungszeit eine jeweils einmonatige Einführung in Arbeitsbereiche der Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste sowie in die Steuerabteilung des Finanzministeriums in Kiel vor. Zum Abschluss der praktischen Einweisung leiten Sie bereits ein (Probe-) Sachgebiet in einem Finanzamt. Während des gesamten Traineeprogramms begleitet Sie eine erfahrene Führungskraft als Mentorin/Mentor. Mit Abschluss der Traineezeit wird Ihnen in der Regel die Leitung eines Sachgebietes an einem der 17 Finanzämter übertragen.

Entwicklungsmöglichkeiten sind entsprechend Ihrer Qualifikation und Leistung gegeben. Dabei können Sie in der Steuerverwaltung perspektivisch die Leitung eines Finanzamtes übernehmen. Darüber hinaus stehen Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung, im Amt für Informationstechnik oder im Finanzministerium offen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer neben- oder hauptberuflichen Tätigkeit als Dozentin/Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (Fachbereich Steuerverwaltung) in Altenholz sowie im Bildungszentrum der Steuerverwaltung (BIZ Steuer) in Bad Malente tätig zu werden.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer unter: www.schleswig-holstein.de/traineefm_flyer.
Wir freuen uns über Bewerbungen sowohl von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern als auch von Juristinnen und Juristen mit ersten Berufserfahrungen.

Weitere Informationen in der Langversion als Download (PDF., s.u.)

Referendar (w/m/d) im Rechtsbereich in der Wahlstation

Mitteilung der freenet Group:

Die freenet Group ist der größte netzunabhängige Telekommunikationsanbieter in Deutschland. Sie umfasst als Digital-LifestyleProvider Telekommunikation, Internet, Energie und TV sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die mit mobilen Endgeräten verbunden oder steuerbar sind. Für unseren Standort Hamburg suchen wir schnellstmöglich tatkräftige Unterstützung:

DAS MACHST DU MÖGLICH:
Wir suchen Referendare in der Wahlstation zur Unterstützung unserer zentralen Rechtsabteilung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts in einem dynamischen und spannenden Marktumfeld

Du erhältst einen Einblick in die Arbeitsweise der Rechtsabteilung des Konzerns und das Zusammenspiel mit den anderen Fachbereichen und Gesellschaften

Du bringst Dich im Team bei der Prüfung und Verhandlung von Verträgen, bei der rechtlichen Unterstützung umfangreicher Projekte sowie bei der Beurteilung von rechtlichen Einzelfragen ein

Weiterhin wirst Du bei der rechtlichen Beratung einzelner Unternehmensbereiche eingebunden und unterstützt das Team im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren

DAS BRINGST DU MIT:
Als Referendar in der Rechtsabteilung hast Du Dein Erstes Staatsexamen mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossen

Du zeichnest Dich durch Einsatzbereitschaft, Motivation und hohes Verantwortungsbewusstsein aus

Die Fähigkeit, sowohl im Team als auch selbständig zu arbeiten, zählst Du zu Deinen Eigenschaften

Du hast Interesse an unternehmerischen Zusammenhängen und Freude an der juristischen Herausforderung

DAS ERLEBST DU BEI UNS:
Unternehmenskultur geprägt von Teamspirit, offenen Türen, einer Duz-Kultur sowie Wertschätzung über alle Ebenen hinweg

Hervorragende Ausbildung im juristischen und unternehmerischen Kontext sowie Zeit und Unterstützung bei der Examensvorbereitung

Mobilität (HVV-ProfiTicket, kostenfreie Parkplätze, gute Anbindung)

Flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Modell der Vertrauensarbeitszeit

Zuschuss zu einem Mobilfunktarif

EINE GRUPPE. ALLE MÖGLICHKEITEN.
Bewerbe Dich vorzugsweise online oder sende Deine vollständige Bewerbung mit Angabe der Anzeigenquelle an:
freenet AG • Frau Steffi Kostyán • Deelbögenkamp 4 • 22297 Hamburg • steffi.kostyan@freenet.ag

Update: Einstellungskapazitäten Oktober 2020

Update 14.09.2020

Heute dürfen wir bekannt geben, dass weitere 10 Referendarstellen seitens des Finanzministeriums freigegeben wurden. Insgesamt können nun also 30 Referendar:innen im Oktober 2020 – verteilt auf die Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg – eingestellt werden.

