Veranstaltung: Die Lehre der Digitalisierung in der Rechtswissenschaft (Online)

Mitteilung der Universität Hamburg.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am 7. und 8. April veranstalten das Zentrum für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik (ZerF) und das Zentrum für Recht in der digitalen Transformation (ZeRdiT) eine virtuelle Tagung zum Thema „Die Lehre der Digitalisierung in der Rechtswissenschaft“

Die Tagung fragt nach den Veränderungen des Rechts und der juristischen Profession durch die Digitalisierung und den daraus folgenden Konsequenzen für die juristische Lehre. Wir freuen uns sehr, dass wir für diese Themen namhafte Referent:innen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus dem In- und Ausland gewinnen konnten. 

Alle weiteren Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie im Tagungsprogramm  (pdf) bzw. online. Für Rückfragen stehe ich darüber hinaus natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Wann: Do, 07.04.2022, 13:30 Uhr bis Fr, 08.04.2022, 14:00 Uhr

Wo: Digital

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an der Tagung bis zum 04. April 2022 an: Frau Judith Legies: judith.legies@uni-hamburg.de

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Tsinghua, China)
Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik

Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Raum A 225
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg

Fortbildung: Materielles Strafrecht

Mitteilung des OLG.

Ausschreibung
Fortbildung für Referendarinnen und Referendare:
Materielles Strafrecht

Fortbildungsveranstaltung
des Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Block I: 21.03./22.03.2022 und 28.03./29.03.2022
jeweils von 9 bis 1 4 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239

Sollte die Pandemielage eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen , wird die Fortbildung online stattfinden.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit angesichts der Corona-Pandemie zu erhöhen, ist die Teilnahme voraussichtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie diese im Zeitpunkt der Veranstaltungen aussehen werden, kann nicht sicher vorhergesagt werden. Die maßgeblichen Voraussetzungen werden Ihnen mit der Einladung zu der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung: Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Oberstaatsanwalt Dr. Martin Soyka
– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 25. Februar 2022 .

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske). ​

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.

Perspektive Wirtschaftskanzlei ONLINE

Mitteilung von e-fellows.
Den Flyer findet ihr hier.

Perspektive Wirtschaftskanzlei ONLINE am 1. und 2. April 2022

1,8 Milliarden Gründe sprechen für die Anmeldung zu unserem Premium-Event Perspektive Wirtschaftskanzlei – denn soviel Umsatz haben die neun teilnehmenden Top-Kanzleien 2020/21 trotz Corona-Krise alleine in Deutschland erzielt.

Die wichtigsten Daten zu Perspektive Wirtschaftskanzlei:

  • Programm: Ausgewählte Juristinnen und Juristen können sich bei neun namhaften Kanzleien über Einstiegsmöglichkeiten informieren und wertvolle Kontakte zu Partnerinnen, Partnern und Associates aus allen Rechtsgebieten knüpfen. Auf dem Programm stehen Workshops und Einzelgespräche. Außerdem gibt es eine Weinprobe mit einem bekannten Sommelier. Der Wein wird vorab an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt.
  • Zielgruppe: Juristinnen und Juristen mit vollbefriedigendem staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung sowie Volljuristinnen und -juristen.
  • Bewerbungsfrist: 20. Februar 2022
  • Wo: Online via Zoom
  • Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind allerdings begrenzt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Bewerbung gibt es unter www.e-fellows.net/perspektive2022.

Internationale Fortbildung: Ausschreibung des EJTN – THEMIS Wettbewerbs 2022

Mitteilung des Bundesamtes für Justiz.
Die Anlagen findet ihr als zip-Datei hier.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 12. Januar 2022 (Anlage 1) fordert das European Judicial Training Network (EJTN) zur Bewerbung für den THEMIS-Wettbewerb 2022 auf. Es sind vier Halbfinale im ersten Halbjahr in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geplant. Der Zeitpunkt und der Ort für das Finale ist noch nicht festgelegt worden. Die Wettbewerbe sind in dem EJTN Seminarkatalog 2022 enthalten und für Sie informativ hier zusammengetragen:

Anmerkung RefRat: Die Tabelle des Seminarkatalogs findet ihr im Anhang

Zielgruppe – Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Der Wettbewerb richtet sich in Deutschland ausschließlich an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich nicht länger als zwei Jahre im Vorbereitungsdienst befinden. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Anlagen. Die Themen der einzelnen Halbfinale und des Finals können der obigen Übersicht entnommen werden.

