Wahlstation Arbeitsrecht für Rechtsreferendare (m/w/d)

Wer sind wir und was machen wir?

Wir sind der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und vertreten die tarifpolitischen Interessen nahezu aller Städte, Gemeinden, Kreise, kommunalen Krankenhäuser, Sparkassen, Versorgungsbetriebe usw. im Land Schleswig-Holstein. In diesem Zusammenhang regeln wir mit unseren Sozialpartnern, den Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unserer Mitglieder, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Weitere Hauptaufgabe des Verbandes ist die Vertretung und Beratung unserer über 600 Mitglieder in allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts, insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Nähere Informationen über uns finden Sie auf unsere Homepage unter: www.kavsh.de.

Warum eine Wahlstation beim Verband?

Bei uns sind Sie mitten drin im Arbeits- und Tarifrecht. Als der Arbeitgeberverband der kommunalen Arbeitgeber beraten und unterstützen unsere Juristinnen und Juristen unsere Mitglieder bei allen Anfragen aus dem individualen und kollektiven Arbeitsrecht. Bei uns können Sie Ihr Knowhow und Ihre Kenntnisse aus den Bereichen des Arbeits- und Tarifrechts anwenden und ausbauen. Sie lernen den Bereich des öffentlichen Dienstes mit all seinen Facetten kennen und haben Einblick in die unterschiedlichsten Bereiche der öffentlichen Verwaltung mit allen Herausforderungen, die die heutigen Zeiten mit sich bringen. Wenn Sie Interesse am Arbeits- und Tarifrecht haben, sind Sie bei uns genau richtig.

Was bieten wir?

Bei uns können Sie Ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen ausbauen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Ausbildung durch die Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Juristinnen und Juristen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung durch die Simulation von Aktenvorträgen in Prüfungsatmosphäre. Sie erhalten Einblick in die Verhandlung von Flächen- und Haustarifverträgen und nehmen an juristischen sowie gesellschaftspolitischen Veranstaltungen des Verbandes teil. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildungszeiten flexibel zu gestalten; mobiles Arbeiten ist ebenso möglich. Darüber hinaus unterstützen wir Sie nach dem Staatsexamen bei der Jobsuche. Bei Eignung können auch hausinterne Perspektiven ermöglicht werden.

Ihr Profil:

Abgeschlossenes erstes juristisches Staatsexamen im Idealfall bereits mit arbeitsrechtlichen Studien- oder Interessenschwerpunkt. Es sind aber auch „Quereinsteiger“ mit ausgeprägtem Interesse an arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen willkommen. Eine eigenständige und lösungsorientierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus.

Für Fragen steht Ihnen der Verbandsgeschäftsführer, Herr Jan Jacobsen, sowie der stellvertretende Geschäftsführer, Herr Justus Steinbömer, gerne zur Verfügung.

 

Anwaltsstation/Wahlstation Arbeitsrecht für Rechtsreferendare (m/w/d)

Wer sind wir und was machen wir?

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung ist eine auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben zwei Standorte, in Hamburg-Barmbek (Hamburger Straße 134) und in Hamburg-Mitte (Neuer Wall 1). 

Unsere familienrechtlichen Themen: 

  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Zugewinn

Einen Flyer mit der Stellenausschreibung finden Sie hier. 

Was sollten Sie mitbringen?

  • Interesse und Freude an familienrechtlichen Fragestellungen
  • Gut, aber nicht unbedingt erforderlich, sind Vorkenntnisse im Bereich Familienrecht
  • Gute Teamfähigkeit

Was bieten wir?

Eine gute Arbeitsatmosphäre, praktische Einblicke in die Arbeit einer Fachanwältin für Familienrecht, die Begleitung oder ggf. die eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen sowie ein starkes und kollegiales Kanzleiteam. Besuchen Sie uns gerne unter 

www.kanzlei-waladan.de

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: 

info@kanzlei-waladan.de

oder an: 

Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan 

Frau Dr. Marjam Waladan 

Hamburger Straße 134 

22083 Hamburg

Informationen des GPA zur Software für die E-Klausur und Erläuterungen zu neuen Bearbeitervermerken

