Reisekostenvergütung

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Vorstand).

Liebe Kolleg:innen,

mit diesem Post möchten wir euch gerne darauf aufmerksam machen, dass ihr unter anderem auch die Fahrtkosten zu den Klausuren erstattet bekommen könnt.

Die Erstattung ergibt sich aus folgendem Erlass:

Reisekostenvergütung für Referendarinnen und Referendare.
Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert
durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH

Nachdem der Referendarrat und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein der Änderung des Erlasses vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141-339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25. Oktober 2006 Az.: 161/2141-339 SH- zugestimmt haben, bitte ich um Bekanntgabe der Neufassung des Erlasses vom 13. März 2020 in Ihrem Geschäftsbereich:

„Im Einvernehmen mit der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein wird den Referendarinnen und Referendaren gemäß § 84 Nr. 3 Landesbeamtengesetz SchleswigHolstein i.V.m. § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes mit folgenden Maßgaben Reisekostenvergütung gewährt:

l. Reisekosten werden erstattet für:

  1. Fahrten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle bei der Einstellung.
  2. Fahrten zwischen bisheriger und neuer Ausbildungsstelle, wenn die neue Ausbildungsstelle nicht mehr innerhalb des Landgerichtsbezirks liegt, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde.
  3. Fahrten von der Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Pflichtarbeitsgemeinschaften nur dann, wenn die Referendarin oder der Referendar in der Zivil- oder Strafrechtsstation einer Ausbildungsstelle im Landgerichtsbezirk zugewiesen worden ist, die sich nicht am Ort der Pflichtarbeitsgemeinschaft befindet oder die Arbeitsgemeinschaft aus dienstlichen Gründen nicht in dem Landgerichtsbezirk stattfindet, in dem die Referendarin oder der Referendar eingestellt wurde. Für Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften in dem Landgerichtsbezirk der Einstellung, zu freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu Arbeitsgemeinschaften in einem anderen Bundesland und zu Arbeitsgemeinschaften im Ergänzungsvorbereitungsdienst werden Reisekosten nicht erstattet.
    Fahrten innerhalb der Gemeindegrenzen des Wohnortes werden nicht erstattet. Befindet sich in den Fällen der Ziffern 1 und 2 der bisherige, der neue oder beide Ausbildungsorte in einem anderen Bundesland oder im Ausland, so werden Reisekosten nicht erstattet.
  4. Eine Hin- und Rückfahrt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten für die Zweite
    Staatsprüfung sowie eine Hin- und Rückfahrt zur mündlichen Prüfung. Findet
    die Prüfung am Wohnort statt, werden Reisekosten nicht erstattet.
    Für den Reisetag wird zusätzlich Tagegeld nach den für Dienstreisen geltenden
    Bestimmungen (§§ 6 und 7 BRKG) gekürzt um 25 % gewährt.
  5. Nach § 11 Abs. 4 des Bundesreisekostengesetzes wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein pauschaler Zuschuss zu den Kosten für den Studienaufenthalt in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Höhe von 255,65 € durch das Innenministerium gezahlt.

II. Anspruchsberechtigt sind:

  1. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  2. Schleswig-Holsteinische Referendarinnen und Referendare mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland nur mit der Maßgabe, dass Reisekosten von der Landesgrenze Schleswig-Holsteins bis zum Ausbildungsort (Ort der Arbeitsgemeinschaft oder der Ausbildungsstelle) erstattet werden.
  3. Gastreferendarinnen und Gastreferendaren aus anderen Bundesländern werden Fahrtkosten nicht erstattet.