Die Arbeitssprache ist ausschließlich Englisch. Drei Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare müssen sich zu je einem Team zusammenfinden. Teilnehmende eines Teams können aus verschiedenen Bundesländern kommen. Das BfJ ist bemüht, Einzelbewerber bei der Teambildung zu unterstützen. Die Benennung einer Begleitperson (Tutorin/Tutor) ist nicht unbedingt erforderlich, aber in jedem Fall förderlich.

Das EJTN vergibt die Plätze nach dem Eingang der Bewerbungen, wobei pro Halbfinale regelmäßig nur ein deutsches Team teilnehmen kann. Zusätzlich gemeldete Teams werden vom EJTN nur berücksichtigt, soweit die Maximalteilnehmerzahl von 11 Teams pro Halbfinale nicht erreicht wird. Bewerberinnen und Bewerber, die in der Vergangenheit bereits an einem Themis-Wettbewerb teilgenommen haben, können leider nicht berücksichtigt werden.

Anmeldeverfahren

Um sich zu bewerben, ist es zwingend notwendig, dass alle Interessentinnen und Interessenten ein Online-Anmeldeformular des EJTN sowie die in der Anlage enthaltende Anmeldetabelle des BfJ (Anlage 11) ausfüllen und über die jeweilige Dienststelle

bis spätestens 4. März 2022

an das Bundesamt für Justiz (justizfortbildung@bfj.bund.de) einreichen. Das Anmeldeformular des EJTN finden Sie hier: https://www.ejtn.eu/About-us/Projects–Programmes/THEMIS/.

Bewerbungen, die nicht über den Dienstweg eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Auswahlkriterien

Bei der Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber wird geprüft, ob sie zu der in der Ausschreibung genannten Zielgruppe gehören. Das BfJ ist gezwungen, ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.

Zielgruppe – Jurymitglieder

Es können ebenfalls Interessentinnen und Interessenten benannt werden, die als Jurymitglied teilnehmen wollen.

Anmeldeverfahren

Um sich als Jurymitglied zu bewerben, ist es zwingend notwendig, dass alle Interessentinnen und Interessenten die beiliegende Anmeldetabelle des BfJ (Anlage 11) ausfüllen, einen Lebenslauf in englischer Sprache anfertigen und beide Dokumente über die jeweilige Dienststelle

bis spätestens 4. März 2022

an das Bundesamt für Justiz (justizfortbildung@bfj.bund.de) einreichen.

Bewerbungen, die nicht über den Dienstweg eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Hinweise:

Bewerberinnen und Bewerber mit körperlichen Beeinträchtigungen haben bei ihrer Bewerbung die Möglichkeit auf ihre Beeinträchtigungen hinzuweisen, damit ihre Rechte nach § 14 (2) des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt werden können. Auch ein geplanter Dienststellenwechsel, eine anstehende Versetzung, Mutterschutz, Elternzeit, Namensänderung oder sonstige Hinweise können angegeben werden.

Kosten/Finanzierung

Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. Das EJTN erstattet den Teilnehmenden die Reisekosten bis zu einer Höhe von 400 Euro. Zu den Einzelheiten der Finanzierung wird auf die beigefügte Finanzierungsrichtlinie des EJTN (Anlage 8) verwiesen.

Werbevideo

Zur Vorstellung des THEMIS-Wettbewerbs hat das EJTN ein informatives Werbevideo erstellt, das Sie über den folgenden Link aufrufen können: https://youtu.be/e_rsylXEwvs.

Ich erlaube mir, auf den als Anlage 12 beigefügten Erfahrungsbericht einer deutschen Teilnehmerin am THEMIS-Wettbewerb 2021 besonders hinzuweisen. Das deutsche Team hat im Vorjahr einen hervorragenden zweiten Platz belegt.

