Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Mitteilung des OLG.

Aktenvortrags-AG im öffentlichen Recht

Die mündliche Prüfung beginnt mit dem in freier Rede gehaltenen Aktenvortrag.“ (*)

Wir bieten…

die Gelegenheit, öffentlich-rechtliche Aktenvorträge realitätsnah vorzubereiten und zu präsentieren. Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Besprechung in juristischer und rhetorischer Hinsicht. Durch wieder- holte Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Coaching für den Aktenvortrag.

Warum?

Der Aktenvortrag gehört zum Standardaufgaben von Juristinnen und Juristen in der Praxis. Deshalb bildet der Aktenvortrag in der zweiten Staatsprüfung den Einstieg in die mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kan- didaten legen mit ihm ein besonders gewichtiges Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Das gezielte Training von Aktenvorträgen ist daher in der Referendarausbildung von großer Bedeutung für eine gelingende Prüfung. Deshalb ermöglichen wir Ihnen im Rahmen dieses zusätzlichen Angebotes, gezielt die Vorbereitung und die Präsentation öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren. Anhand von Original-Examensvorträge werden der allgemeine Aufbau, die Struktur des Vortrages, die richtige Schwer- punktsetzung und die wiederkehrenden juristischen Argumentationsmuster vermittelt. Ein weiteres besonde- res Augenmerk wird auf die überzeugende freie Rede und den Umgang mit Nervosität gelegt.

Dazu werden Examensbedingungen simuliert! So erhalten Sie die Routine, auch unter der Anspannung einer Prüfungssituation, einen souveränen Vortrag zu halten.

Organisation und Ablauf

Das Angebot ist für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erwägen und stellt eine Ergänzung zu den Regelarbeitsgemeinschaften dar. Um allen Referendarinnen und Referendaren eine Teilnahme zu ermöglichen, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Die wiederholte Teilnahme ist ratsam und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze allen ermöglicht werden. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Für eine wiederholte Teil- nahme ist ein ausreichend großer Zeitraum vor der Prüfung einzuplanen.

Termine: wöchentlich, donnerstags ab 14:00 – ca. 18:00 Uhr (abhängig von Teilnehmerzahl; bei großer Nachfrage auch Termine am Mittwoch)

Anmeldungen: frühzeitig! unbedingt 3 Wochen vor dem ersten gewünschten Termin und unbedingt Monate vor dem Examenstermin- idealerweise gleich nach den Klausuren!

Kapazitäten: max. 5 Personen je Termin

Ort: Ministerium f. Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Düsternbrooker Weg 92, Kiel
(Pandemiebedingt z.Zt. online)

Haben Sie Interesse an der Teilnahme? Dann schicken Sie eine Nachricht an

Aktenvortrag@im.landsh.de

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gern (unter derselben Adresse) zur Verfügung.

Christopher Budde Dr. Soeren Held Prof. Dr. Okke von Kielpinski

(*) § 16 Abs. 4, S. 1 LÜ.