III. Bemessung der Fahrtkosten:

  1. Erstattet werden tatsächliche Aufwendungen für ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel bis zur Höhe der niedrigsten Klasse einschließlich der Kosten für Zu- und Abgang (notwendige Fahrtkosten). Soweit eine Kostenerstattung ab Landesgrenze vorgesehen ist, ist der der Landesgrenze nächstgelegene Bahnhof außerhalb Schleswig-Holsteins maßgeblich.
  2. Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 €.
  3. Für die Erstattung der Fahrtkosten in den Fällen der Ziffern I. 2., 3. ist die Entfernung vom Wohnort der Referendarin oder des Referendars maßgeblich, wenn dies kostengünstiger ist.
  4. Auf den Erstattungsanspruch nach Ziffer I.3. 2. Var. sind die Kosten anzurechnen, die der Referendarin oder dem Referendar entstanden wären für die Fahrt zu dem im Landgerichtsbezirk der Einstellung üblichen Ort der Arbeitsgemeinschaft. Die Anrechnung findet nicht statt für Referendarinnen und Referendare, die bis 1.2.2006 eingestellt wurden.
  5. In den Fällen der Ziffer I.4. werden Referendarinnen und Referendaren, die außerhalb des Landes Schleswig-Holsteins wohnen, höchstens die Aufwendungen erstattet, die für eine Fahrt vom letzten Ausbildungsort innerhalb des Landes Schleswig-Holsteins zum jeweiligen Prüfungsort entstanden wären.
  6. Im Übrigen gilt Teil 1 Ziff. 12 der allgemeinen Richtlinien für die Rechtsreferendarausbildung (Vfg. d. Präs. d.SchlHOLG vom 4. Juni 2018).

IV. Als Erstattungsstellen bestimme ich:

  1. Zu Ziffer I.1.:
    Die jeweiligen Präsidentinnen/Präsidenten der Landgerichte.
  2. Zu Ziffer 1.2.:
    Die jeweilig neue Ausbildungsstelle; bei der OLG-Station die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, im Übrigen die jeweiligen Präsidentinnen/die jeweiligen Präsidenten der Landgerichte.
  3. Zu Ziffer 1.3.:
    Bei der Verwaltungsstation das Innenministerium des Landes SchleswigHolstein, im Übrigen die Präsidentinnen/die Präsidenten der Landgerichte, bei denen die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird.
  4. Zu Ziffer I.4.:
    Die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Den Erlass vom 21. April 2006 Az.: II 1607/2141 -339 SH zuletzt geändert durch Erlass vom 25.10.2006 Az.: 161/2141-339 SH- hebe ich damit auf.

gez. Norma Piepgras

Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin (ONLINE)

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein.
Den Flyer findet ihr hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Euch herzlich zu einem Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin ein!

Vier Richter:innen aus drei Gerichtsbarkeiten stehen Rede und Antwort über den Berufseinstieg in der Justiz und alles, was davor, dabei und danach noch kommt. Ob zu Noten, zur Arbeitszeit, dem Arbeitsalltag als Einzelrichter:in oder Mitglied eines Kollegialspruchkörpers: Wir beantworten alle Fragen offen, ehrlich und frei nach dem Motto “Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.”

Schaut vorbei und redet mit!


Referenten:
Ri‘inVG Friederike Lange, Ri’inAG Annekatrin Stange, RiSG Lars Werner und RiLG Marc Petit.

Moderation:
Pauline Menges, Ina Nasyrova.

Wann?
26.01.2022; 19:00 Uhr.

Wo?
Online – Zusendung des Links vor Veranstaltungsbeginn.

Anmeldung per Mail an: info@referendarrat-sh.de.

Wir freuen uns auf den spannenden Abend!

Rechtsreferendare (m/w/d) – NXP Semiconductors Germany GmbH

Mitteilung der NXP Semiconductors Germany GmbH. (Hamburg)

NXP Semiconductors N.V. (NASDAQ:NXPI) entwickelt Lösungen, die sichere Verbindungen für eine intelligentere Welt schaffen und unser Leben einfacher, besser und sicherer machen. Als weltweiter Marktführer bei Lösungen für die sichere Kommunikation in Embedded-Applikationen treibt NXP Innovationen in den Anwendungsfeldern Automobiltechnik, Industrie & IoT, bei Mobilgeräten und Kommunikationsinfrastruktur voran. Das Unternehmen, welches auf eine geballte Erfahrung und Expertise von mehr als 60 Jahren bauen kann, beschäftigt ca. 29.000 Mitarbeiter in mehr als 30 Ländern weltweit.
Weitere Details unter www.nxp.com.