Wir können bereits jetzt sagen, dass aufgrund der Nachfrage mehr Referendar:innen im Landgerichtsbezirk Kiel eingestellt werden, als in Flensburg.

Leider sind dies im Vergleich – Corona bedingt – noch immer weniger Stellen als sonst; wir sind aber froh, dass von den 110 Bewerber:innen nun zumindest 30 Referendar:innen eingestellt werden können.

Workshop für fortgeschrittene Studenten der Rechtswissenschaften, Referendare und Berufseinsteiger

Mitteilung der Linklaters LLP:

Die Ausarbeitung innovativer, zukunftsweisender Lösungsansätze steht im Mittelpunkt unserer juristischen Tätigkeit, sei es um die eigene Arbeit weiter zu verbessern oder den Mandanten eine noch passgenauere Beratung anbieten zu können. Werden Sie
Teil des Teams und arbeiten Sie gemeinsam mit unseren Anwält*innen im Rahmen unseres virtuellen Workshops vom 29. bis 30. Oktober 2020 an innovativen Lösungen für aktuelle juristische Herausforderungen.

Unter Anwendung der Legal Design Thinking Methode erlernen Sie praktisch, wie sich nutzerzentrierte Lösungen im juristischen Arbeitsumfeld entwickeln lassen und konzipieren gemeinsam erste Prototypen. Zusätzlich erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei und über die Menschen, die hinter Linklaters stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter career.linklaters.de/ws-innovation.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 18. Oktober 2020 an
recruitment.germany@linklaters.com

Linklaters LLP / Hanna Hallegger
Recruitment / +49 69 71003 449
recruitment.germany@linklaters.com

Ergänzende Hinweise zu Reisen in Risikogebiete

Mitteilung des OLG Schleswig

Mit Blick auf erste Anfragen zum Umgang mit geplanten Urlaubsreisen in Corona-Risikogebiete gibt das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, ergänzend zu den Handlungsempfehlungen der Staatskanzel vom 19. Juni 2020 zu „Urlaubsreisen in das Ausland während der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“, folgende klarstellende Hinweise:

1.    Gemäß ihren dienst- oder tarifrechtlichen Pflichten obliegt den Justizbeschäftigten bei Urlaubsreisen ein hohes Maß an Eigenverantwortung, um die Erfüllung ihrer Dienstpflichten zu gewährleisten. Das erfordert, sich vor und während einer Urlaubsreise fortlaufend zu informieren, die Risiken in Bezug auf das Reisegebiet realistisch einzuschätzen und in Absprache mit der Dienststelle Vorkehrungen z.B. zur Vermeidung von Quarantänefolgen zu treffen. Hat die oder der Beschäftigte seine Pflicht zur Risikominimierung vernachlässigt, weil sie oder er „sehenden Auges“ die an die Reise anschließende Quarantäne im Kauf genommen hat, ist bei Beamtinnen und Beamten eine disziplinarrechtliche Ahndung und sind bei Tarifbeschäftigten eine Abmahnung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich.

2.    Um den Dienstbetrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften sicherzustellen, haben Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber geplante Reisen in Risikogebiete, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, in denen Bedingungen bestehen, die eine fristgerechte Urlaubsrückkehr erschweren oder unmöglich machen oder für die bei Rückkehr nach Schleswig-Holstein Quarantäneregelungen gelten, so frühzeitig wie möglich anzuzeigen.

