Anordnung des OLG: Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus

Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen,

im Hinblick auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) sind am Wochenende weitere Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Insoweit verweise ich zunächst auf die beigefügte Mail von der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 15. März 2020 mit Anlagen sowie auf unsere bisherigen Verfügungen aus der letzten Woche.

Die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus verursachen erhebliche Einschränkungen, die sich auch im Bereich der Referendarausbildung auswirken.

Wie Sie der Mail der Präsidentin des Oberlandesgerichts entnehmen können, sind Stationsreferendare bitte wie Justizangehörige zu behandeln; sonstige Lehrgänge finden nicht mehr statt.“

Im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an:

  1. Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet bis auf Weiteres grundsätzlich statt, sofern keine besonderen Umstände (z.B. Rückkehr aus einem Risikogebiet, anderweitiger Verdacht auf eine Infektion) vorliegen. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. Das Vorgehen ist mit der Ausbilderin und dem Ausbilder zu besprechen.

Referendar*innen, die im April einer Station im Ausland zugewiesen sind, werden bis aus Weiteres angewiesen, diese nicht vor Ort anzutreten. Bitte setzen Sie sich mit der Ausbildungsstelle in Verbindung und informieren diese. Ob die Ausbildung vor Ort zu gegebener Zeit angetreten werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel begonnen werden.

Referendar*innen, die sich zurzeit im Ausland befinden, ist es gestattet, die Station vor Ort unverzüglich zu unterbrechen. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel fortgeführt werden.

  1. „Sonstige Lehrgänge“ finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr statt. Darunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen ein persönlicher Kontakt mit anderen Menschen erfolgt, wie bei Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgängen, Klausurenkursen (soweit die Klausuren vor Ort geschrieben werden), Lehrgängen im Rahmen des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, Probeexamen. Ausbildungsbestandteile, die keinen persönlichen Kontakt erfordern (z.B. online abrufbare Klausuren im Klausurenkurs; Eigenstudium über ELAN-Ref), sollen weiterhin genutzt werden.

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung; über das weitere Vorgehen und die weitere Entwicklung werden Sie auf diesem Weg weiterhin informiert werden.

Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Hütte

Anordnung Corona