5-tägiger Onlinekurs Strafrecht von RiOLG Sascha Kurz

Liebe Referendare*innen,

es freut mich sehr, dass sich so viele für die von mir angebotenen Onlinekurse im Strafrecht interessieren. Einige von Ihnen können am kostenlosen Schnupperkurs am Mittwoch, dem 6. Juli 2022 von 18.00 bis 19.00 Uhr, nicht dabei sein und haben mich um eine kurze Erklärung der Kurse und des dahinterstehenden Konzepts gebeten. Dem komme ich im Folgenden gerne nach und werde dabei auch die übrigen Fragen beantworten, die mich erreicht haben:

5-tägiger Onlinekurs Strafrecht:

Tage:
freitags, 15., 22. und 29. Juli sowie 5. und 12. August 2022; jeweils 15.00 bis 19.00 Uhr

Online via:
ZOOM

Infos & Anmeldung:
www.kurz-check.de

Kosten & Sparen: 5-tägiger Kurs:
regulär:               109,00 € (21,80 €/Tag) inkl. Unterlagen
mit Rabatt:          99,00 € (19,80 €/Tag)

Rabattcode: KC2022-2-5T-START

Einzelbuchung der Tage:  je 25,00 €

Adressat: Referendare*innen

  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; ich persönlich empfehle eine möglichst frühzeitige Teilnahme (siehe dazu „Konzept“)
  • jedes Ausbildungsstadium und Leistungsniveau kann vom Kurs profitieren (siehe dazu „Konzept“)
  • für die Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche 2. juristische Staatsprüfung geeignet

Ziel:
Möglichst umfassende Vorbereitung auf die strafprozessualen Probleme von Anklage-, Urteils-, Revisionsklausur und Aktenvortrag im Strafrecht

Inhalt:
Examenswissen für Anklage-, Urteils, Revisionsklausur und
Aktenvortrag

Entstehung:
Ich engagiere mich seit fast 17 Jahren mit großer Leidenschaft als AG-Leiter und Prüfer in der Ausbildung und im Examen. Mit Beginn der Coronakrise habe ich in meinem Bundesland (RP) ein Online-Unterstützungsangebot für Referendare entwickelt. Auf Bitte vieler Referendare*innen habe ich dies zu einem ganzheitlichen Unterstützungsangebot aus Kursen und Büchern zum Üben ausgebaut. Das Konzept kam überwältigend gut an. Deshalb mache ich gerne weiter. Auf vielfache Bitte aus mehreren Bundesländern steht das Angebot seit 2022 bundesweit Referendaren*innen offen.

Referent:         Folgende Erfahrungswerte im Strafrecht bringe ich für Sie ein:

  • Ich bin hauptamtlich stellvertretender Vorsitzender eines Strafsenats am Oberlandesgericht und habe im Strafrecht außerdem bereits als Staatsanwalt, Ermittlungsrichter, Strafrichter, Vorsitzender des Schöffengerichts und Mitglied in Strafkammern, Jugendkammer und dem Schwurgericht sowie im Ministerium der Justiz gearbeitet.
  • Seit fast 17 Jahren bin ich AG-Leiter aus Leidenschaft mit dem Ziel, den Weg durch die Prüfung und das Lernen einfacher zu machen.
  • Ebenfalls seit knapp 17 Jahren bin ich Mitglied der Prüfungskommission im 1. bzw. 2. juristischen Staatsexamen
  • Autor verschiedener Bücher zur Examensvorbereitung
  • Kommentator in mehreren Gesetzen aus dem Bereich des Strafrechts für Beck-Online
  • Verfasser eines Strafvollzuggesetzes
  • Referent von zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen in der Justiz, auf dem Deutschen Richter- & Staatsanwaltstag und an den beiden Richterakademien

Unterlagen:     Unterlagen gibt es zur Vor- und Nachbereitung; für den 1. Kurstag stehen ab sofort alle Vorbereitungsunterlagen zum Download bereit.