3.    Die oder der Beschäftigte und die Dienststelle haben vor dem Antritt einer Reise in ein Risikogebiet abzustimmen, auf welche Weise im Einzelfall absehbare Verhinderungen der Dienst- bzw. Arbeitsausübung nach der Rückkehr von der Reise kompensiert werden können. In Betracht kommt der Einsatz von zusätzlichen Urlaubstagen während der Zeit der Verhinderung, die Verrechnung der Zeiten des Fernbleibens vom Dienst mit Überstunden und die Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge für die Dauer der Verhinderung. Grundsätzlich nicht in Betracht kommt in Fällen einer vor Beginn der Reise absehbaren Verhinderung der Dienst-/ Arbeitsausübung nach Rückkehr die Genehmigung des Fernbleibens. Ist eine Abstimmung zwischen einer oder einem Beschäftigten und der Dienststelle nicht möglich, kommt – als ultima ratio – im Einzelfall auch der Widerruf des Erholungsurlaubs in Betracht, wenn die Sicherstellung des Dienstbetriebs auf andere Weise nicht möglich ist.

LG Kiel: Informationen zum Verhalten bei Atemwegserkrankungen und Coronaverdachtsfällen für Referendare

Mitteilung des LG Kiel:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden an uns verschiedene Fragestellungen herangetragen. Verbunden mit der Hoffnung, dass wir alle weiterhin mit größtmöglicher Besonnenheit bei gleichzeitiger Wachsamkeit durch die schwierige Zeit kommen, möchte ich für die Gerichtsleitung einige Hinweise zu wiederkehrenden Fragen geben.

Wichtig ist generell, dass Sie im Verdachtsfall die Gerichtsverwaltung informieren und wir dann alles Weitere abstimmen können. Dazu kann auch die Information der Kolleginnen und Kollegen gehören.

1. Sie sind selbst betroffen:

Sie leiden unter Fieber, Husten und/oder Atemwegssymptomen:

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Sie gelten bis auf Weiteres als krankheitsbedingt dienst- oder arbeitsunfähig. Es gelten dabei die bekannten Regelungen zur Krankmeldung und Attestierung.
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause.
– Veranlassen Sie nach ärztlicher Beratung, dass bei Ihnen ein Corona-Test durchgeführt wird.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Test durchführen zu lassen, können wir Sie unterstützen. Bitte weisen Sie Ihren Arzt auf Ihre Zugehörigkeit zur sog. kritischen Infrastruktur hin.

Sie sind positiv auf Corona getestet worden:
– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung. Wir werden dann mit Ihnen und ggf. dem Gesundheitsamt besprechen, wie die weitere Information erfolgt und welche Maßnahmen hier im Hause notwendig sind.
– Sie gelten bis auf Weiteres als krankheitsbedingt dienst- oder arbeitsunfähig.
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause und beachten Sie die Anweisungen des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.

2. Sie hatten Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten Person (Kontakt 1. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.

Sofern es sich bei der getesteten Person um einen Haushaltsangehörigen handelt oder Sie über einen längeren Zeitraum einen engen persönlichen Kontakt zu der Person hatten:
– Bleiben Sie zu Hause oder begeben Sie sich unverzüglich nach Hause und nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf. Folgen Sie dessen Anweisungen. Das gilt insbesondere auch, wenn Sie unsicher sind, ob der Kontakt zu der Person ausreichend eng war. Informieren Sie bitte die Gerichtsverwaltung über die Einschätzung des Gesundheits­amtes.

– Veranlassen Sie nach ärztlicher Beratung, dass bei Ihnen ein Corona-Test durchgeführt wird.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Test durchführen zu lassen, können wir Sie unterstützen. Bitte weisen Sie Ihren Arzt auf Ihre Zugehörigkeit zur sog. kritischen Infrastruktur hin.

– Ihr Fernbleiben vom Arbeitsplatz gilt grundsätzlich als genehmigt und Sie erhalten Dienstbefreiung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

3. Sie hatten Kontakt zu einer Person, die wiederum Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten Person hatte (Kontakt 2. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

4. Sie hatten Kontakt zu einer Person, die wiederum Kontakt zu einer Person hatte, bei der lediglich der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht (Kontakt 3. Grades)

– Bitte informieren Sie unverzüglich die Gerichtsverwaltung.
– Wir entscheiden im Einzelfall, wie weiter vorzugehen ist.