Online-Informationsveranstaltung

Das Bundesamt für Justiz wird zusammen mit dem EJTN sowie ehemaligen Mitgliedern des deutschen THEMIS-Teams 2021 erstmalig eine Online-Informationsveranstaltung anbieten. Informationen zum Inhalt der Veranstaltung sowie zum zeitlichen Ablauf entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt (Anlage 6).

Um den in Deutschland oftmals noch unbekannten Themis-Wettbewerb besser bekannt zu machen, setzt das Bundesamt für Justiz in diesem Jahr erstmals auf ein breiteres Informationsangebot. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns unterstützen unddie Ausschreibung an das zuständige Ressort weitergeben, damit die in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber sowie Jurymitglieder gezielt angesprochen werden können.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hardt gerne zur Verfügung.

Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin (ONLINE)

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein.
Den Flyer findet ihr hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Euch herzlich zu einem Gesprächsabend zum Berufsbild des Richters/der Richterin ein!

Vier Richter:innen aus drei Gerichtsbarkeiten stehen Rede und Antwort über den Berufseinstieg in der Justiz und alles, was davor, dabei und danach noch kommt. Ob zu Noten, zur Arbeitszeit, dem Arbeitsalltag als Einzelrichter:in oder Mitglied eines Kollegialspruchkörpers: Wir beantworten alle Fragen offen, ehrlich und frei nach dem Motto „Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.“

Schaut vorbei und redet mit!


Referenten:
Ri‘inVG Friederike Lange, Ri’inAG Annekatrin Stange, RiSG Lars Werner und RiLG Marc Petit.

Moderation:
Pauline Menges, Ina Nasyrova.

Wann?
26.01.2022; 19:00 Uhr.

Wo?
Online – Zusendung des Links vor Veranstaltungsbeginn.

Anmeldung per Mail an: info@referendarrat-sh.de.

Wir freuen uns auf den spannenden Abend!

Wahl des Referendarrates 2022/23

Mitteilung des Referendarrates Schleswig-Holstein (Wahlvorstand).

Informationen zur Wahl des neuen Referendarrates

Vom 11. April bis zum 2. Mai 2022 (0:00 Uhr) wird ein neuer Referendarrat für das Jahr 2022/2023 gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. April 2022 (12:00 Uhr) selbst zur Wahl zu stellen. Das bedeutet für Euch konkret: Ihr könnt in diesem Zeitraum Eure Bewerbung um eine Mitgliedschaft in dem neu zu bildenden Referendarrat per E-Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de senden.

Wählbar ist nur, wer im Wählerverzeichnis steht. Dieses liegt ab dem 11. April 2022 in der Pförtnerloge der Wachtmeisterei des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein aus und kann von jedem Referendar eingesehen werden.

Solltet ihr euch zur Wahl stellen wollen, so überprüft bitte unbedingt, ob ihr in dem Verzeichnis steht. Hierzu ist es auch möglich, zeitnah eine Mail an wahlvorstand@referendarrat-sh.de zu senden und nachzufragen.

Warum solltet Ihr Euch bewerben?

Der Referendarrat vertritt als Personalvertretung die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem Land, den Gerichten und den Einzelausbilder:innen. Ihr habt durch eine Mitgliedschaft im Referendarrat die Möglichkeit Euch aktiv in die Gestaltung Eurer eigenen Ausbildung und die der künftigen Referendar:innen des Landes einzubringen.

Durch eine Tätigkeit im Referendarrat lernt Ihr zudem diejenigen Entscheidungsträger kennen, die für das Referendariat in Schleswig-Holstein und das Examen zuständig sind.

Damit ihr eine Idee habt, wie die Arbeit im Referendarrat konkret aussieht, hier ein paar Themen, die unsere Arbeit im letzten Jahr geprägt haben:

Wie schon im letzten Jahr war auch für uns die Covid-19-Pandemie ein zentrales Thema der Amtszeit. In diesem Sinne war es unsere Aufgabe und uns auch ein Anliegen, jederzeit für alle Seiten ansprechbar zu sein und uns für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Besonders wichtig war für uns dabei die Frage, wie die staatlichen Pflichtfachprüfungen auch in der Pandemie sicher und ohne erheblichen Mehraufwand für die Referendar:innen abgelegt werden können. Auch die Durchführung der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in den jeweiligen Landgerichtsbezirken, die dieses Jahr sowohl präsent als auch online stattgefunden haben, haben wir begleitet und versucht immer die besten Bedingungen für die Referendar:innen zu erreichen. So ist es uns beispielsweise gelungen, dass während der Zivilstation jetzt in allen vier Landgerichtsbezirken Kommentare für die Referendar:innen zur Verfügung stehen.