Konzept:          Verstehen – Üben – Beherrschen

  • Für eine Klausur braucht man Wissen.
  • Es geht aber nicht um das Auswendiglernen von vielen Einzelproblemen.
  • Vielmehr steht hinter vielen Problemkreisen das gleiche System.
  • Ich möchte Ihnen diese Systeme aufzeigen, damit Sie mit dem Systemverständnis alle dazugehörigen Probleme – ob bekannt oder unbekannt – in der Prüfung punktebringend lösen können.
  • Schauen Sie sich hierzu das Beispiel am Ende an. Es zeigt, wie man mit dem Verständnis des Systems anhand von nur zwei Begriffen die Antworten auf 10 Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Klausuren oder Aktenvorträge geben kann. Das System ist dabei immer das gleiche, nur die Fragen und Problemkreise können beliebig erweitert werden.
  • Solche systematischen Zusammenhänge gibt es in nahezu allen Bereichen. Das Ziel beim Lernen muss es sein, möglichst alles so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Dem folge ich im Kurs.
  • Zur Umsetzung werte ich seit fast 17 Jahren Examensklausuren und Aktenvorträge aus und passe das Konzept immer wieder auf die Anforderungen in Klausuren und Aktenvorträge an. Damit möchte ich eine möglichst umfassende Behandlung des Examensstoffs erreichen.
  • Das Kurskonzept ist darauf angelegt, sie möglichst umfassend bei der Examensvorbereitung im Strafrecht in der 2. juristischen Staatsprüfung zu betreuen.

Vorbereitung des Kurses

  • Zur Vorbereitung auf die Kursstunden erhalten Sie jeweils eine Liste von Fragen. Für den Kurstag sind es beispielsweise 70 Fragen. Dies sind Fragen zum behandelten Stoff. Die Fragen könnten sich Ihnen auch in der Klausur stellen.
  • In den Vorbereitungsunterlagen finden Sie außerdem Fundstellen zu Lehrbüchern (Weidemann/Scherf, Die Revision im Strafrecht, 4. Aufl. 2022; Kunnes, Strafprozessuale Revision, 11. Auflage 2021), mit denen Sie lernen oder verblasstes Wissen noch einmal nachschlagen können. Ich habe diese beiden Bücher ausgewählt, da viele sie bereits haben werden und sie nach meiner Einschätzung als Lehrbuch gut zu empfehlen sind. Eine Anschaffung ist jedoch nicht erforderlich (siehe unten „Skript“). An den Stellen, wo mir fehlende Aktualisierungen in den Büchern aufgefallen sind, weise ich in den Vorbereitungsunterlagen darauf hin.
  • Zur Vorbereitung erhalten Sie auch ein mehrseitiges Prüfungsschema sowie zum Teil weitere Übungsblätter oder Übersichten.
  • Eine gute Klausur erfordert nicht nur Wissen, sondern vor allem auch die Fähigkeit, dieses Wissen an der richtigen Stelle und auf die richtige Art und Weise anzubringen. Dies braucht in der Regel Übung, was viel zu oft vergessen wird. Ich möchte Ihnen einfache Regeln an die Hand geben, mit denen Sie die gefundenen Probleme in der Prüfung an der richtigen Stelle ansprechen, das Problem korrekt aufbauen, systematisch darstellen und lösen. Vor allem der juristische Aufbau und die systematische Darstellung der Probleme sind wertvolle Punktebringer. Außerdem geben sie Sicherheit und helfen dabei, keine Problemfelder zu übersehen.
  • Diese Fähigkeit wird im Kurs nicht an eingestaubten Fällen, sondern anhand von topaktuellen Rechtsprechungsfällen aus den letzten Jahren geübt, in denen typische Klausurprobleme behandelt werden und die daher durchaus in ihrer nächsten Prüfung auftauchen könnten. Da nach meiner Erfahrung Examensfälle oft auf Rechtsprechungsfälle zurückgehen, die in den letzten Jahren vor der Klausur veröffentlicht wurden, habe ich pro Jahr ca. 6.000 Seiten an Rechtsprechung für Sie durchgesehen und Fälle ausgewählt, die mir examensrelevant erschienen. Die Fälle werden ständig aktualisiert und ausgetauscht. So können auch alle, die den Kurs schon einmal besucht haben, mit neuen Fällen üben. Lediglich vereinzelt kann es vorkommen, dass in aufeinanderfolgenden Kursen sich besonders wichtige Fälle wiederholen, weil diese Fälle wegen ihrer Bedeutung keinem Kurs vorenthalten werden sollen.
  • Zum Üben erhalten Sie mit den Vorbereitungsunterlagen jeweils einige dieser topaktuellen Übungsfälle. Diese können Sie lösen und sich dann im Kurs selbst überprüfen.