5. Reisen in Risikogebiete und Einreisen aus Risikogebieten

Sofern Sie beabsichtigen, in ein auf der Liste des Robert-Koch-Instituts genanntes Risikogebiet zu reisen, teilen Sie dies bitte vorab der Gerichtsverwaltung mit. Für Sie gelten dann die Regelungen der Allgemeinen Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Schleswig-Holstein (derzeit Stand 07.08.2020). Das bedeutet, dass Sie sich zunächst in eine häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren müssen. Erst wenn Sie zwei negative Corona-Tests vorlegen können, bei denen die Probeentnahme nach Rückkehr und mindestens im Abstand von fünf Tagen erfolgte, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

Ich bitte Sie herzlich, die Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Für Fragen stehen alle Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG in Kiel

Mitteilung des LG Kiel:

in der Zeit vom 20.10.2020 bis 26.01.2021 haben vorrangig die Referendarinnen und Referendare der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft 2 die Möglichkeit, an der freiwilligen Zwangsvollstreckungsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet dienstags; erstmals am

20.10.2020 um 14:45 Uhr,

im Schulungsmodul des LG Kiel (Eingang vom Schützenwall), Schulungsraum 1, statt.

Unter ungünstigen Umständen kann es an einigen Terminen zu einer Verlegung der Arbeitsgemeinschaft in den Außenstandort Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel (Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus) oder (raumbedingt) zum Ausfall der AG kommen.

Leiterin der Arbeitsgemeinschaft ist Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Arp. Um die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen und Abstände bei begrenztem Platzangebot einhalten zu können, findet eine Voranmeldung unter Referendare@lg-kiel.landsh.de für diese AG statt. Fristende ist der 30.09.2020.

Pandemie und Recht – Forum des Deutschen Juristentages e.V. Hamburg 2020

Mitteilung des Deutschen Juristentages e.V.

Angesichts der aktuellen Lage aufgrund der Corona-Pandemie hat die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages e.V. entschieden, den 73. Deutschen Juristentag Hamburg 2020 nicht in der bislang geplanten Form durchzuführen.

Kostenfreies Alternativprogramm

Da sich die Idee des Deutschen Juristentages mit eingehenden Diskussionen in sechs Fachabteilungen über zwei Tage nicht in adäquater Form digital abbilden lässt, werden wir am Freitag, den 18. September 2020 ein digitales, kostenfreies Alternativprogramm in Form eines Forums anbieten. An eine etwa einstündige Eröffnungsveranstaltung schließen sich zwei rund zweistündige Podien zu den Themenkomplexen „Grundrechte in der Pandemie“ und „Verteilung der Lasten der Pandemie“ an. Weitere Informationen über die Inhalte der vorgesehenen Veranstaltungen sowie die technische Gestaltung erhalten Sie in den nächsten Wochen an dieser Stelle. Sofern es die Situation im September zulässt, wird voraussichtlich die Möglichkeit bestehen, das Programm nicht nur digital zu verfolgen, sondern für einen begrenzten Teilnehmerkreis auch vor Ort in Hamburg. Sobald sich die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen „hybriden“ Veranstaltung abzeichnet, können Sie sich auf dieser Seite kostenfrei anmelden.

Die für den Deutschen Juristentag 2020 vorgesehenen Fachthemen werden beim 73. Deutschen Juristentag Bonn 2022, der vom 21. bis 23. September 2022 im World Conference Center Bonn stattfinden wird, in den Abteilungen behandelt. Die bereits erstellten Gutachten zum 73. djt erscheinen wie geplant Ende Juli 2020 im Verlag C.H.Beck.

Wir freuen uns, Sie am 18. September 2020 digital und spätestens am 21. September 2022 zum 73. Deutschen Juristentag in Bonn wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

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