Einige der uns selbst gesteckten Ziele konnten wir dann zwar anstoßen, aber nicht zu Ende bringen. Insofern wäre es euch als zukünftigen Mitgliedern des Referendarrates überlassen, ob ihr diese Ziele weiter verfolgt.

So haben wir zum Beispiel den Prozess zur Umstellung zum E-Examen in Kooperation mit dem OLG weiter begleitet, dieser wird aber auch für die künftigen Referendarräte weiterhin eine Rolle spielen.

Übrigens: Zudem könnt ihr als Ausgleich für Eure Tätigkeit im Referendarrat in der Regel zwei Monate bezahlten Sonderurlaub beantragen. Ihr schreibt dementsprechend zwei Monate später Examen und habt mehr Lernzeit, ohne auf die Unterhaltsbeihilfe verzichten zu müssen. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert den Referendarrat gegenüber den jeweiligen Gesprächspartner:innen und erlaubt dem Rat die Interessen der Referendar:innen bestmöglich zu vertreten.

Daher unsere Bitte an Euch:

Stellt euch zur Wahl!

Zur Vorstellung der einzelnen Referate und deren Tätigkeitsbereichen laden wir euch ab dem 10.01.2022 wöchentlich ein Video auf unseren Kanälen auf Instagram & Facebook hoch.

Tipps zur Bewerbung:
Die wahlberechtigten Referendar:innen erhalten mit den Wahlunterlagen einen Stimmzettel mit den Namen der Kandidat:innen sowie eine Broschüre mit den Vorstellungen der Kandidat:innen. Eure Bewerbung sollte also eine kurze Vorstellung und ein Foto enthalten (max. eine Seite Text DIN A4, Dateiformat doc/docx, Bilder JPEG, nicht größer als 2 MB). Nützliche Angaben sind Euer Dienstantritt und der Einstellungsort. Sofern Ihr gern ein bestimmtes Referat übernehmen würdet, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung direkt angeben. Im Übrigen sind Eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bei Fragen könnt Ihr Euch gern per E-Mail unter der genannten Adresse an uns wenden.

Viel Erfolg,

euer RefRat 21/22

Workshop: Willem C. Vis – Exklusiv

Mitteilung von Hengeler Mueller.
Den Fyler finder ihr hier.

BE PREPARED!

Willem C. Vis – Exklusiv
Workshop am 11. Februar 2022
mit Begrüßungsdinner am Vorabend

Hengeler Mueller berät deutsche und ausländische Mandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und inter nationalen Wirtschaftsrechts – eines der wichtigsten Gebiete ist hierbei der Praxisbereich Dispute Resolution.

In unserem Workshop am 11. Februar 2022 erhalten Sie neben dem fachlichen Aus- tausch mit unseren Prozessanwältinnen und -anwälten einen direkten und exklusiven Einblick in unsere Dispute Resolution-Praxis.

Insbesondere wollen wir gemeinsam mit Ihrem und weiteren ausgewählten Moot Court-Teams Probe pleadings zum aktuellen Fall durchführen. Durch ein vollumfängliches Coaching, unter anderem durch einen renommierten Trainer, werden wir Sie und Ihr Team bestmöglich auf die bevorstehenden Verhandlungen vorbereiten. In diesem Rahmen werden wir Ihnen außerdem helfen, Ihren professionellen Auftritt in der mündlichen Verhandlung zu verbessern.

Um uns mit Ihnen auf den bevorstehenden Workshop einzustimmen, laden wir Sie am Vorabend zu einem gemeinsamen Begrüßungsdinner mit unserem Dispute Resolution- Team ein.