Im Kurs

  • Das wichtige Examenswissen und auch die zugrundeliegende Systematik kann in mehreren Klausurtypen Bedeutung haben. Der einzige Klausurtyp, in dem alle strafprozessualen und materiellen Probleme des Strafrechts auftauchen können, ist jedoch die Revisionsklausur. Daher folgt der Kursaufbau dem Prüfungsschema der Revisionsklausur. Dabei werden die Parallelen zu den anderen Klausurtypen natürlich aufgezeigt. So muss man vieles nur einmal lernen, kann es aber in allen Klausurtypen oder Aktenvorträgen verwenden.
  • Im Kurs wird zunächst zu jedem Komplex das System erklärt. Hierbei werden auch Parallelen zu anderen Klausurkomplexen aufgezeigt. So erkennen Sie die Unterschiede und Abgrenzungskriterien. Dies kann ein Buch wohl nicht vermitteln und dies ist nach meiner Einschätzung auch der große Vorteil des Kurses. Denn es ist nicht nur ein Spruch: Kenntnis vom System hilft beim Punkten ganz extrem!
  • Das System wird anhand von sehr vielen klausurtypischen Beispielen So erkennen Sie, dass sich mit wenig Systemverständnis ganz viele Fälle lösen lassen.
  • Außerdem erhalten Sie Tipps zum Aufbau und der Darstellung der Problematiken in den Prüfungen.
  • Zum Abschluss eines jeden Komplexes werden die Fälle und Übungsblätter aufgelöst. Wenn Sie die Lösung nicht schon vor dem Kurs gefunden hatten, werden sie bereits mit dem im Kurs aufgezeigten System die Lösung herleiten können. Die aufgezeigte Lösung wird dies noch einmal verdeutlichen.
  • Im Kurs können und sollen natürlich auch Fragen gestellt werden. Hierbei gilt: Dumme Fragen gibt es nicht; dumm wäre es nur, sie nicht zu stellen.
  • Fragen können jederzeit über die Chatfunktion gestellt werden. Fragen, die nicht durch die Darstellung der Systematik und die Beispiele beantwortet werden, werden am Ende des jeweiligen Komplexes aufgegriffen. Hier können außerdem weitere offene Fragen gestellt werden. Sollte der Umfang der Fragen das vorgesehene Zeitfenster sprengen, werden die Fragen bis zum Kursende zurückgestellt und dort beantwortet, damit wir auf jeden Fall das Kursprogramm durchbekommen. Ich werde Ihnen zu jeder Frage eine Antwort geben. Sollte ich Ihnen einmal keine sofortige Antwort geben können, liefere ich diese nach. 🙂

Der Kurs ist dazu da, Ihnen zu helfen.

  • Da die Fragen anderer und die Antworten dazu vielleicht auch für Sie von Bedeutung sein könnten, planen Sie vorsorglich ein wenig mehr Zeit ein.
  • Beteiligung ist sehr gut möglich, aber keine Pflicht. Es werden häufig Fragen zum Mitdenken gestellt. Die Fragen sind idR so gestellt, dass die Antworten kurz sind (meist: +, – oder ein Paragraf) und über den Chat gegeben werden können.
  • Der Kurs ist zum aktiven Mitdenken konzipiert.
  • Der Aufbau des Kurses – System erklären, Beispiele, Üben von Aufbau und Darstellung – und die Aktualität der Fälle und Beispiele führt dazu, dass nach meiner Einschätzung jedes Ausbildungs- und jedes Leistungsniveau von dem Kurs profitiert.
  • In der Vergangenheit ist der Kurs von vielen mehrfach belegt worden, da er innerhalb kurzer Zeit sehr kompakt wichtiges Prüfungswissen in einer systematischen Weise verständlich macht und so wieder ins Gedächtnis ruft.
  • Der Kurs ist so aufgebaut, dass es nach jeder Stunde eine kurze Pause von ca. 5 Minuten und eine Pause von 15 Minuten nach der Hälfte gibt.
  • Mir ist eine angenehme Atmosphäre wichtig. Ich biete den Kurs an, um Ihnen zu helfen, Verständnis zu erwerben, Lücken zu stopfen und Punkte zu sammeln. Ein Problem ist nur so lange eines, bis man die Lösung versteht. Lassen Sie uns aus Fragezeichen Ausrufezeichen machen.

Nach dem Kurs

  • Im Nachgang zum Kurs erhalten Sie alle Unterlagen, die Sie im Kurs gesehen haben. Sie müssen diese Inhalte also nicht mitschreiben.
  • Zu den Vorbereitungsfällen und Übungsblättern erhalten Sie außerdem die Lösungen.
  • Die Antworten zu den Vorbereitungsfragen dürfte der Kurs Ihnen bereits geliefert haben. Sie finden diese aber auch im Kursskript (Wert von 17,99 €, im Kurs inbegriffen), das Sie ebenfalls im Anschluss an den jeweiligen Kurstag erhalten.

