Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2

 Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen, 

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) erfordert eine neue Einschätzung der Situation und weitere Schritte zur Eindämmung. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile eine Anzahl von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete. 

Einem Erlass der Staatskanzlei vom 09.03.2020 folgend ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an: 

1. Referendar*innen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder aufhalten werden, haben dies bei dem für sie zuständigen Landgericht anzuzeigen und sind nachdrücklich gebeten, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet ihrer Dienststelle fernzubleiben und stattdessen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (Homeoffice) anlassbezogen zu nutzen. Ansonsten erfolgt eine Freistellung vom Dienst bzw. von der Arbeitsverpflichtung. 

Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. 

2. Dienstreisen in Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete (z.Zt. die Region des Kreises Heinsberg, NRW) werden bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. 

3. Sofern die Möglichkeit besteht, dass Sie von dieser Anordnung betroffen sind, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Landgericht in Verbindung, um eine Klärung der konkreten Betroffenheit herbeizuführen. 

Zur Begründung ist auszuführen, dass die Möglichkeit der Infektion und damit einer Übertragung auf andere Beschäftigte bei Rückreisenden aus anerkannten Risikogebieten besonders hoch ist. Um eine Infektionsverbreitung im Bereich der Landesverwaltung zu vermeiden, ist eine einheitliche Verfahrensweise erforderlich. In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr. Um diese zu vermeiden, werden Dienstreisen in diese Gebiete bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. Dienstgebäude Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig | Telefon 04621 86-0 | Telefax 04621 86-1372 | verwaltung@olg.landsh.de Das Oberlandesgericht finden Sie im Internet unter www.olg-schleswig.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. 

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung. 

Mit freundlichen Grüßen 

i.A. Dr. Hütte