Wir sind fortlaufend auf der Suche nach einem Referendar / einer Referendarin für die Wahlstation (3-6 Monate) an unserem Standort in Hamburg.

Was Sie erwartet:
• Unmittelbare Mitarbeit und Unterstützung der Anwälte der Rechtsabteilung bei der umfassenden
rechtlichen Beratung der Fachabteilungen
• Eigenverantwortliche Bearbeitung verschiedener typischer wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen
aus dem Alltag eines Syndikusrechtsanwaltes
• Teilnahme an Vertragsverhandlungen und internen Besprechungen
• Ein sehr internationales Arbeitsumfeld in einem globalen Technologieunternehmen
• Attraktive Arbeitsbedingungen, inklusive der Möglichkeit aus dem Home Office zu arbeiten und jederzeit an Lehrveranstaltungen für Referendare teilnehmen zu können
• Angemessene Vergütung

Was Sie mitbringen:
• Erfolgreich abgeschlossenes 1. Staatsexamen
• Teamfähigkeit und Freude am Kontakt mit internen “Mandanten”
• Selbständige Arbeitsweise, offen für neue Ideen sowie interkulturelle und internationale Zusammenarbeit
• Ausgezeichnete Englischkenntnisse

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unsere NXP Karriereseite (www.nxp.com/careers – Job ID R-10028764) mit folgenden Unterlagen:
• Lebenslauf
• Kopie des ersten Staatsexamens
• Angabe des gewünschten Zeitraums

Freie Mitarbeiter für 30€/h im Home Office

Mitteilung von Streiff Law.

IHR TÄTIGKEITSFELD UND IHR PROFIL:
Wir suchen als freie Mitarbeiter Referendare (m/w) mit
– mind. 1 VB
– sehr gutem Englisch
– Beck-Online Zugang
– Schwerpunkt Wirtschaftsrecht

Wir bieten
– 30€/h im Home Office
– mandatsnahe, abwechslungsreiche Arbeit mit dt. & int. Startups
– Aussicht auf langfristige Zusammenarbeit

VERTRAGSDATEN:
– Eintrittsdatum: sofort
– Arbeitszeit: flexibel
– Vertragsart: freie Mitarbeit

BESCHREIBUNG DES UNTERNEHMENS:
www.StreiffLaw.de ist eine moderne Wirtschaftsrechtskanzlei für deutsche und internationale Startups. Wir bieten Mitarbeitern und Mandanten zeitgemäße Zusammenarbeit im digitalen Zeitalter.

KONTAKT:
Bewerbungen mit Lebenslauf und kurzem Anschreiben bitte an hi@streifflaw.de

Referendariat (m/w/d)

Mitteilung von quinn emanuel. (Hamburg)
Den Flyer findet ihr hier.

Referendariat (m/w/d)

Im Rahmen Ihrer Anwalts- oder Wahlstation stellen Sie bereits die ersten Weichen für
Ihre weitere juristische Karriere – denn viele unserer jetzigen Anwälte haben bei uns als
Referendar (m/w/d) begonnen. Von Anfang an sind unsere Referendare voll in unsere
Kanzleiabläufe eingebunden. Sie übernehmen Verantwortung und arbeiten mit erfahrenen
Anwälten an laufenden Mandaten. Dabei ist uns der Ausbildungsgedanke sehr wichtig!
Neben der fachlichen Ausbildung durch die Anwälte steht Ihnen ein fester Ansprechpartner
zur Verfügung, der Sie in allen beruflichen und arbeits-alltäglichen Fragestellungen sowie
hinsichtlich der weiteren Karriereentwicklung berät.

Werden Sie Teil unseres internationalen Teams: Wir suchen juristischen Nachwuchs, der sich
einbringen und mitgestalten möchte. Top Noten, Begeisterungsfähigkeit und erstklassiges
Englisch sind Ihre Eintrittskarte.

