Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG in Kiel

Mitteilung des LG Kiel:

in der Zeit vom 20.10.2020 bis 26.01.2021 haben vorrangig die Referendarinnen und Referendare der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft 2 die Möglichkeit, an der freiwilligen Zwangsvollstreckungsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet dienstags; erstmals am

20.10.2020 um 14:45 Uhr,

im Schulungsmodul des LG Kiel (Eingang vom Schützenwall), Schulungsraum 1, statt.

Unter ungünstigen Umständen kann es an einigen Terminen zu einer Verlegung der Arbeitsgemeinschaft in den Außenstandort Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel (Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus) oder (raumbedingt) zum Ausfall der AG kommen.

Leiterin der Arbeitsgemeinschaft ist Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Arp. Um die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen und Abstände bei begrenztem Platzangebot einhalten zu können, findet eine Voranmeldung unter Referendare@lg-kiel.landsh.de für diese AG statt. Fristende ist der 30.09.2020.