Mit den Fragelisten und dem Skript ist Ihnen jederzeit eine schnelle Wiederholung des Prüfungsstoffs möglich.

  • Das Kursskript dient der Nachbereitung und Wiederholung des erlernten Wissens. Es wird ständig aktualisiert.
  • Wissen sollte aber möglichst so wiederholt werden, dass man es in der Prüfung parat hat. Daher stellt das Skript wichtiges Prüfungswissen anhand der Fundstellen in den Kommentaren Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, und Fischer, Strafgesetzbuch, dar. So kann man nicht nur Vertiefen und Wiederholen, sondern macht dies gleichzeitig ohne Mehraufwand anhand des Hilfsmittels in den Prüfungen. So erhöht sich die Chance sicherlich deutlich, in der Klausur mit dem Kommentar die Lösung zu einem unbekannten Problem zu finden. Das Skript verweist dabei auch auf Fundstellen, auf die man alleine vielleicht nicht sofort gekommen wäre.
  • Da das Üben sehr wichtig ist, finden sich im Skript zu den einzelnen Komplexen auch Verweise auf Übungsfälle in meinen Übungsbüchern – den Jahresrechtsprechungsübersichten zum Üben: „Examens-Check Strafrecht 2020 und 2021 –, um anhand von topaktuellen und möglichen Examensfällen das erlernte Wissen, den Aufbau und die Darstellung in der Klausur üben zu können.
  • Außerdem erhalten Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren und ich werde Ihnen wichtige Klausurbereiche aufzeigen, an denen die Änderungen nach meiner Einschätzung Relevanz erlangen könnten.

Übungstage

2 Tage:            freitags, 9. und 16. September 2022; jeweils 15.00 bis 19.00 Uhr

Online via:       ZOOM; nach der Anmeldung und Bezahlung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie die Zugangsdaten herunterladen können.

Ziel:                 Der Kurs hat 2 wesentliche Ziele

  1. Üben am topaktuellen möglichen Examensfall
  • Aufspüren von erörterungsbedürftigen Problemen in der Klausur
  • Richtige Platzierung in der Klausur
  • Einleitung und Darstellung der Problematik

2. Wiederholung von Systematiken, die häufig in den Klausuren auftauchen

  • Erkennen und Verstehen der Systematik
  • Varianten zum Fall

Adressat:        Der Kurs ist die perfekte Ergänzung zum 5-tägigen Onlinekurs „Strafrecht“. Denn zu einer erfolgreichen Prüfung in der 2. juristischen Staatsprüfung gehören 3 Dinge:

LERNEN – ÜBEN – BEHERRSCHEN!!!

Kursunterlagen:

Vorbereitung:

  • Einige Tage vor dem jeweiligen Übungstag werden jeweils 10 topaktuelle Fälle zur Vorbereitung per E-Mail übersandt. Die Fälle könnten möglicherweise Grundlage der kommenden Examensklausur oder auch der mündlichen Prüfung sein. Die Sammlung setzt sich aus Fällen zusammen, die im kommenden Übungsbuch „Examens-Check Strafrecht 2022“ veröffentlicht werden. Hinzu kommen die besonders examensrelevanten Fälle aus den vorherigen Jahren. Denn erfahrungsgemäß stammen die Examensproblematiken aus Rechtsprechungsfällen, die innerhalb der letzten 3 bis 4 Jahren veröffentlicht wurden.
  • mehrseitiges Aufbau- und Prüfungsschema

Im Nachgang:

  • Lösungen zu den Fällen
  • alle weiteren Unterlagen aus dem Kurs zur Nachbereitung

Inhalt und Ablauf: 

