Wahlstation/Anwaltsstation in Hamburg

Mitteilung der CLAYSTON Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Referendar*innen (m/w/d)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Hamburg

Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine mittelständische Wirtschaftskanzlei mit internationaler Ausrichtung. In unserem Hamburger Büro beraten wir insbesondere im Wirtschaftsrecht. Daneben bildet die Prozessführung einen weiteren Schwerpunkt am hiesigen Standort. Wir legen großen Wert auf ein kollegiales Umfeld und pflegen eine freundschaftliche Kanzleikultur. Für unser Hamburger Büro suchen wir zurzeit Referendarinnen (m/w/d), welche gerne ihre Rechtsanwalts- oder Wahlstation in einer Mittelstandskanzlei absolvieren möchten.
Wir bieten Ihnen:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer mittelständischen
  • Wirtschaftskanzlei
  • Fachliche und persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwält*innen
  • Eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor den Amtsgerichten
  • Genug Freiräume für die individuelle Vorbereitung auf das Examen


Überzeugend für uns:
Wenn Sie, neben überdurchschnittlichen Rechts- und Englischkenntnissen, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen, sollten wir uns gerne kennenlernen.

Hamburg, Mai 2021.

Wahlstation/Anwaltsstation in Rostock oder Schwerin

Mitteilung der KSME – Rechtsanwälte/Steuerberater

Referendar (d/m/w)
für die Wahlstation oder die Anwaltsstation
Standort: Rostock oder Schwerin


Wir sind eine mittelständische Kanzlei, die im norddeutschen Raum gehobene Einzelmandanten, Unternehmen, Verwaltungsbehörden und andere Körperschaften vertritt. Wir setzen auf Spezialisierung und Teamarbeit. Wir legen Wert darauf, unsere Mandanten auf einem hohen fachlichen Niveau serviceorientiert, flexibel und zugewandt zu betreuen.
Wir haben jahrelange Erfahrung in der Referendarausbildung und stellen Dozenten für die Einführungslehrgänge. Eine engagierte Referendarausbildung halten wir für selbstverständlich für eine zukunftsorientierte Rechtsanwaltskanzlei.
Wir suchen wissenshungrige und kommunikative Referendare mit guten Rechtskenntnissen, Persönlichkeit und Leidenschaft für den Juristenberuf.
Wir bieten

  • Individuelle und zugewandte Ausbildung mit Qualität
  • Einblicke in unterschiedliche Rechtsgebiete oder Konzentration auf Schwerpunkte möglich
  • Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht
  • Schnelle Einbindung in den Kanzleialltag, Büros in schöner City-Lage

Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie am Standort Rostock oder Schwerin ausgebildet werden möchten.

Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab Juni 2021

Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 bat ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts u. a. darum, im Lichte des damaligen Infektionsgeschehens sämtliche Gruppenveranstaltungen für Referendarinnen und Referendare nicht mehr in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. Im Lichte der jüngeren Entwicklung der Infektionszahlen soll nunmehr die Möglichkeit zur behutsamen (Wieder-)Aufnahme von Präsenz- oder Teilpräsenzunterricht ergriffen werden.

  • In Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz und im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts bitte ich daher um Beachtung folgender Grundsätze:Im Rahmen der Einzelausbildung soll – trotz der Lockerungen – der persönliche Kontakt nach wie vor auf das für die Durchführung der Ausbildung Notwendige beschränkt werden. Einzelheiten sollen zwischen Ausbilder*innen und Referendar*innen abgestimmt werden.

  • Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) kann ab der 22. Kalenderwoche mit der Wiederaufnahme eines (Teil-)Präsenzbetriebs begonnen werden. Diese Möglichkeit ist als Option zur Erweiterung / Änderung der bisher angewandten Ausbildungsmethoden zu verstehen, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass – sei es aus Gründen der räumlichen Möglichkeiten, sei es aus personellen oder aus sonstigen Gründen – ein Präsenzunterricht unter den gegebenen Umständen nicht in jedem Fall möglich oder vorzugswürdig ist. Die Einzelheiten einer etwaigen (teilweisen) Aufnahme des Präsenzbetriebs – also das „Ob“ und „Wie“ – sind vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Gegebenheiten und der Sicherheitsanforderungen zu regeln. Zu beachten ist bei allen Entscheidungen das übergeordnete Gebot, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.

