(Weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Montag, 26. Oktober 2020
Dienstag, 27. Oktober 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Information zum kleinen Klausurenkurs des LG Lübeck:

Beim kleinen Klausurenkurs wird keine Präsens beim Schreiben erwartet. Die Referendarinnen und Referendare haben jeweils eine Woche Zeit, die Klausur anzufertigen. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter bitten jedoch darum, die Bearbeitungszeit auf insgesamt 5 Stunden zu begrenzen.

Verpflichtend ist jedoch die Teilnahme an der Besprechung, in der der Themenschwerpunkt der Klausur über die unmittelbar in der Klausur aufgeworfenen Probleme hinaus erörtert werden kann. Eine Lösung wird nicht online gestellt.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Befreiung von der Präsenspflicht erteilt. Die Befreiung ist per Email beim richterlichen Referenten zu beantragen. Weitere Durchführungshinweise sind jeweils auf den Deckblättern der Klausuren abgedruckt.

Die Termine für die Ausgabe, Abgabe und Besprechung sind auf der Internetseite LG Lübeck zu finden. Die Klausursachverhalte werden am jeweiligen Termin ab 07:00 Uhr auf dem schwarzen Brett online gestellt. Die Abgabe der nicht Präsenz geschriebene Klausuren kann per Post erfolgen oder eingeworfen werden.

Kirchliche Tagung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Mitteilung des Landeskirchenamt Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland:

Kirchliche Tagung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren
im Christophorushaus Bäk/Ratzeburg am 5./6. November 2020

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland lädt regelmäßig die Rechtsreferen-darinnen und Rechtsreferendare der Oberlandesgerichtsbezirke Hamburg, Rostock und Schleswig zu einem Seminar ein. Gegenstand ist die Einführung in das Religionsverfas-sungsrecht, das kirchliche Verfassungsrecht und einzelne Aspekte kirchlicher Arbeit.
Anbei übersenden wir Ihnen das Programm der für den 5. und 6. November 2020 geplanten Tagung im Christophorushaus auf der Bäk bei Ratzeburg und bitten Sie, das Angebot in ge-eigneter Weise bei den Referendarinnen und Referendaren, den Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgemeinschaften und dem Referendarrat bekannt zu machen.

Bitte teilen Sie uns möglichst bis zum

7. September 2020

die Kontaktdaten (mit E-Mail-Adresse) der interessierten Referendarinnen und Referendaren mit. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung verwendet. Alternativ können sich Interessenten auch direkt beim Rechtsdezernat des Landeskirchen-amtes anmelden (recht@lka.nordkirche.de).

Wir bitten Sie, die Referendarinnen und Referendare darauf hinzuweisen, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Nordkirche übernommen werden. Fahrtkosten können jedoch nicht erstattet werden.

Die Durchführung der Tagung steht natürlich unter einem „Corona-Vorbehalt“. Die Veranstaltung wird nur stattfinden, wenn dies im Hinblick auf das Infektionsgeschehen verantwortet werden kann und nach der dann geltenden Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus rechtlich zulässig ist.
Wir würden uns freuen, wenn unser Angebot auch in diesem Jahr bei den Referendarinnen und Referendaren auf Interesse stößt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Triebel
Oberkirchenrat

AG Aktenvortrag im öffentlichen Recht des Innenministeriums

Mitteilung des Innenministeriums:

Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

„Die mündliche Prüfung beginnt mit dem in freier Rede gehaltenen Aktenvortrag.“

Wir bieten… die Gelegenheit, Aktenvorträge des Gemeinsamen Prüfungsamtes realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend möchten wir mit Ihnen die eigene Leistung erörtern und gern Anregungen für weitere Verbesserungen geben.

Warum? Der Aktenvortrag bildet in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kandidaten legen mit ihm ein erstes Zeugnis ihrer besonderen Fähigkeiten ab. Dem gezielten Training von Aktenvorträgen kommt daher in der Referendarausbildung eine hohe Bedeutung zu. Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen eines zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau und die Struktur des Vortrages vermittelt. Besonders wird die angemessene Schwerpunktsetzung und die freie Rede geübt und erprobt werden.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf: Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teilnahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 17:45 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; ggf. Terminverschiebung auf Mittwoch)

Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 2 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin

Kapazitäten: max. 5 Kandidatinnen oder Kandidaten je Termin

Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume und Integration, Düsternbrooker Weg 92, Kiel

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um Anmeldungen und Terminanfragen per E-Mail an: Aktenvortrag@im.landsh.de