Referendarabend bei NEUWERK

Mitteilung des Hamburgischer Anwaltverein e.V.

Wir freuen uns, Euch auch 2022 im Rahmen eines Referendarabends kennenzu lernen – diesmal wieder live in unserer Kanzlei .

NEUWERK berät seit sechs Jahren in allen Bereichen des Wirtschaftsrecht s. Mit mittlerweile 27 Anwält:innen von Hamburg aus deutschlandweit und international.

Die Vorteile ohne die Nachteile? Lerne die Arbeit im Spin-off kennen. Spannende und anspruchsvolle Mandate in kleinen, ineinandergreifenden Teams. Eine junge, expandierende Kanzlei . Zeitgemäße Organisation und Flexibilität.

Wir möchten Dich kennenlernen und freuen uns auf einen lockeren Austausch bei Snacks & Drinks.

Wann: 28. April 2022, 19.00 Uhr

Wo: NEUWERK , Gänsemarkt 35

Anmeldung bis zum 21. April 2022 unter info@hav.de

Weitere Infos gibt es hier: www.hav.de/kia.

Ansprechpartner bei NEUWERK:
Dr. Jonas Welge
Rechtsanwalt, Senior Associate
T +49 40 340 5757 61
E jonas.welge@neuwerk.legal

Dr. Willem Schulte
Rechtsanwalt , Senior Associate
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 40 340 5757 31
E willem.schulte@neuwerk.legal

Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Mitteilung des OLG.

Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Die mündliche Prüfung beginnt mit dem in freier Rede gehaltenen Aktenvortrag.“ (*)

Wir bieten…

die Gelegenheit, öffentlich-rechtliche Aktenvorträge realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung in juristischer und rhetorischer Hinsicht. Durch wieder- holte Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Coaching für den Aktenvortrag.

Warum?

Der Aktenvortrag gehört zum Standardaufgaben von Juristinnen und Juristen in der Praxis. Deshalb bildet der Aktenvortrag in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kan- didaten legen mit ihm ein besonders gewichtiges Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Das gezielte Training von Aktenvorträgen ist daher in der Referendarausbildung von großer Bedeutung für eine gelingende Prüfung. Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen dieses zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau, die Struktur des Vortrages, die richtige Schwer- punktsetzung und die wiederkehrenden juristischen Argumentationsmuster vermittelt. Ein weiteres besonde- res Augenmerk wird auf die überzeugende freie Rede und den Umgang mit Nervosität gelegt.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf

Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teil- nahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 18:00 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; bei großer Nachfrage auch Termine am Mittwoch)

Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 3 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin und unbedingt Monate vor dem Examenstermin- idealerweise gleich nach den Klausuren!

Kapazitäten: max. 5 Personen je Termin

Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Düsternbrooker Weg 92, Kiel
(Pandemiebedingt z.Zt. online)

Haben Sie Interesse an der Teilnahme? Dann schicken Sie eine Nachricht an

Aktenvortrag@im.landsh.de

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gern (unter derselben Adresse) zur Verfügung.

Christopher Budde Dr. Soeren Held Prof. Dr. Okke von Kielpinski

(*) § 16 Abs. 4, S. 1 LÜ.

DIGITALE KARRIEREVERANSTALTUNG ZUM NOTARBERUF

Mitteilung der Bundesnotarkammer.
Den Flyer findet ihr hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 5. April 2022 richtet die Bundesnotarkammer eine digitale Karriereveranstaltung zum Notarberuf aus. Ziel ist es, mehr (angehende) Juristinnen und Juristen für den Beruf des/der Notar:in zu gewinnen.

Wann:
5. April 2022 / / online 18.00 bis 19.30 UHR

Anmeldung:
www.bnotk.de/karriereveranstaltung

Referenten:

  • Referentin Dr. Nadja Danninger
    (Hauptgeschäftsführerin der Bundesnotarkammer)
  • Referentin Dörte Zimmermann
    (Anwaltsnotarin und Vizepräsidentin der Notarkammer Berlin)
  • Moderation Martin Thelen
    (Notarassessor und Pressesprecher bei der Bundesnotarkammer) ​

Kontakt:
notarberuf@bnotk.de

Wahlstation in Wien

Mitteilung der Kanzlei „Die Juristin“ Dr. Caroline Fischerlehner, LL.M. (Wien)

Liebe Kolleg:innen,

das Angebot der Kanzlei findet ihr hier.