Umfrage: Digital Study

Mitteilung von Lex-superior:

Digital Study

Seit 2019 führen der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland, Legal (R)Evolution und LEX superior unter Mitwirkung der NJW, des Anwaltsblatts und der LTO eine deutschlandweite Studie zur Digitalisierung in der juristischen Ausbildung durch (Digital Study). Die wissenschaftliche Leitung übernimmt Prof. Dr. Mikhail S. Spektor, M.Sc. (Psychologie).

Die Studie möchte als Informationsmedium, Gradmesser und Impulsgeber allen an der juristischen Ausbildung Interessierten eine empirisch fundierte Grundlage für einen gemeinsamen Austausch und die Gestaltung der digitalen Transformation der juristischen Ausbildung liefern. 

In diesem Jahr stehen insbesondere die Zukunftswünsche der ReferendarInnen für die juristische Ausbildung nach Corona im Fokus.

Weiterleitung der Umfrage an ReferendarInnen: www.digital-study.de 

Die Aussagekraft der Studie wird umso besser, je mehr Personen an der Umfrage teilnehmen. Über den Link: https://digital-study.de/ gelangen die ReferendarInnen sofort zur Umfrage.

Studienverlauf

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende August möglich. Anschließend werten wir die Daten aus. Die Ergebnisse der Umfrage und die Preisträger der diesjährigen Digital Awards werden auch in diesem Jahr im Rahmen der Legal (R)Evolution vorgestellt (Sollte eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wird es ein Online-Format geben).

Zum Abschied

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Jahr ist mittlerweile vergangen und heute wollen wir uns von Euch verabschieden und uns für Euer Vertrauen im letzten Jahr bedanken.
Die Tätigkeit und der Austausch für und mit Euch haben uns allen trotz der Pandemie sehr viel Spaß gemacht.
Morgen werden wir unsere Tätigkeit auf den neuen Rat übergeben, der sich zunächst konstituieren und dann die Arbeit aufnehmen wird.
Wir wünschen Euch für Eure Zukunft alles Gute und viel Erfolg für das Zweite Staatsexamen.

Euer Referendarrat 2020/21

Zoom-Veranstaltung „Take a closer look“ von Hogan Lovells

Mitteilung der Hogan Lovells International LLP:

Du wolltest schon immer wissen, wie eine internationale Großkanzlei arbeitet und was uns besonders macht? Du fragst dich, welche Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten Du bei Hogan Lovells hast? Du möchtest unsere Anwält*innen gerne bei einem lockeren Get-Together mit Deinen Fragen löchern?

Super, denn im Rahmen unserer Recruitingveranstaltung „Take a closer look“
beantworten wir Dir gerne all Deine Fragen rund um unsere Sozietät und Deinen Einstieg als Trainee oder Associate bei uns. Neben vielen spannenden Einblicken in unseren Arbeitsalltag erwartet Dich natürlich auch ein kleines Überraschungspaket für das abschließende Get-Together.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Bewerbungsvoraussetzungen:
Du solltest bereits einen Teil des Staatsexamens erfolgreich abgeschlossen haben.

Wertschätzung und Vielfalt sind uns wichtige Anliegen. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Get to know us
Wann
Donnerstag, den 22. Juli 2021
Beginn Ende
15.00 Uhr Ca. 19.00 Uhr
Wo
Ganz bequem von zu Hause aus, über Zoom

LG Lübeck: Hinweis bezüglich der Impfbescheinigungen

Liebe Kolleg:innen des LG-Bezirks Lübeck,

in Ergänzung zu dem durch das OLG versandte Anschreiben zu den Impfberechtigungsbescheinigungen Fr. Dr. Barbirz darauf hin, dass die ausgefüllten Formulare der dem LG-Bezirk Lübeck zugewiesenen Referendar*innen bitte per E-Mail mit der Bitte um Unterschrift durch die Präsidentin an tatjana.barisic@lg-luebeck.landsh.de UND gleichzeitig katrin.hamann@lg-luebeck.landsh.de gesendet werden sollen.

Referendar:innen Fallen in Schleswig-Holstein in die Impf-Gruppe 3!

Mit Einschränkung im Einzelfall! Beachtet bitte die weiteren Ausführungen am Ende!

Mitteilung des OLG durch Dr. Hütte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 6. Mai 2021 werden Impftermine an Personen der Prioritätsgruppe 3 vergeben und ab 10. Mai 2021 soll mit den Impfungen begonnen werden.

