Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig -Holstein ab Oktober 2021

Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Sehr geehrte Damen und Herren ,

in den vergangenen 18 Monaten wurde die Referendarausbildung durch die Ausbreitung des Coronavirus in vielfältiger Hinsicht zum Teil ganz erheblich beeinträchtigt. Die aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens ließen es jedoch glück lich erweise zu, dass die Einschränkungen in jüngster Zeit etwas gelockert werden konnten; insoweit nehme ich Bezug auf mein im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts versandtes Schreiben vom 18. Mai 2021.

Mit aktuellem Schreiben vom 15. September 2021 weist das Ministerium für Ju stiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung u.a. darauf hin, dass die Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie nunmehr mit Wirkung zum 20. September 2021 außer Kraft getreten sind, wobei die Vorgaben der SARS -Cov -2- Arbeitsschutzverordnung sowie der Corona- BekämpfVO vom 15. September 2021 unberührt bleiben. Insoweit werde insbesondere auf die in § 2 Abs. 1 bis 3 Corona – BekämpfVO enthaltenen Empfehlungen zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung im Sinne von § 2a Corona – BekämpfungsVO ausdrücklich hingewiesen. Die Rückkehr zum Präsenzbetrieb sei unter Beachtung aufgrund örtlicher Verhältnisse angemessener Infektionsschutzmaßnahmen zu gestalten.

Im Lichte dessen und Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz bitte ich im Auftrag der Präsidentin des Schleswig -Holsteinische n Oberlandesgerichts , diese Grundsätze und vor allem die Empfehlungen in § 2 Abs. 1 bis 3 Corona- BekämpfVO im Rahmen der Einzelausbildung der Referendar*innen und im Rahmen der Gruppenveranstaltungen (Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, etc.) zu beachten. Dabei bleibt es – wie bisher – dabei, dass die Einzelheiten einer (teilweisen) Aufnahme bzw. Fortführung der Präsenzausbildung – also das „Ob“ und „Wie“ – jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung ermöglicht, die den jeweiligen Gegebenheiten in Ihren Häusern Rechnung trägt.

Für Ihren unermüdlichen Einsatz im Rahmen der Referendarausbildung möchte ich Ihnen ausdrücklich auch im Namen der Präsidentin noch einmal herzlich danken. Wir sind froh über diesen weiteren Schritt und hoffen, dass der Weg in die Normalität der Ausbildung auch in Zukunft weitergeht. Ich bitte um Bekanntgabe dieses Schreibens an alle betroffenen Personen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr.

Felix Hütte