Fortbildung für Referendarinnen und Referendare zum Thema materielles Zivilrecht im OLG Schleswig

Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht:

Termin:

Am Mittwoch, 23. September 2020 – Donnerstag, 24. September 2020

Um jeweils 9.30 – ca. 16.30 Uhr

Tagungsort:

Plenarsaal Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

Zielgruppe:

Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig-Holstein, die Kenntnislücken im Bürgerlichen Recht schließen wollen.

Ziel ist es, einige Schwerpunkte aus Rechtsgeschäftslehre, Schuldrecht (insbesondere Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrecht), Sachenrecht und im Examen relevante Fragen des Familien- und Erbrechts in ihren Strukturen und Zusammenhängen darzustellen. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen gelegt. Die systematisch-theoretische Darstellung wird mit Fallbeispielen – auch aus früheren, zur Ausbildung freigegebenen Examensklausuren – vertieft. Da auch Querverbindungen nicht nur im BGB selbst, sondern auch Bezüge zu anderen Gesetzen angesprochen werden, empfiehlt sich ein aktueller Schönfelder. Die Teilnehmer erhalten zudem ein Seminarskript mit kurzen theoretischen Ausführungen sowie den behandelten Beispielsfällen mit Lösungshinweisen. Fragen und Diskussionsbeiträge sind jederzeit willkommen.

Referent: Rechtsanwalt Frank Harder, Molfsee bei Kiel

Teilnehmerzahl: Max. 35

Hinweis: Die Teilnehmerzahl musste wegen der Hygiene- und Abstandserfordernisse leider herabgesetzt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass keine Tische zur Verfügung stehen werden.

Anmeldungen: Die Anmeldung unter Angabe des Einstellungsdatums erfolgt nur per Mail an olg-fortbildung@olg.landsh.de bis zum 10. Juli 2020

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten: Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet. Tagungsgetränke stehen zur Verfügung. Das Mittagessen wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst gezahlt.

Hinweis Covid19: Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen- und Mundschutzes“ (Maske). In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig verringert werden. In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Bitte teilen Sie Ihr Interesse bis zum

10. Juli 2020

an die Geschäftsstelle des Fortbildungsreferats (mailto: olg-fortbildung@olg.landsh.de) unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, Ausbildungsgerichts, Einstellungsdatum, Mittagsessen (Selbstzahler) in der Kantine OLG (Ja/Nein) sowie Ihrer E-Mail-Anschrift mit. Es stehen max. 40 Teilnehmerplätze zur Verfügung, so dass vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum die Plätze vergeben werden.