  • Mit dem Juraexamen verhält es sich so ähnlich wie mit der Prüfung zum Führerschein – wer nur die Theorie beherrscht, kann noch kein Auto fahren. Man kann viele klausurrelevante Probleme lernen. Schade nur, wenn dann in der Prüfung doch eine unbekannte Streitfrage versteckt ist. Daher ist es wichtig, nicht nur einzelne Standardprobleme zu lernen, sondern auch das dahinterstehende System zu verstehen und zu wissen wie man dieses Systemverständnis in einer Prüfung richtig anbringt. Um das Üben dieser Fähigkeit, einen zusammenfassenden Überblick zu den behandelten Systematiken und um die Beantwortung noch offener Fragen geht es in diesem Kurs. Durch das Üben an potentiellen Examensfällen besteht zudem die sicherlich von allen ersehnte Chance, dass die gelösten Fälle die Grundlage ihrer Examensprüfungen bilden.
  • Die Fälle behandeln die Problemkreise aller 3 Klausurtypen: Anklage, Urteil und Revision! Die Parallelen und die unterschiedlichen Prüfungsstandorte in den Klausuren werden aufgezeigt.
  • Sie sollten zunächst versuchen, die zuvor übersandten Sachverhalte wie in einer Klausur zu lösen und für sich möglichst folgendermaßen zu gliedern:
  • Problem suchen
  • richtigen Prüfungsort im Aufbauschema finden
  • Einleitung der Klausurprüfung mit einem exakten Obersatz
  • Darstellung der Problematik mit System
  • Lösung unter Beachtung häufiger Besonderheiten
  • Formulieren von Anträgen
    • Im Kurs werden dann die einzelnen Schritte dargestellt und es wird anhand der zugrundeliegenden Systematik erklärt, wie man auf sie kommt. Da ein Problem meist nur einen Teilbereich der dahinterstehenden Problematik abbilden kann, werden Ihnen auch parallele Problemfelder aufgezeigt und es wird erklärt, wie man diese mit der aufgezeigten Systematik in gleicher Weise lösen kann. So erhalten Sie nicht nur eine Fallbesprechung, sondern gleichzeitig auch eine Wiederholung der wichtigen Systematik, die vielen Klausurproblematiken zugrunde liegt.
    • Natürlich werden auch die offenen Fragen geklärt, die sich bei der Vorbereitung oder im Kurs ergeben haben.
    • Im Nachgang erhalten Sie die Lösungen zu den Fällen und alle Unterlagen aus dem Kurs per E-Mail zugesandt.

Programm:

(Abweichungen vom Ablaufplan sind möglich.)

  • Tag – Fälle betreffend
    • Zulässigkeit der Revisionsklausur
    • Sachurteilsvoraussetzungen des Urteils
    • Verfahrensfehler (absolute und relative Revisionsgründe)
      • Fehler im Ermittlungsverfahren
        • Beweisverwertungsverbote – ihre Bedeutung in Anklage-, Urteils- und Revisionsklausur
      • Tag – Fälle betreffend
        • Verfahrensfehler (relativeRevisionsgründe)
          • Fehler im Ermittlungsverfahren
            • Beweisverwertungsverbote – ihre Bedeutung in Anklage-, Urteils- und Revisionsklausur
          • Fehler in der Hauptverhandlung
        • Sachrüge
          • materielles Recht für Urteils- und Revisionsklausur

Stimmen zu     siehe Beispiele auf Startseite: www.kurz-check.de
vorherigen
Kursen

Fragen:            kontakt@kurz-check.de

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Ich würde mich freuen, Sie bald begrüßen zu dürfen!

Beste Grüße und auf bald im Kurs!

S. Kurz

Ein Beispiel für Systemverständnis

Kennen Sie die Lösung auf alle diese Fragen?
Die Antwort besteht aus „1 bis 2 Wörtern“!!!
Dies ist keine Zauberei – sondern System!!!

  1. Kann ein unbenanntes Rechtsmittel eingelegt werden? Folge?
  2. Kann ich von der Revision auf die Berufung oder umgekehrt wechseln?
  3. Wie ist mit mehreren Rechtsmitteln umzugehen? Was gilt, wenn sie sich widersprechen?
  4. Genügt die bloße Unterschrift eines Anwalts unter einer Revisionsbegründungsschrift (u. U. des Verurteilten) dem Formerfordernis nach § 345 StPO?
  5. Was bedeutet es für die Form einer Revisionseinlegung oder -begründung, wenn der Schriftsatz versehentlich vom Rechtsanwalt nicht unterschrieben worden ist.
  6. Was ist die Folge, wenn auf der zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegebenen Begründung die Unterschrift des Angeklagten fehlt?
  7. Stellt eine Beschränkung eines zunächst unbestimmt eingelegten Rechtsmittels immer eine Teilrücknahme dar, für die der Verteidiger eine ausdrückliche Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO haben muss?
  8. Wann ist ein Verzicht unwirksam?
  9. Wann führt eine unterbliebene Belehrung nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, z.B.
  • im Ermittlungsverfahren gemäß § 136 Abs. 1 StPO?
  • in der der Hauptverhandlung gemäß § 243 Abs. 5 Satz 1StPO?
  1. Führt es immer zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der Angeklagten gegen seinen Willen gezwungen wird, ein Brech- oder Abführmittel zu nehmen und dadurch Beweismittel hervorgebracht werden, die er zuvor verschluckt hat?

Neugierig auf die Antwort? Auf bald im Kurs!!!