Hier erhaltet ihr den Plan für den freiwilligen Klausurenkurs am Landgericht Kiel für das 1. Halbjahr 2025.
Archiv des Autors: admin
Anwalts- oder Wahlstation in einer Boutiquekanzlei in Berlin
Die Kanzlei berät Unternehmen zum Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht, Medien- und Äußerungsrecht, IT-, Software- und Datenschutzrecht. Näheres entnehmt ihr der Stellenausschreibung.
Wahlstation bei Amnesty International
Für den Standort Berlin sucht Amnesty International Referendar/innen für die Bereiche Asylrecht und Asylpolitik, Meinungs-, Versammlungs-, Polizei- und Völkerrecht und auch im Allgemeinen. Die Einzelheiten entnehmt ihr den verlinkten Stellenausschreibungen.
Referendarfortbildung zum materiellen Strafrecht 2024 Block I 13.01. – 14.01.2025 und 20.01. – 21.01.2025 in Kiel
Weitere Informationen zur Anmeldung findet ihr in der Ausschreibung.
Kieler Kanzlei sucht eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt (m/w/d)
Liebe Referendarinnen, liebe Referendare,
die Kanzlei Philip Storjohann sucht ab 01/25 (bzw. früher zur Einarbeitung) eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Berufserfahrung in den Bereichen Arbeits- und Verkehrsrecht ist wünschenswert. Die Kanzlei ist im Wesentlichen auf die Bereiche Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht ausgerichtet. Wenn Ihr Interesse an einer Tätigkeit in unserer Kanzlei habt, sendet uns bitte eine schriftliche Bewerbung per Email.
Rechtsanwälte Storjohann
Philip Storjohann
Holzkoppelweg 11
24118 Kiel
Telefon: 0431 / 386 75 87 3
Telefax: 0431 / 386 75 87 2
Internet: www.ra-storjohann.de
E-Mail: info@ra-storjohann.de
Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe
Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:
Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.
In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.
Stellenausschreibung Staatskanzlei S-H
Weitere Informationen findet ihr hier.
Kanzleiinfoabend bei Renzenbrink&Partner
Nähere Informationen findet ihr in der Ausschreibung.
Stationsangebot im Erbrecht in einer Kanzlei in Norderstedt
Nähere Informationen findet ihr hier.
Kanzlei-Info-Abend in einer Corporate-Boutique
Am 07.11.24 um 19 Uhr in Hamburg, weitere Informationen findet ihr hier.