An unserem Hamburger Standort liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereichen
Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
An unseren Standorten in Mannheim, Stuttgart und München liegt der Schwerpunkt auf
Wirtschaftsstreitigkeiten und Patentprozessen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet,
entsprechende Interessenschwerpunkte sind aber gern gesehen.

Die Vergütung beträgt aktuell 225 EUR brutto pro geleistetem Arbeitstag. Bewerben Sie sich
unter Angabe des gewünschten Zeitraumes und senden Sie uns Anschreiben, Lebenslauf
sowie Zeugnisse (Abitur, 1. juristische Prüfung, Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse). Wir
freuen uns auf Ihre Bewerbung.


»A GLOBAL FORCE IN BUSINESS LITIGATION«
The Wall Street Journal

RecruitmentGermany@quinnemanuel.com
Mannheim | Hamburg | Munich | Stuttgart
www.quinnemanuel.com

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

Mitteilung von quinn emanuel. (Hamburg)
Den Flyer findet ihr hier.

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) sammeln Sie studien- oder promotionsbegleitend über einen längeren Zeitraum oder zur Überbrückung kürzerer Zeiträume relevante Praxiserfahrung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres Teams und arbeiten eigenständig an komplexen Fragestellungen laufender Mandate. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen dabei zur Seite.

Werden Sie Teil unseres internationalen Teams: Wir suchen juristischen Nachwuchs, der sich einbringen und mitgestalten möchte. Top Noten, Begeisterungsfähigkeit und erstklassiges Englisch sind Ihre Eintrittskarte. Idealerweise haben Sie Ihre erste oder sogar beide juristischen Prüfungen bereits erfolgreich bestanden. Vereinzelt ist eine wissenschaftliche Mitarbeit auch vor Abschluss der ersten juristischen Prüfung möglich. Bezüglich der Anzahl der Arbeitstage sind wir flexibel – somit können Sie sich auch weiterhin auf Ihr Studium konzentrieren.

An unserem Hamburger Standort liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf den Bereichen Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsstrafrecht. An unseren Standorten in Mannheim, Stuttgart und München liegt der Schwerpunkt auf Wirtschaftsstreitigkeiten und Patentprozessen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet, entsprechende Interessenschwerpunkte sind aber gern gesehen.

Die Vergütung beträgt aktuell 225 EUR brutto pro Arbeitstag bei erfolgreich abgelegter erster juristischer Prüfung und 300 EUR brutto pro Arbeitstag bei erfolgreich abgelegter zweiter juristischer Prüfung. Bewerben Sie sich unter Angabe des gewünschten Startdatums und der Anzahl der Arbeitstage und senden Sie uns Anschreiben, Lebenslauf sowie Zeugnisse (Abitur, 1./2. juristische Prüfung, Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

»A GLOBAL FORCE IN BUSINESS LITIGATION«
The Wall Street Journal

RecruitmentGermany@quinnemanuel.com
Mannheim | Hamburg | Munich | Stuttgart
www.quinnemanuel.com


Wahl des Referendarrates 2022/23

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Wahlvorstand).

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 11. April bis zum 2. Mai 2022 (0:00 Uhr) wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2022/2023 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. April 2022 (12:00 Uhr) selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 11. April 2022 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Wie schon im letzten Jahr war auch für uns die Covid-19-Pandemie ein zentrales Thema der Amtszeit. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Besonders wichtig war für uns dabei die Frage, wie die staatlichen Pflichtfachprüfungen auch in der Pandemie sicher und ohne erheblichen Mehraufwand für die Referendar:innen abgelegt werden können. Auch die Durchführung der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in den jeweiligen Landgerichtsbezirken, die dieses Jahr sowohl präsent als auch online stattgefunden haben, haben wir begleitet und versucht immer die besten Bedingungen für die Referendar:innen zu erreichen. So ist es uns beispielsweise gelungen, dass während der Zivilstation jetzt in allen vier Landgerichtsbezirken Kommentare für die Referendar:innen zur Verfügung stehen.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.

