Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris

Mitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlagen (per Klick aufrufbar):
01: Ausschreibung
02: Einwilligungserklärung
03: Merkblatt
04: Bewerbungsformular
05: DSGVO-Info

Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Frankreich Seminar in Paris vom 21. bis 25. März 2022
Anlagen -4-

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2022 soll ein weiteres Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und die französische Rechtsterminologie stattfinden.

Da nach heutigem Stand davon auszugehen ist, dass die Durchführung auch im Frühjahr mit Einschränkungen und Auflagen verbunden sein wird (Vorlage von Test- und Impfnachweisen, Beschränkung der Gruppengröße etc.), soll die Zahl der Teilnehmenden erneut auf 13 Referendarinnen und Referendare statt der üblichen Anzahl von 25 begrenzt werden. Eine Gewähr für die Durchführung des Seminars gibt es angesichts des aktuellen Pandemieverlaufs nicht.

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare Ihres Dienstgebäude und Geschäftsbereichs auf dieses Programm, das in französischer Sprache Lieferanschrift: abgehalten wird, besonders hinzuweisen und die Bewerberinnen und Martin-Luther-Platz 40 Bewerber, die am Seminar teilnehmen möchten, spätestens bis zum

30. Dezember 2021

ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an das Funktionspostfach Frankreichseminar@jm.nrw.de zu benennen. Nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hierauf und auf das Erfordernis, die Bewerbung nur auf dem Dienstweg einzureichen , bitte ich alle Interessentinnen und Interessenten rechtzeitig hinzuweisen.

Weitere Einzelheiten zum Frankreich-Seminar entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt und dem Internet unter

http://www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Ich bitte darum, die Referendarinnen und Referendare über die nachgeordneten Stellen entsprechend zu informieren. Bitte verwenden Sie zur Information das aktuelle Merkblatt (Stand: November 2021) sowie das über die o.g. Internetseite abrufbare Faltblatt. Ich bitte zudem darum, die interessierten Referendarinnen und Referendare Ihres Geschäftsbereichs zur Nutzung des anliegenden Bewerbungsformulars anzuhalten.

Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die diesem Schreiben beigefügte Information zur Umsetzung der DSGVO in der nordrhein- westfälischen Justizverwaltung bekanntgeben und die potentiellen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Zusammenhang auffordern würden, sich über ein etwaiges Einverständnis (siehe die beigefügte Einwilligungserklärung) innerhalb der vorgenannten Frist mit der Bewerbung zu erklären.

An der Studienfahrt nach Paris können – wie eingangs erwähnt – maximal 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (s.o.) teilnehmen. Bei der Auswahl werden bevorzugt die Qualität der vorhandenen (fachspezifischen) Sprachkenntnisse und die Frankreicherfahrung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Fahrt und eine geeignete Unterkunft während des Seminarablaufs selbst verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, dass es weiterhin nicht möglich ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Kostenanteil für das Seminar zu erstatten. Sofern das geplante Seminar abgesagt werden müsste, können ggfls. entstandene (Storno-)Kosten nicht durch das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen erstattet werden. ​

Ich gehe davon aus, dass die nachrichtliche Übersendung der Bewerbungen der gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die anderen Landesjustizverwaltungen entbehrlich ist. Nach Durchführung der Auswahl werde ich alle Landesjustizverwaltungen davon unterrichten, wie viele Bewerbungen aus den einzelnen Ländern hier eingegangen sind und wie viele Referendarinnen und Referendare davon jeweils berücksichtigt werden konnten.

Ich bitte Sie, die Bewerbungsunterlagen bzw. die entsprechenden Dateien eindeutig zu benennen, so dass die Unterlagen den Bewerbern einfach zugeordnet werden können. Dies erleichtert den hier anfallenden Verwaltungsaufwand.

Im Auftrag

Dr. Dylla-Krebs

Öffentliche Stellenausschreibung: Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Kiel.

Öffentliche Stellenausschreibung

Bei dem Landgericht Kiel sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen für

Justizangestellte (m/w/d) im Schreibdienst

befristet bis zum 31. Juli 2022 in Teilzeit (höchstens 7,74 Std./Woche) zu besetzen.

Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 190 Beschäftigten.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst u. a.:

  • Tätigkeiten des Schreibdienstes
  • Unterstützungstätigkeiten für die Serviceeinheiten des Landgerichts

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Nachweislich sehr gute Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse in folgenden Gebieten: IT-Standardanwendungen

Für die Bewerbung von Vorteil sind:

  • soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Informations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationskompetenz
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 3 TV-L möglich.

​Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den Präsidenten des Landgerichts Kiel, Der Geschäftsleiter, Harmsstraße 99 – 101, 24114 Kiel – gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51 Ea – 619 an. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGKIEL/infor- mationen/datenschutz.html entnehmen.

Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Ihnen der Geschäftsleiter Herr Peters (Tel. 0431/604-1440) und der Verwaltungsreferent Herr Wagner (Tel. 0431/604-1333) gern zur Verfügung.

Lockerer Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck

Inoffizielle Mitteilung des Deutschen Juristinnen Bundes.
Hinweis: Die Mitteilung wurde von uns angepasst.

Liebe Kolleg:innen,

mein Name ist Susanna, ich war von 2017-2019 selbst Referendarin in Lübeck und promoviere jetzt an der Law School in Hamburg, wohne aber weiterhin in Lübeck. Meine Kollegin Laura Jacobs und ich möchten zusammen einen lockeren Stammtisch des Deutschen Juristinnen Bundes (djb) in Lübeck gründen. Wir sind beide schon länger Mitglied im djb und in verschiedenen Funktionen aktiv, bisher aber eher auf Bundesebene oder in anderen Bundesländern.

Der djb ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verband, in dem sich Juristinnen zusammengeschlossen haben und sich seit über 70 Jahren für eine geschlechtergerechte Gesellschaft einsetzen. Prominente Mitglieder in der Schleswig-Holsteinischen Justiz sind etwa Dr. Christine Fuchsloch (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts sowie Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts) oder Silke Schneider (Präsidentin des Landgerichts Lübeck).

Wir können uns vorstellen, dass es auch unter den Lübecker Referendarinnen einige Frauen gibt, die schon Mitglied im djb sind oder es vielleicht noch werden wollen. Der Lübecker Stammtisch ist vor allem zum lockeren Austausch und Vernetzen – auch zwischen älteren und jüngeren Kolleginnen – gedacht. Eine Mitgliedschaft im djb ist für Referendarinnen keine Voraussetzung, Interesse am djb und der Arbeit des Verbands genügt. Vorstellen könnten wir uns etwa ein erstes Treffen vor Weihnachten – zum Beispiel auf einen Glühwein oder heißen Kakao auf dem Weihnachtsmarkt.

Interessierte aus Lübeck und Umgebung können sich gern bei mir per E-Mail (susanna.rossbach@law-school.de) melden. Nähere Informationen zum ersten Treffen folgen dann zeitnah.

Viele Grüße,

Susanna

Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Susanna Roßbach [sie/ihr]
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

„Eisbeinessen“ der Jurist:innen im LG-Bezirk Itzehoe +++ ABGESAGT! +++

+++ ABGESAGT +++

Mittelung zur Absage (19.11.2021):

Sehr geehrte Damen und Herren.

mit großer Freude habe ich dem diesjährigen „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe entgegengesehen. Mit Blick auf die aktuelle Empfehlung der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts, Kontakte zu reduzieren, sowie in Ansehung zu erwartender schärferer Corona-Maßnahmen hat der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein seine jährliche Fortbildungsveranstaltung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im November 2021 abgesagt und dabei ausgeführt, dass er es aus Gründen der Fürsorge für nicht vertretbar halte, eine Situation herbeizuführen, in der sehr viele Kolleginnen und Kollegen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Auch unter Einhaltung aller möglichen un zulässigen Kontroll- und Hygienevorsorgemaßnahmen (2G+, Abstand, Maskenpflicht, u.a.) verbleibe angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ein derart hohes Risiko einer Corona-Infektion, dass die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich wäre. Der Risikoeinschätzung des Generalstaatsanwaltes vermag ich mich nicht zu verschließen. Daher sehe ich mich gezwungen, auch im Jahr 2021 das traditionelle „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen des Landgerichtsbezirks Itzehoe Corona bedingt abzusagen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Familien eine trotz Corona möglichst ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Carsten Ohlrogge
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Mitteilung der Staatsanwaltschaft Itzehoe (10.11.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesem Jahr soll das altbewährte „Eisbeinessen“ der Juristinnen und Juristen im Landgerichtsbezirk Itzehoe wieder stattfinden. Ich freue mich schon jetzt darauf, mit Ihnen einen unterhaltsamen Abend erleben zu können. Die Speisen werden wiederum in Buffetform angeboten. Als Corona-Schutzmaßnahme ist vor Zutritt zur Veranstaltung lediglich ein Nachweis über die Einhaltung der 3G-Regel vorzuzeigen. Bis zum Betreten des Festsaals besteht Maskenpflicht. Danach steht einem interessanten und genussreichen Abend nichts mehr im Wege.

