Fortbildung für Referendarinnen und Referendare: Materielles Strafrecht

Mitteilung des des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 30. November 2020
Dienstag, 1. Dezember 2020
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel

  1. OG/Raum 239

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referentin/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka

– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de


bis zum 21. August 2020.


Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen betroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.