So haben wir zum Beispiel den Prozess zur Umstellung zum E-Examen in Kooperation mit dem OLG weiter begleitet, dieser wird aber auch für die künftigen Referendarräte weiterhin eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Zur Vorstellung der einzelnen Referate und deren Tätigkeitsbereichen laden wir euch ab dem 10.01.2022 wöchentlich ein Video auf unseren Kanälen auf Instagram & Facebook hoch.

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Viel Erfolg,

euer RefRat 21/22

Workshop: Willem C. Vis – Exklusiv

Mitteilung von Hengeler Mueller.
Den Fyler finder ihr hier.

BE PREPARED!

Willem C. Vis – Exklusiv
Workshop am 11. Februar 2022
mit Begrüßungsdinner am Vorabend

Hengeler Mueller berät deutsche und ausländische Mandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und inter nationalen Wirtschaftsrechts – eines der wichtigsten Gebiete ist hierbei der Praxisbereich Dispute Resolution.

In unserem Workshop am 11. Februar 2022 erhalten Sie neben dem fachlichen Aus- tausch mit unseren Prozessanwältinnen und -anwälten einen direkten und exklusiven Einblick in unsere Dispute Resolution-Praxis.

Insbesondere wollen wir gemeinsam mit Ihrem und weiteren ausgewählten Moot Court-Teams Probe pleadings zum aktuellen Fall durchführen. Durch ein vollumfängliches Coaching, unter anderem durch einen renommierten Trainer, werden wir Sie und Ihr Team bestmöglich auf die bevorstehenden Verhandlungen vorbereiten. In diesem Rahmen werden wir Ihnen außerdem helfen, Ihren professionellen Auftritt in der mündlichen Verhandlung zu verbessern.

Um uns mit Ihnen auf den bevorstehenden Workshop einzustimmen, laden wir Sie am Vorabend zu einem gemeinsamen Begrüßungsdinner mit unserem Dispute Resolution- Team ein.

Haben wir Sie und Ihr Moot Court-Team neugierig gemacht?
Wir berücksichtigen alle Team-Bewerbungen bis zum 16. Januar 2022 an:
Rebecca Hartz , Referentin HR Legal – rebecca.hartz@hengeler.com www.hengeler.com/karriere/veranstaltungen

Referendar*in und wissenschaftliche(r) Mitarbeiter*in

Mitteilung der Kanzlei Völschau.

Zur Unterstützung unseres freundlichen und familiären Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt sympathische und engagierte Unterstützung (m/w/d) unserer Rechtsabteilung.

In dritter Generation betreut die Familie Völschau im Westen Hamburgs engagiert und erfolgreich Menschen, Firmen und Organisationen in steuerlichen und rechtlichen Belangen. Wir sind disziplinübergreifend und umfassend tätig. Unsere Rechtsabteilung ist schwerpunktmäßig mit Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Vorsorge, Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht sowie allgemeinem Zivilrecht befasst.

Wir freuen uns, wenn Sie gemeinsam mit uns Schriftsätze erstellen, gerichtliche Verfahren begleiten, an Mandantengesprächen teilnehmen und Recherchen durchführen und sich kreativ mit eigenen Ideen einbringen. Sollten Sie ebenfalls Interesse im steuerlichen Bereich haben oder sich zukünftig im diesem Bereich fortbilden wollen, unterstützen wir Sie gerne.

Wir schätzen einen persönlichen und kommunikativen Austausch sowohl mit unseren Mandanten als auch innerhalb des Teams. Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche z.B. hinsichtlich des Arbeitsplatzes, der Arbeitszeit und individueller Bedürfnisse ein. Sind Sie teamfähig, kreativ und motiviert? Dann passen Sie genau in unser Team!

Eine unbefristete Anstellung für Sie ist für uns selbstverständlich. Über die Höhe einer angemessenen Vergütung einschließlich Weihnachtsgeld werden wir uns in einem persönlichen Gespräch einig. Sie können bei uns flexibel arbeiten, eine Kernarbeitszeit gibt es nicht. Die Räumlichkeiten unserer Kanzlei sind zentral gelegen und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

 

Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Sarah Isabell Lipski

Email: S.Lipski@Voelschau.net

Telefon: 040 879 789 900

www.voelschau.net