Die Veranstaltung soll stattfinden

am Freitag, den 3. Dezember 2021 ab 19 Uhr

im Hotel Adler, Lindenstraße 72, 25524 Itzehoe.

Verbindliche Zusagen erbitte ich an die Verwaltungsgeschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Itzehoe (Herr Riesner),

Tel.: 04821 661810, E-Mail: oliver.riesner@staiz.landsh.de

bis spätestens Dienstag, den 30. November 2021.

Ich freue mich auf zahlreiches Erscheinen und angeregte Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen,

Carstel Ohlrogge
Der Leitende Oberstaatsanwalt

P.S.: Kosten für Speisen und Getränke sind wie bisher jeweils vom Gast zu tragen. Falls Sie nach erfolgter Anmeldung doch absagen müssen, bitte ich, die Verwaltungsgeschäftsstelle (s.o.) bis zum 1. Dezember 2021 zu unterrichten (nicht aber das Hotel Adler). Im Falle des Nichterscheinens oder verspäteter Abmeldung sind entstehende Kosten für das Buffet vom Anmelder zu tragen.

Stellenausschreibung für Rechtsreferendare (m/w/d)

Mitteilung der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer.
Die Original-Ausschreibung findet ihr hier.

Stellenausschreibung für Rechtsreferendare (m/w/d)

Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer bietet Rechtsreferendaren die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- oder Wahlstation im Bereich Recht und Steuern am Standort Dublin zu absolvieren.

Ihre Aufgaben umfassen die Unterstützung deutscher und irischer Unternehmen bei:

  • Fragen zum innereuropäischen Handel
  • Der Unternehmensgründung in Deutschland und Irland
  • Fragen zum Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Der Registrierung von Unternehmen zur Bauabzugssteuer und zur Mehrwertsteuer in Irland
  • Steuerrückerstattungsverfahren
  • Der Registrierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Irland
  • Der Lohnbuchhaltung/Buchhaltung

Voraussetzungen:

  • Kenntnisse der englischen Sprache
  • Fähigkeit zum Arbeiten in interkulturellen Teams
  • Gute Auffassungsgabe
  • Interesse an neuen Aufgabengebieten
  • Kenntnisse im Steuerrecht von Vorteil, aber nicht zwingend

Ansprechpartner für Bewerbungen und Fragen:

Patrick Bamming

AITI Chartered Tax Adviser (CTA)/Diplom Kaufmann/Datenschutzbeauftragter (TUEV) (data protection officer)/Abteilungsleiter der Rechts- und Steuerabteilung der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer

E-Mail: Patrick.Bamming@german-irish.ie , Tel: 00353 860478222

Patrons 2021:
Audi Ireland – Bosch – Arthur Cox – IDA Ireland – Siemens – LK Shields – Bayer – Bank of Ireland Corporate Banking – RSM Ireland – Allianz – SAP – Irish Life – EY – Ulster Bank – Jungheinrich – Botany Weaving – Aareal Bank – DACHSER SE – HaystackID – Aerlingus – Miele – Radius Payment Solutions – Deutsche Bank – Ornua Deutschland – Barclays Bank Ireland PLC – Dussmann Group – Sixt Rent a Car – Majorel – State Street – Roche

Audi Ireland – Patron of the Year 2021

Theorie meets Praxis @Lawentus

Mitteilung der Kanzlei Lawentus.
Den Flyer findet ihr hier.

Theorie meets Praxis @Lawentus

Du bist Doktorand , Referendar oder Wirtschaftjurist, interessierst Dich für Gesellschafts- und/oder Insolvenzrecht?

Dann möchten wir Dich zu unserer Veranstaltung „Theorie meets Praxis @Lawentus“ am 02.12.2021 um 19:00 Uhr einladen!

Hier werden wir zwei Vorträge von Doktoranden mit Praxisbezug (dieses Mal u.a. „ Der Squeeze-out bei der GmbH “) hören und anschließend gemeinsam mit dir und diversen Experten aus der Praxis – namentlich diverse Partner aus unseren Netzwerkkanzleien ( Arbeitsrecht, IP/IT, Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht etc.), erfahrene Insolvenzverwalter sowie Richter vom Insolvenzgericht – diskutieren.

