Wichtige Information: Verhinderung Ausbreitung Corona-Virus

Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare, sehr geehrte Damen und Herren Referentinnen und Referenten der Referendarausbildung,

im Auftrag des Referenten für die Referendarausbildung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Herrn Dr. Hütte übersende ich anbei den Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 12.03.2020, den Leitfaden Veranstaltungen sowie erneut meine bereits gestern übersandte Anordnung zur Verhinderung der Ausbreitung und erneut die Medieninformation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Jugend Familie vom 11.03.2020 sowie die aktuelle Medieninformation vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In Ergänzung der dortigen Informationen teile ich mit, dass die Regelungen für Reiserückkehrer aus den vom Roland Koch Institut definierten Risikogebieten nunmehr auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Referendarinnen und Referendare gilt, die von Reisen aus der Alpenregion (Österreich, Schweiz, Alpenregion Frankreich) zurückkehren, unabhängig davon, ob diese Gebiete bereits als Risikogebiet ausgewiesen sind und unabhängig von der Distanz zu einem Risikogebiet.

Im Hinblick auf die Schließungen von Schulen und Kitas verweise ich auf den Auszug aus dem Erlass des Chefs der Staatskanzlei hin; die Ausführungen gelten für die Referendarinnen und Referendare entsprechend:

„Beamtinnen und Beamte, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, weil die Kinder wegen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus Betreuungseinrichtungen oder Schulen nicht mehr besuchen sollen oder die Einrichtung aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus geschlossen ist, erhalten Sonderurlaub nach § 20 Sonderurlaubsverordnung. Unter Bezugnahme auf den in § 13 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung geregelten Umfang wird dieser Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Arbeitstage für jedes Kind der Beamtin oder des Beamten bewilligt. Soweit neben der Kinderbetreuung mobiles Arbeiten möglich ist, ist dieses wahrzunehmen.

Im Hinblick auf die im April 2020 anstehenden Klausuren zum 2. Juristischen Staatsexamen leite ich nachfolgend die Stellungnahme des Gemeinsamen Prüfungsamtes in Hamburg weiter:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hütte,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir im GPA verfolgen die Meldungen zur Ausbreitung des Corona-Virus in Ansehung unser Prüfungsverfahren mit sehr großer Aufmerksamkeit.

Die Präsidentin des GPA wird Anfang der kommenden Woche auch über die Frage der Anfertigung der April-Klausuren entscheiden.

Wir werden Sie alle selbstverständlich umgehend unterrichten.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Die Referendarabteilung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wird am Montag, den 16. März 2020 in Abstimmung mit der Präsidentin des OLGs über das weitere Vorgehen informieren.