Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Mitteilung des Ministerium Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Wir bieten…
die Gelegenheit, öffentlich-rechtliche Aktenvorträge realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung in juristischer und rhetorischer Hinsicht. Durch wieder-holte Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Coaching für den Aktenvortrag.

Warum?
Der Aktenvortrag gehört zum Standardaufgaben von Juristinnen und Juristen in der Praxis. Deshalb bildet der Aktenvortrag in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kan-didaten legen mit ihm ein besonders gewichtiges Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Das gezielte Training von Aktenvorträgen ist daher in der Referendarausbildung von großer Bedeutung für eine gelingende Prüfung.

Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen dieses zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau, die Struktur des Vortrages, die richtige Schwer-punktsetzung und die wiederkehrenden juristischen Argumentationsmuster vermittelt. Ein weiteres besonde-res Augenmerk wird auf die überzeugende freie Rede und den Umgang mit Nervosität gelegt.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf
Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teil-nahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 18:00 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; bei großer Nachfrage auch Termine am Mittwoch)
Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 3 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin und unbedingt Monate vor dem Examenstermin- idealerweise gleich nach den Klausuren!

Kapazitäten: max. 5 Personen je Termin
Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Düsternbroo-ker Weg 92, Kiel

Haben Sie Interesse an der Teilnahme? Dann schicken Sie eine Nachricht an
Aktenvortrag@im.landsh.de

LG Bezirke Kiel und Flensburg: Freiwillige Revisionsrechts-AG

Mitteilung des LG Kiel

In der Zeit vom 09.11.2020 bis zum 27.11.2020 haben Sie die Möglichkeit, an der freiwilli-gen Revisionsrechtsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet an folgenden vier Terminen statt:

09.11.2020 (Mo.), 13.11.2020 (Fr.), 20.11.2020 (Fr.) und 27.11.2020 (Fr.),
jeweils um 14.00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr,
Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel, Schulungsraum 1, 2. OG
(Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus).

Leiter der Arbeitsgemeinschaft ist Herr Staatsanwalt Dr. Sievers (StA Kiel).

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und sich die Ausschreibung ausdrücklich nur an Referendare richtet, die bis einschließlich August 2021 Examensklausuren schreiben, ist eine verbindliche Anmeldung für die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft erforderlich. Bitte richten Sie diese Anmeldung bis zum 20.10.2020 an folgende E-Mail-Adresse: referendare@lg-kiel.landsh.de.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Daten an:
Name, Vorname; Examenstermin; E-Mail-Adresse / Kontaktdaten

Die Bewerber*innen werden ab dem 21.10.2020 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden.
Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.

Examenstraining 2020: Rhetorik • Arbeitstechnik • Selbstsicherheit • gutes Deutsch

Mitteilung des LG Lübeck:

Seminar am Landgericht Lübeck zum Examenstraining mit Schwerpunkt Rhetorik, Arbeitstechnik, Selbstsicherheit und gutes Deutsch
nur für Referendarinnen und Referendare!

am 6. und 07. November

Begrenzte Plätze wegen Corona! Anmeldung bis zum 31.10.2020
(Bei der Anmeldung werden vorrangig Referendar*innen aus dem LG-Bezirk Lübeck berücksichtigt)

  • 2 Tage intensives Training
  • Schreibwerkstatt
  • Klausur
  • Aktenvortrag

Dieses Seminar ist eine Veranstaltung des Landgerichts Lübeck in Zusammenarbeitmit communicare. Sie wird gefördert von der Dr. Carl Böse Stiftung

Freiwillige Arbeitsgemeinschaft Kurzvortrag

Mitteilung des Referenten am LG Kiel Richter am Landgericht Gers:

Im Landgericht Kiel,

Harmsstraße 99-101, Schulungsmodul (Ort ggf. wechselnd), wird
vom 04.11.2020 bis 23.12.2020 jeweils mittwochs um 14:00 Uhr
die freiwillige Arbeitsgemeinschaft zum Aktenvortrag angeboten.