Nach den Vorträgen sowie der Diskussion, kannst Du in angenehmer Atmosphäre den Abend ausklingen lassen und ganz nebenbei Dein Netzwerk in der Hamburger Anwaltschaft erweitern.

Um die Veranstaltung wie gewohnt bei Getränken und Häppchen genießen zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass diese unter 2G-Auflagen stattfinden wird. Wir bitten Dich also, beim Betreten der Kanzlei entsprechende Nachweise bereitzuhalten.

Wir freuen uns auf Deine Anmeldung bis zum 20.11.2021 per Mail , mit einem kurzen Absatz warum du gerne an diesem Abend dabei seien möchtest!

Ablauf

18:45 – Check-in (2G)
19:00 – Get-together
19:30 – Vortrag Philipp Conradi
20:00 – Fragen/Diskussion
20:20 – Pause
20:30 – Vortrag Niklas Wilhelm
21:00 – Fragen/Diskussion

Für Fragen zum Abend stehen wir jederzeit bereit.

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022

Mitteilung des GPA.

G E M E I N S A M E S P R Ü F U N G S A M T
der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
FÜR DIE ZWEITE STAATSPRÜFUNG FÜR JURISTEN
HAMBURG

Hinweis für die zweite Staatsprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis einschließlich Juni 2022:

Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30. Juni 2022 nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags für die zweite Staatsprüfung sein .

Das GPA wird seine Prüferinnen und Prüfer bitten, diese Neuregelungen bis zum 30. Juni 2022 allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs zu machen, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

Die Prüflinge werden gebeten, zu den Prüfungen bis Ende Juni 2022 die Gesetzessammlung Habersack (ehemals Schönfelder) in der 186. Ergänzungslieferung und den Kommentar zum BGB Palandt in der 80. Auflage (2021) mitzubringen.

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen
bei dem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Get to know Transaction Law@EY

Mitteilung der Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

Den Flyer findet ihr hier.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Du interessierst Dich für eine Tätigkeit in einem internationalen und spannenden Umfeld?

Dann komm‘ zu unserer Veranstaltung und erfahre alles über Deine Möglichkeiten als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt im Transaktionsrecht bei EY:

  • Erhalte einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben unserer Praxis.
  • Erfahre mehr über die einzigartige Möglichkeit bei EY berufsbegleitend einen kostenfreien MBA (Hult University) machen zu können.
  • Lerne unser junges Transaction Law Team und EY’s Global Transaction Law Leader Dr. Jan Philipp Feigen bei Abendessen & Drinks im EY Office Hamburg kennen oder nimm‘ virtuell an der Veranstaltung teil.
  • Überzeuge Dich davon, dass Transaction Law @ EY viel mehr ist als „nur“ Big 4!

Wann? 17. November 2021, 17:00 Uhr
Wo? EY Office Hamburg, Rothenbaumchaussee 78 (oder auch virtuell)
Was? Vorstellung EY Law und MBA mit anschließendem Abendessen

Überzeugt? Dann melde Dich bis zum 6. November 2021 unter der E-Mail- Adresse info@hav.de an (bitte unter Angabe, ob du physisch oder virtuell teilnehmen möchtest).

Wir freuen uns auf Dich!

Dein EY Transaction Law Team Hamburg

Referendariatsstation beim Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel

Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Brüssel).

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat die Aufgabe, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei der Erfüllung seines Auftrags zu unterstützen (Artikel 27 Abs. 3 EUV ). Ebenfalls kommt dem EAD die Aufgabe der Unterstützung des Hohen Vertreters im Rahmen seiner Aufgaben als Vorsitzender des Außenministerrats sowie als Vize-Präsident der Kommission zu.

Der EAD ( mit Sitz in Brüssel ) ist eine funktional eigenständige Einrichtung der Europäischen Union. Mit den über 140 EU Delegationen bei Drittstaaten und internationalen Organisationen, die Bestandteil des EAD sind, nimmt dieser somit die Rolle eines diplomatischen Dienstes der EU wahr. Besonderes Merkmal des EAD ist sein Personal, das sowohl aus EU-Beamten als auch aus von den Mitgliedstaaten entsandten Diplomaten besteht.

Der EAD verfügt über eine Rechtsabteilung, zu dem auch ein Referat für EU-Außenbeziehungen und Völkerrecht gehört. Die Aufgabe de s Referats ist es, den Hohen Vertreter und den EAD in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und den auswärtigen Beziehungen der EU zu beraten.