Im Auftrag der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts teile ich mit, dass auch die Schleswig-Holsteinischen Referendarinnen und Referendare im Einzelfall unter § 4 Nr. 4 b) CoronaImpfV und damit in die Prioritätsgruppe 3 fallen; auf den beigefügten Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz vom 5. Mai 2021 nebst Anlage wird Bezug genommen. Ein entsprechender Bestätigungsschein zur Vorlage bei der Impfung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zum Download bereitgestellt.

Zur Ausstellung und Unterschrift der Bescheinigung ist im Rahmen der Staatsanwaltschaftsstation die jeweilige Staatsanwaltschaft als Dienstvorgesetzte und im Übrigen das jeweilige Landgericht, in dessen Bezirk die jeweilige Referendarin / der jeweilige Referendar eingestellt wurde, oder das Amtsgericht, bei welchem die jeweilige Referendarin / der jeweilige Referendar zur Ausbildung ist, befugt. Bei den, dem Oberlandesgericht zugewiesenen Referendarinnen und Referendare ist das Oberlandesgericht befugte Stelle.

Die Referendarinnen und Referendare – die dieses Informationsschreiben direkt vom Oberlandesgericht erhalten – werden gebeten, sich wegen der Abwicklung der Ausstellung des Berechtigungsscheines an die für sie befugte Stelle zu wenden.

+++ ACHTUNG: +++

Nach dem Informationsschreiben des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ist keine generelle Berechtigung aller in der Justiz und der Verwaltung Angestellter vorgesehen!

In einem Informationsschreiben heißt es:

Im Hinblick darau, dass seitens des zuständigen Sozialministeriums bereits größere Gruppen der Rechtspflege (…) pauschal der Prioritätsgruppe 3 zugeordnet wurden, ist diese Zuordnung auf auf den gesamten Bereich der Justiz grundsätzlich übertragbar – vorbehaltlich der Prüfung im Einzelfall. (…) Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund der weiterhin nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe die Zahl der angebotenen Impftermine bis zur angekündigten Freigabe der Priritätsgruppen ab Juni nicht für alle der Prioritätsgruppe 3 zuzuordnenden Schleswig-Holsteiner ausreichend sein wird. Sollten Beschäftigten bereits für den Mai ein entsprechendes Impfangebot erhalten, für das sie eine Arbeitgeberbescheinigung benötigen, soll hierüber auf Antrag unter Nennung des Termins kurzfristig durch die Dienststellen entschieden werden.

Hierzu hat die Staatskanzlei eine Auslegungshilfe zu § 4 I Ziff. 4 b der Coronavirus-Impfverordnung herausgegeben:

30.04.2021: Impf-Priorisierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wie viele von euch sicherlich mitbekommen haben, ist hinsichtlich der Corona-Impfung in Schleswig-Holstein eine Öffnung der Prioritätsgruppe 3 ab dem 10. Mai vorgesehen. Voraussichtlich können Termine ab dem 6. Mai gebucht werden. Dabei soll innerhalb der Priorisierungsgruppe keine gesonderte Priorisierung stattfinden. 

Zur Prioritätsgruppe 3 zählen mitunter Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanten Positionen. Hierunter fallen auch Personen in der Justiz und Rechtspflege. 

Dem Oberlandesgericht ist derzeit leider keine Information darüber bekannt, welche Personen aus der Justiz in die Priorisierungsgruppe 3 fallen. Derzeit kann also noch nicht final gesagt werden, ob Referendar:innen hinzuzählen. 

Wir stehen in dieser Angelegenheit im engen Kontakt mit dem Oberlandesgericht und informieren euch umgehend, sobald uns Neuigkeiten vorliegen. 

Euer Referendarrat 

Mitteilung vom 27.04.2021 zum Präsenzbetrieb der AGs

Mitteilung der Staatskanzlei:

Nach Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter, Herrn Sulimma, werden alle laufenden Arbeitsgemeinschaften als Präsenz-AGs weiterhin bis zum 31. Mai 2021 ausgesetzt.
Wir hoffen dann, ab dem 01. Juni 2021 die Arbeitsgemeinschaften wieder als Präsenz-AG im Schichtbetrieb anbieten zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis und um Weiterleitung dieser Information an die Referendare in Ihren Arbeitsgemeinschaften.