Leiter der Arbeitsgemeinschaft sind
Herr Richter am Amtsgericht Voß und
Herr Direktor des Amtsgerichts Martins.

Wegen der Corona-Pandemie kann es – auch kurzfristig – zu Verlegungen der Arbeitsgemeinschaft in den Außenstandort Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel (Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus) oder zu Ausfällen kommen.

Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft ist die Vorbereitung auf den Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung für das 2. Staatsexamen. Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Referendarinnen, die sich in der Wahlstation befinden oder unmittelbar vor der mündlichen Prüfung stehen.

Um die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen und Abstände bei begrenztem Platzangebot ein-halten zu können, findet eine Voranmeldung unter Referendare@lg-kiel.landsh.de für diese AG statt. Fristende ist der 27.10.2020. Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Daten an: Name, Vorname; Landgerichtsbezirk; Wahlfach, Kontaktdaten

Die Bewerberinnen werden ab am 28.10.2020 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden.
Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.

Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG in Kiel

Mitteilung des LG Kiel:

in der Zeit vom 20.10.2020 bis 26.01.2021 haben vorrangig die Referendarinnen und Referendare der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft 2 die Möglichkeit, an der freiwilligen Zwangsvollstreckungsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet dienstags; erstmals am

20.10.2020 um 14:45 Uhr,

im Schulungsmodul des LG Kiel (Eingang vom Schützenwall), Schulungsraum 1, statt.

Unter ungünstigen Umständen kann es an einigen Terminen zu einer Verlegung der Arbeitsgemeinschaft in den Außenstandort Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel (Eingang gegenüber dem Steak-House Nr. 1 im alten Merkurhaus) oder (raumbedingt) zum Ausfall der AG kommen.

Leiterin der Arbeitsgemeinschaft ist Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Arp. Um die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen und Abstände bei begrenztem Platzangebot einhalten zu können, findet eine Voranmeldung unter Referendare@lg-kiel.landsh.de für diese AG statt. Fristende ist der 30.09.2020.

Info für den Klausurenkurs des LG Itzehoe!

Derzeit bestehen beim Hochladen der Klausur auf der Seite des LG Itzehoe Probleme und der Sachverhalt wird leider daher regelmäßig verzögert eingestellt! Es wird daher um Geduld für die Lösung des Problems gebeten.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Sachverhalt durch eine E-Mail an itzehoe@referendarrat-sh.de übersandt zu erhalten!

(Weitere weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 7. Dezember 2020
Dienstag, 8. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

(Weitere) Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts:

Termin:
Montag, 26. Oktober 2020
Dienstag, 27. Oktober 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

2. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. September 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Information zum kleinen Klausurenkurs des LG Lübeck:

Beim kleinen Klausurenkurs wird keine Präsens beim Schreiben erwartet. Die Referendarinnen und Referendare haben jeweils eine Woche Zeit, die Klausur anzufertigen. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter bitten jedoch darum, die Bearbeitungszeit auf insgesamt 5 Stunden zu begrenzen.

Verpflichtend ist jedoch die Teilnahme an der Besprechung, in der der Themenschwerpunkt der Klausur über die unmittelbar in der Klausur aufgeworfenen Probleme hinaus erörtert werden kann. Eine Lösung wird nicht online gestellt.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Befreiung von der Präsenspflicht erteilt. Die Befreiung ist per Email beim richterlichen Referenten zu beantragen. Weitere Durchführungshinweise sind jeweils auf den Deckblättern der Klausuren abgedruckt.

Die Termine für die Ausgabe, Abgabe und Besprechung sind auf der Internetseite LG Lübeck zu finden. Die Klausursachverhalte werden am jeweiligen Termin ab 07:00 Uhr auf dem schwarzen Brett online gestellt. Die Abgabe der nicht Präsenz geschriebene Klausuren kann per Post erfolgen oder eingeworfen werden.