Wahlausschreibung für den Referendarrat 25/26

Liebe Kolleg*innen,

vom 04.04.2025 bis zum 22.04.2025 könnt ihr euch für den Referendarrat 2025/26 bewerben!

Als Mitglied des Referendarrats könnt ihr euch für eure Anliegen aktiv engagieren und habt direkten Einfluss auf die Gestaltung des Referendariats in Schleswig-Holstein. Der Zeitaufwand stellt trotzdem keinen Nachteil für euch dar. Als Teil des Referendarrats habt ihr Anspruch auf zwei Monate bezahlten Sonderurlaub, wodurch ihr euer Examen um zwei Monate nach hinten verschieben könnt.

Wenn ihr Fragen zu den Aufgaben des Referendarrats habt, könnt ihr euch gerne auf unserer Website dazu informieren. Dort werden auch die einzelnen Referate vorgestellt. Natürlich könnt ihr eure Fragen auch direkt an uns stellen. 

Solltet ihr Interesse daran haben, euch zur Wahl aufstellen zu lassen, freuen wir uns über eine kurze Vorstellung eurer Person, die später in den Wahlunterlagen abgedruckt wird. Bitte übersendet uns dazu auch ein Foto in einer separaten Datei. (max. eine Seite Text DIN A4 pro Kandidat/in, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB) Beantwortet dabei gerne folgende Fragen:

Wo habt ihr studiert?

In welchem LG-Bezirk seid ihr?

Wie lange seid ihr schon im Referendariat?

Welche Themen zum Referendariat sind euch wichtig?

Bitte beachtet, dass gemäß § 70 Abs. 2 MBG Schl.-H. wählbar nur alle Wahlberechtigten sind, die sich nicht bereits zur Ausbildung in den Wahlstationen befinden.

Wir freuen uns über eure Bewerbungen bis zum 22.04.2025 per Mail an:

wahlvorstand@referendarrat-sh.de

Euer Wahlvorstand

Kommentare zum Verkauf bei der Bücherei des Landgerichts Kiel

Es ist wieder so weit wir,sondern aus. 

– Grüneberg, BGB Kommentar in der 81. Auflage 2023‘

– Thomas Fischer, StGB Kommentar in den Auflagen 64. – 70.  Ab  2017 – 2023 

– Meyer-Goßner, StPO Kommentar in den Auflagen 63. -64. Ab  2020 – 2021

Die Schutzgebühr beträgt für den Grüneberg 30,- € / Thomas Fischer StGB /  Meyer-Gößner StPO   5,- € – 10,- €

Bei Interesse bitte im Vorwege eine E-Mail  mit dem Namen, Vornamen und vollständiger Wohnanschrift an das Büchereipostfach senden.

So lange der Vorrat reicht!

buecherei@lg-kiel.landsh.de

Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe

Aufgrund von Nachfragen möchten wir als Referendarrat nochmal über die Unterhaltsbeihilfe und deren Entwicklung in der näheren Zukunft informieren:

Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe EUR 1444,79 brutto zzgl. des steuerfreien Inflationszuschlags. Ab 01. November fällt der steuerfreie Inflationszuschlag weg.
Dafür erhalten wir ab dem 01.11.2024 EUR 100 brutto mehr, was dann EUR 1544,79 entspricht. Ab Februar 2025 nochmal EUR 50, was zur Unterhaltsbeihilfe von EUR 1594,79 führt.
Das entspricht den Steigerungen aus den Tarifverträgen, wobei für uns nach § 1 Abs. 2 S. 3 RUBVO nur die Steigerungen für Auszubildende greifen. Die RUBVO wird vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verabschiedet und geändert.

In den „normalen“ Berufsgruppe wird zum November um EUR 200 und zum Februar 2025 um EUR 140 erhöht. Im Februar erfolgt eine Erhöhung um 5,5 Prozent, jedoch mindestens EUR 140. Aufgrund der Unterhaltsbeihilfe wird der Mindesterhöhungsbetrag gewährt. Anders ist dies etwa in Hamburg, wo nach den allgemeinen Regelungen erhöht wird, sodass die Unterhaltsbeihilfe in Hamburg ab Februar 2025 die Schleswig-Holsteinische übersteigen wird. Die Zuverdienstgrenze für Schleswig-Holstein wird jedoch weiterhin höher sein.