Funktionen E-Software Klausuren

  • Seitenumbrüche und Seitenzahlen:
    Mangels Seitenumbrüchen werden in der Fließtextansicht keine Seitenzahlen angezeigt. Diese erscheinen erst in der „PDF-Ansicht“. Zwar können mittels eines eigenen Buttons Seitenumbrüchen eingefügt werden, es muss jedoch für Verweise auf genaue Seitenzahlen in die „PDF-Ansicht gewechselt werden.
  • Tippfehler:
    Die Wertung eines Tippfehlers („dsa“ statt „das“) als Rechtschreibfehler fällt in den den Prüfern zustehenden ureigenen Beurteilungsspielraum.
  • Geschützte Leerzeichen:
    Das Einfügen von geschützten Leerzeichen ist weder möglich noch vorgesehen. Abhilfe kann jedoch durch manuelle Zeilenumbrüche geschaffen werden. Die Prüfer werden generell darauf hingewiesen, dass es sich um einen sehr einfach gehaltenen Texteditor handelt.
  • Anführungszeichen:
    Das untere Anführungszeichen ist als Eingabezeichen auf der Tastatur generell nicht verfügbar. Dieser Punkt wird durch das GPA in den  generellen Hinweise an die Prüfer/innen aufgenommen.
  • Farbliche Markierungen:
    Farbliche Markierung sind weder möglich noch vorgesehen, um Fehlerquellen bei der Anwendung zu vermeiden und einen Gleichlauf mit den „Handschreibern“ zu gewährleisten, die ihrerseits nicht in ihren handschriftlichen Ausfertigungen markieren können.

Inhalte des Zweiten Staatsexamens

  • Bearbeitungsvermerk in strafrechtlichen Klausuren:
    In der „Verfügung über Inhalt und Ablauf der Zweiten Staatsprüfung für Juristen vom 10.11.2023“ steht zur Aufsichtsarbeit im Strafrecht:   „Auf Basis des Gutachtens ist sodann in der Regel eine Entschließung der Staatsanwaltschaft oder ein Schriftsatz oder Antrag eines Prozessbeteiligten zu formulieren.“ Für die Revisionsklausur wird dies durch den Passus „Soweit die Erfolgsaussichten einer Revision zu prüfen sind, ist nur der Antrag an das Revisionsgericht zu formulieren. Eine Revisionsbegründungsschrift ist nicht anzufertigen.“ eingeschränkt.
    Durchaus möglich sind aber auch in der Revisionsklausur andere praktische Aufgabenstellungen, z.B. bei fehlenden Erfolgsaussichten einer Revision ein (ggf. zusätzliches) Schreiben an den Mandanten. Entscheidend ist letztlich der konkrete Bearbeitervermerk der jeweiligen Klausur.
  • Verweise i.R.d Anwaltsklausur („Spitzklammertechnik“):
    Der Bearbeitervermerk sieht in Anwaltsklausuren i.d.R. vor, dass auf konkrete Passagen des Gutachtens (im Gutachtenstil) Bezug genommen werden darf. Daraus folgt aus Sicht des GPAs konsequenterweise, dass die in Bezug genommenen Passagen natürlich nicht in eine Formulierung im Urteilsstil umgewandelt werden müssen. Auch insoweit ist maßgeblich stets der jeweils konkrete Bearbeitervermerk. Unsicherheiten der Prüferinnen und Prüfer sind hier nicht aufgefallen.

Informationsveranstaltung E-Examen

Der Personalrat der HB bietet eine Informationsveranstaltung betreffend das E-Examen in Form einer Probeklausur in den Hamburger Räumlichkeiten an in Kooperation mit dem Projekt eKlausur an. Dazu erhalten die betreffenden ReferendarInnen eine Email des OLG.

Der Hamburger Personalrat plant eine Informationsveranstaltung im Mai, die auch Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendaren geöffnet werden könnte.

Einladung zum Mediationstag‘24 am 21. September im OLG Schleswig

„Der Mediationstag ‘24 wird Ihnen erneut eine fachlich bunte Vielfalt von Tools und Techniken vorstellen, die u.a. in diesen stürmischen Zeiten die Mitmenschlichkeit
in Konfliktlösungsprozessen wieder in den Vordergrund rückt. Es werden Ihnen vormittags wie nachmittags jeweils vier parallel stattfindende Foren über je 100 Minuten geboten. Sie können individuell aus einem breiten Themenspektrum auswählen, das auch aktuelle Methoden, wie z.B. digitales Online-Coaching, vorsieht.

Für das Hauptreferat am Vormittag ‘Künstliche Intelligenz – Herausforderung oder Chance für kommunikative Prozesse insbesondere in der Mediation’ haben wir mit Prof. Doris Weßels aus Kiel eine in dieser Thematik führende wissenschaftliche Kapazität gewinnen können. Sie dürfen gespannt sein!“

Weitere Informationen zu der Veranstaltung findet ihr hier.