Dies umfasst einerseits institutionelle und verfahrensrechtliche Fragen im Bereich der EU-Außenbeziehungen (institutionelle Position des Hohen Vertreters, Vorschlagsrecht, Verfahren zur Verhandlung und zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen der EU) und andererseits alle völkerrechtliche n Fragen im Zusammenhang mit dem auswärtigen Handeln der EU (u.a. Völkervertragsrecht, Recht der diplomatischen Beziehungen, humanitäres Völkerrecht, internationale Strafgerichtsbarkeit, Recht der internationalen Organisationen). Die Prozessvertretung des Hohen Vertreters sowie des EAD vor dem Gerichtshof der EU gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Rechtsabteilung.

Auch wenn im Rahmen des Referendariats in erster Linie eine Station im obigen Referat von Interesse sein dürfte, ist die Ableistung einer Station grundsätzlich auch in anderen, fachlich einschlägigen Organisationseinheiten (z.B. in der Human Rights Division ) möglich, sofern dort personell und inhaltlich eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Diesbezügliche Präferenzen können im Rahmen des Bewerbungsschreibens mitgeteilt werden.

Der EAD bietet die Möglichkeit an, eine Station von 3 oder 6 Monaten zu absolvieren, vorzugweise in den Zeiträumen Januar – März, April – Juni und September – November.

In englischer Sprache verfasste Bewerbungen mit Anschreiben, Lebenslauf , Examenszeugnis sowie die Urkunde über bzw. Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: affgen-1@eeas.europa.eu. Es wird gebeten, die Bewerbung möglichst frühzeitig in die Wege zu leiten, dies ermöglicht eine langfristige Planung und die optimale Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten.

Vorkenntnisse und/oder praktische Erfahrung in den vorgenannten Rechtsfragen sind von Vorteil. Die Beherrschung der englischen Sprache (mündlich und schriftlich) ist zwingend – die Beherrschung der französischen Sprache zweckmäßig . Eine Vergütung /sonstige finanzielle Unterstützung wird nicht geboten. Es sollte eigenständig und vor Stationsbeginn dafür Sorge getragen werden , dass die Station beim EAD seitens der jeweiligen deutschen Personalstelle bzw. des zuständigen Landesjustizprüfungsamts anerkannt wird. Die Ausbildung durch einen deutschen Volljuristen ist jedenfalls in der Rechtsabteilung des EAD gewährleistet.

Für weitere Auskünfte steht Herr Stephan Marquardt, Referatsleiter, zur Verfügung (stephan.marquardt@eeas.europa.eu).

LL.M. Day Online am 6. November 2021 – Your Law LandMark International

Mitteilung der e-fellows.net GmbH & Co. KG.

LL.M. Day Online am 6. November 2021 – Your Law LandMark International

Der LL.M. Day bietet Nachwuchsjurist:innen die Möglichkeit, einige der besten Law Schools der Welt (inkl. Ivy League!) im kleinen Rahmen kennenzulernen. Vertreter:innen renommierter Kanzleien geben auf einer Podiumsdiskussion exklusive Tipps zum Legum Magister. In Gruppengesprächen und auf der virtuellen Messe triffst du die Law Schools direkt und stellst deine Fragen zu Planung, Finanzierung und Programmen. Einige Universitäten haben sogar Stipendien im Wert von bis zu 35.000 Dollar nur für Teilnehmende des LL.M. Day ausgelobt. 

Zielgruppe: 
Jurist:innen, die ihr Erstes Staatsexamen bereits abgeschlossen haben oder im Laufe des kommenden Jahres abschließen. Doktorand:innen, Referendar:innen, Volljurist:innen und Studierende/Absolvent:innen der Rechtswissenschaften mit anderen Abschlüssen (z. B. Bachelor, Diplom) sind ebenfalls willkommen. 

Bewerbungsfrist: 24. Oktober 2021. Die Teilnahme ist kostenlos, die Zahl der Plätze ist jedoch begrenzt.

Weitere Infos und Bewerbung: www.e-fellows.net/llm-Nov-2021
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Nusko
Marketing & Projektmanagement

e-fellows.net GmbH & Co. KG
Franziskanerstraße 14 • 81669 München
T. +49 89 23232-341 • F. +49 89 23232-222
friederike.nusko@e-fellows.net • www.e-fellows.net