Schwerpunkte:

  • allgemeines Zivil- und Unternehmensrecht
  • Immobilienrecht
  • Gesellschaftsrecht

Hinweis: Info-Blatt EVD

Mitteilung des Referendarrates.

Liebe Kolleg:innen,

wir haben für euch ein Info-Blatt zum EVD zusammengestellt. Ihr könnt es hier ansehen.

Hinweis:
Das OLG plant den EVD wieder präsent durchzuführen. Bei näheren Infos werden wir euch informieren.

Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft & Erfolg und stehen Euch für Fragen oder bei Problemen gerne zur Seite!

Euer Referendarrat 2021/2022

Station: Arbeitsrechtskanzlei

Mitteilung von: Arbeitsrechtskanzlei Hamburg.

Arbeitsrechtskanzlei Hamburg sucht…

Die in unserer Kanzlei tätigen Anwält:innnen beschäftigen sich mit der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen , Betriebsräten und Gewerkschaften. Die besondere Ausrichtung unseres Büros entspricht unserer gemeinsamen gesellschaftspolitischen Überzeugung.

Wir suchen laufend

wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (m/w/d)

mit bereits abgeschlossenem oder zumindest fortgeschrittenem arbeitsrechtlichen Schwerpunktstudium und dem Herz am linken Fleck.

Darüber hinaus freuen wir uns stets auf Bewerbungen von arbeitsrechtlich vorgebildeten

Referendar:innen (m/w/d),

die sich für die Vertretung von Arbeitnehmer:innen, Betriebsräten und Gewerkschaften begeistern und sich eine berufliche Zukunft in diesem Bereich vorstellen können.

Wir bieten ein professionelles Arbeitsumfeld, marktgerechte Bezahlung , langfristige berufliche Perspektiven in unserer Kanzlei und die seltene Gewissheit, in einem freundschaftlich verbundenen Team einer wirklich sinnstiftenden juristischen Tätigkeit nachgehen zu dürfen.

Senden Sie Ihre Bewerbung gerne elektronisch an gast@arbeitsrechtskanzlei-hh.de.

Veranstaltung: Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung (Bonn)

Mitteilung der DIJV.
Die Tagesprogramme findet ihr hier und hier.

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Einladung zur diesjährigen Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, die vom 2.-8. Mai 2022 in Bonn stattfindet. Das ausführliche Tagungsprogramm finden Sie hier.

Darüberhinaus gibt es im Rahmen der Tagung ein Jugendprogramm für Referendare und Studenten. Die Teilnehmer erwarten sechs Tagen in der alten Bundeshauptstadt mit interessanten Tagungsthemen sowie spannenden Ausflügen und Besuchen.

Die Teilnahme der Referendare wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert, so dass jeweils 30 Studenten aus Deutschland und 30 Studenten aus Israel zu besonderen Konditionen teilnehmen können. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Email an Ihre Kollegen bzw. die zuständigen Büros für die Referendariatsausbildung weiterleiten könnten.

Interessenten können sich hier anmelden: https://www.dijv.de/de/topic/46.anmeldung.html.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.dijv.de

Fortbildung: Materielles Strafrecht

Mitteilung des OLG.

Ausschreibung
Fortbildung für Referendarinnen und Referendare:
Materielles Strafrecht

Fortbildungsveranstaltung
des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Block I I : 23.05./24.05.2022 und 30.05./31.05.2022
jeweils von 9 bis 14 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Sollte die Pandemielage eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen, wird die Fortbildung online stattfinden.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit angesichts der Corona-Pandemie zu erhöhen, ist die Teilnahme voraussichtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie diese im Zeitpunkt der Veranstaltungen aussehen werden, kann nicht sicher vorhergesagt werden. Die maßgeblichen Voraussetzungen werden Ihnen mit der Einladung zu der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Oberstaatsanwalt Dr. Martin Soyka
– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 8. April 2022 .

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen – und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden. In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.