Bewerbungsangebot Bundesministerium der Finanzen VolljuristInnen

 Volljuristinnen/Volljuristen (w/m/d) – Unsere Arbeit zählt

Sie interessieren sich für Politik und Finanzen? Dann gestalten Sie bei uns die Zukunft und Modernisierung unseres Landes sowie Europas aktiv mit. Mitten in Berlin verortet, sind wir stets nah dran an aktuellen politischen Themen und anspruchsvollen Fragestellungen unserer Zeit.

Für unsere vielfältigen und spannenden Aufgaben rund um Steuern, Finanzmärkte, Europa, Haushalt, Bundesunternehmen, Zoll und Digitalisierung suchen wir engagierte Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung. Es erwartet Sie ein attraktiver Arbeitsplatz, der Ihnen neben Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten vielfältige Entwicklungsperspektiven sowie sichere und flexible Arbeitsbedingungen bietet. Weitere gute Gründe für eine Bewerbung bei uns finden Sie hier. Dienstort: Berlin

Voraussetzungen:

  • Volljuristin bzw. Volljurist mit Abschluss eines juristischen Staatsexamens mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und des anderen mindestens mit der Note „befriedigend“ oder
    Abschluss beider Examina mit der Note „befriedigend“ (insgesamt mindestens 16 Punkte) sowie einschlägiger Berufserfahrung
  • Kenntnisse in dem jeweiligen Einsatzbereich, erworben z. B. durch die juristische Ausbildung und/oder anschließende Berufserfahrung
  • Gute Englischkenntnisse sowie möglichst auch Französischkenntnisse oder Fremdsprachenkenntnisse in einer anderen Sprache der Europäischen Union

 

Bewerben Sie sich jederzeit und arbeiten Sie in unserem Team

  • Zur Bewerberauswahl bieten wir in diesem Jahr mehrere Auswahlverfahren an:
    In der 15., 20., 26., 39., 42. und 48. Kalenderwoche
  • Wir führen unsere Auswahlverfahren standardmäßig vor Ort im BMF in Berlin, in Einzelfällen aber auch online als Videokonferenz durch (z. B. Wohnort im Ausland).
  • Wir freuen uns über  Ihre frühzeitige Online-Bewerbung über www.interamt.de, Stellen-ID 1088162. Ihre Bewerbung sollte jedoch spätestens 3 Wochen vor der für Sie interessanten Auswahlwoche bei uns vorliegen.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Personalgewinnungsteam (Tel.: 03018 682 – 1212,

E-Mail: Bewerbung@bmf.bund.de). Weitere Informationen über das BMF als Arbeitgeber, den Bewerbungsprozess und zum Datenschutz bei Bewerbungen finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de. Über künftige Stellenausschreibungen informiert Sie unser Jobnewsletter.

Stationsreferendar*innen (w/m/d) in Hamburg

Wir, die Kanzlei fuchsrohrbach Rechtsanwälte, suchen ab sofort

Rechtsreferendar*innen (w/m/d)

für die Anwalts- und / oder Wahlstation. fuchsrohrbach Rechtsanwälte ist eine mittelständische Kanzlei aus dem Herzen Hamburgs. Wir begreifen uns als wirtschaftsrechtliche Full-Service-Kanzlei. Spezialisierte Rechtsanwälte haben wir auf den Gebieten Arbeits-, Steuer- und Insolvenzrecht, sowie Familien-, Erb- und Strafrecht.

Wir suchen:
Rechtsreferendar*innen, im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und Strafrechts. Hier können schwerpunktmäßig die Tätigkeitsfelder Arbeit-, Gesellschafts-, Insolvenz- und  Strafrecht kennengelernt werden.

Die Vielzahl der zur Ausbildung überlassenen Fälle haben hohe Examensrelevanz.

Anforderungsprofil:
Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, Kenntnisse in MS-Office Programmen, exzellente schreibtechnische Fähigkeiten, selbstständige Arbeitsweise, schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität und Teamfähigkeit.

Was wir bieten:
Entspannte Arbeitsatmosphäre, starkes Kanzleiteam, praktische Einblicke in die Arbeit eines Rechtsanwalts, selbstbestimmtes Arbeiten, eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen, zentraler Kanzleistandort. Besuchen Sie uns gern unter

www.fuchsrohrbach.de

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:

fuchsrohrbach Rechtsanwälte

Herr Rechtsanwalt Maximilian Rohrbach

Borsteler Chaussee 47

22453 Hamburg

karriere@fuchsrohrbach.de

040 78 89 26 34