Der Deutsche Anwaltverein darf insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten aus Deutschland für ein von der ERA organisiertes und von der EU finanziell unterstütztes hochkarätiges 10-tägiges Intensivseminar zum Europarecht nominieren, das sich speziell an Referendarinnen und Referendare sowie an junge Anwältinnen und Anwälte richtet.
Das Hauptziel des Seminars besteht darin, das Bewusstsein für Querschnittsbereiche des EU-Rechts zu schärfen und angehenden bzw. jungen Anwältinnen und Anwälten in der Privatpraxis in ganz Europa zu helfen, effektiv und kohärent EU-Recht anzuwenden. Dieser Kurs wird nicht nur praktisches Wissen über Europäische Rechtsprechung und Verfahrensführung, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz vermitteln, sondern auch eine Plattform für den Austausch von bewährten Praktiken, Informationen und Wissen bieten und enge Kontakte zwischen jungen Juristinnen und Juristen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten schaffen.
Wo? – Das Seminar findet in Trier und Straßburg statt. Sie übernachten in einem Hotel in Trier, das Programm umfasst aber ebenfalls einen Besuch des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
Wie? – Das Seminar wird in englischer Sprache stattfinden.
Wer? – Das Seminar richtet sich an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie junge Anwältinnen und Anwälte, die zum 01.01.2023 weniger als 3 Jahre zugelassen sind.
Wie viel? – Die ERA übernimmt die Hotelkosten, Cateringkosten sowie Reisekosten in Höhe von 200 €. Die Teilnehmergebühr für die Teilnehmenden beträgt 250 €.
Wann? – Die Seminare werden an folgenden Daten stattfinden, Sie bewerben sich bei uns bitte für ein konkretes Datum:
– 2023 Sommerseminar: 12.06.2023-21.06.2023
– 2023 Winterseminar: 27.11.2023-06.12.2023
– 2024 Winterseminar: 22.01.2024-31.01.2024
– 2024 Herbstseminar: 14.10.2024-23.10.2024
Das ausführliche Programm entnehmen Sie bitte der Anlage.
Da die zur Verfügung stehenden Plätze stark begrenzt sind, ist der Bewerbungsprozess zweistufig. Im ersten Schritt bitten wir Sie, sich bis spätestens jeweils drei Monate vor dem vorgesehenen Seminarzeitraum, für das erste Seminar bis spätestens zum 22. März 2022, per E-Mail unter assistenz@eu.anwaltverein.de voranzumelden. In der Email sollten folgende Fragen beantwortet werden:
– Sind Sie Rechtsreferendar:in bzw. falls Sie junge/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt sind: seit wann sind Sie zugelassen?
– An welchem der Seminare möchten Sie teilnehmen (Datum)?
Nach Durchsicht aller Bewerbungen werden wir Sie dann informieren, ob Ihre Kandidatur berücksichtigt wurde. Danach müssen Sie sich in einem zweiten Schritt formell auf der Website der ERA anmelden.