Haben wir Sie und Ihr Moot Court-Team neugierig gemacht?
Wir berücksichtigen alle Team-Bewerbungen bis zum 16. Januar 2022 an:
Rebecca Hartz , Referentin HR Legal – rebecca.hartz@hengeler.com www.hengeler.com/karriere/veranstaltungen

Fortbildung: „Materielles Zivilrecht“

Mitteilung des OLG.

Ausschreibung Fortbildung für Referendare:
„Materielles Zivilrecht “

Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:

Am Dienstag , 15. März 2022 –
Mittwoch, 16 . März 2022
Um jeweils 9.30 – ca. 1 6 .30 Uhr

Tagungsort:

Plenarsaal
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn

  • Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
  • Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
  • Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.

Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich in der Anwesenheitsliste versichern.

Inhalte der Veranstaltung:

Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs – und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft.

Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen.

Fragen und Diskussionsbei träge sind jederzeit willkommen.

Referent:
Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel

Teilnehmerzahl:
Max. 35

Hinweis:
Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene – und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.

Anmeldungen:
Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 11. Februar 2022

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter , nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Tagungsgetränke stehen zur Verfügung.
Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.

Karrieremesse Internationale Organisationen

Mitteilung des Auswärtigen Amtes.
Den Flyer findet ihr hier.

Global denken.
Weltweit arbeiten.

Karrieremesse Internationale Organisationen

Online-Messe des Auswärtigen Amts mit zahlreichen interaktiven Informations- und Austauschmöglichkeiten – Jetzt anmelden!

Donnerstag, 27. 01.2022 von 16:00 bis 19:00 Uhr
Freitag, 28. 01. 2022 von 9:00 bis 12:00 Uhr

Sie wollen unsere globale Zukunft mitgestalten, sich weltweit für Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen, in multikulturellen Teams arbeiten und dabei auch Ihren ganz persönlichen Horizont erweitern?

Sie interessieren sich für Klima-Forschung, Humanitäre Hilfe, Europäische Nachbarschaftspolitik, Währungsstabilität, internationale Sicherheitspolitik, die Agenda 2030 oder einen der vielen anderen Bereiche, in denen internationale Organisationen und Europäische Institutionen tätig sind?

Dann besuchen Sie unsere Online-Messe. Die Organisationen präsentieren sich an virtuellen Ständen, an denen Sie direkt mit ihnen in Kontakt treten können. Deutsche Beschäftigte berichten aus verschiedenen internationalen Organisationen über ihre Erfahrungen.

Informationen und Registrierung unter
www.diplo.de/io-karrieremesse

Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”

Mitteilung von breaking.through.
Den Flyer findet ihr hier.

Guten Tag,
breaking.through hat gemeinsam mit InterAct Law ein neues Event in der Vorweihnachtszeit vorbereitet!

Ein maßgeblicher Faktor für die eigene Visibilität in der Community sind Publikationen. Publikationen machen Expertise sichtbar und erweitern die persönliche Reichweite in der Fachwelt.

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns am 16. Dezember 2021 um 19:30 Uhr bei unserem Online-Event zum Thema “Erfolgreich publizieren für Jurist*innen”. Dabei wollen wir das Thema Publizieren aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.  Wir werden erfahren, wie Wissenschaftler*innen sich neuen Publikationsideen widmen und was Lektor*innen seitens der Verlage bei den Veröffentlichungen beachten.

Rede und Antwort stehen uns dabei Dr. Christina-Maria Leeb (Rechtsreferendarin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft), Pia Lorenz (Inhaberin und Geschäftsführerin von die lawgentur und ehemalige Geschäftsführerin von LTO), Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik, Universität Hamburg) und Anke Zimmer-Helfrich (Leiterin Zeitschriften Recht der Neuen Medien und Chefredakteurin beim Verlag C.H. BECK). Sie werden ihre Erfolgsgeheimnisse fürs Publizieren mit uns teilen und uns praktische Tipps geben, worauf es aus ihrer Sicht bei der erfolgreichen Umsetzung ankommt.

Weitere Informationen zum Event sind abrufbar unter www.breakingthrough.de/events.

Wir würden uns freuen, wenn Sie das Event unter Ihren Adressat*innen ankündigen.
Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Flyer.


Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Franziska Huber