Fortbildungsveranstaltung: “Kommunikation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“

Mitteilung der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Am Dienstag, 1. Juni 2021, 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
und Mittwoch, 02. Juni 2021, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tagungsort:
Verwaltungsakademie Bordesholm
Heintzestr. 13
24582 Bordesholm

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die am Beginn ihrer Ausbildung stehen.

Inhalte der Veranstaltung:
Alles Fach- und Methodenwissen nützt nichts, wenn es nicht der Situation angemessen und wirksam kommuniziert wird. Und eine Ausbildung ist nur dann erfolgreich, wenn die Rahmenbedingungen gut verhandelt sind. Dieses Seminar bietet Ihnen praxisgerechte Tipps für die erfolgreiche, mündliche Kommunikation in Ihrer Rolle.

Dies sind die Lernfelder:

  • Das Ausbildergespräch
  • Der Faktenvortrag vor Ausbilder und Vorgesetztem
  • Argumentieren vor Gericht
  • Das Plädoyer des Staatsanwalts
  • Der förmliche Aktenvortrag
  • Das Mandantengespräch

Gearbeitet wird an Ihren individuellen Anliegen und an konkreten Fällen. Sie erfahren

  • worauf es in den jeweiligen Gesprächen ankommt
  • wie Sie Gespräche vorbereiten und steuern
  • was die „Golden Rules“ des Aktenvortrags sind
  • wie Sie die Grundregeln der rhetorischen Argumentation leicht beherrschen
  • wie Sie sich souverän präsentieren und Anspannung zu ihrem Vorteil nutzen.

Sie erhalten umfangreiche, begleitende Skripten.

Referent/in:
Dr. Stefan Goes (communicare), Spezialist für wirksame Kommunikation
Richterin am OLG Ulrike Prahl, OLG Schleswig

Teilnehmerzahl:
max. 16

Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an
olg-fortbildung@olg.landsh.de
bis zum 7. Mai 2021
Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter verteilt. Bei gleichem Dienstalter entscheidet das Los.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Sollten Lebensmittelunverträglichkeiten bestehen, wird gebeten, sich direkt mit dem Tagungshaus in Verbindung zu setzen.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Tagungsgetränke im Raum stehen zur Verfügung. Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt (ca. 7 €). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.