Referendariatsstation beim Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel

Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Brüssel).

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat die Aufgabe, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei der Erfüllung seines Auftrags zu unterstützen (Artikel 27 Abs. 3 EUV ). Ebenfalls kommt dem EAD die Aufgabe der Unterstützung des Hohen Vertreters im Rahmen seiner Aufgaben als Vorsitzender des Außenministerrats sowie als Vize-Präsident der Kommission zu.

Der EAD ( mit Sitz in Brüssel ) ist eine funktional eigenständige Einrichtung der Europäischen Union. Mit den über 140 EU Delegationen bei Drittstaaten und internationalen Organisationen, die Bestandteil des EAD sind, nimmt dieser somit die Rolle eines diplomatischen Dienstes der EU wahr. Besonderes Merkmal des EAD ist sein Personal, das sowohl aus EU-Beamten als auch aus von den Mitgliedstaaten entsandten Diplomaten besteht.

Der EAD verfügt über eine Rechtsabteilung, zu dem auch ein Referat für EU-Außenbeziehungen und Völkerrecht gehört. Die Aufgabe de s Referats ist es, den Hohen Vertreter und den EAD in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und den auswärtigen Beziehungen der EU zu beraten.

Dies umfasst einerseits institutionelle und verfahrensrechtliche Fragen im Bereich der EU-Außenbeziehungen (institutionelle Position des Hohen Vertreters, Vorschlagsrecht, Verfahren zur Verhandlung und zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen der EU) und andererseits alle völkerrechtliche n Fragen im Zusammenhang mit dem auswärtigen Handeln der EU (u.a. Völkervertragsrecht, Recht der diplomatischen Beziehungen, humanitäres Völkerrecht, internationale Strafgerichtsbarkeit, Recht der internationalen Organisationen). Die Prozessvertretung des Hohen Vertreters sowie des EAD vor dem Gerichtshof der EU gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Rechtsabteilung.

Auch wenn im Rahmen des Referendariats in erster Linie eine Station im obigen Referat von Interesse sein dürfte, ist die Ableistung einer Station grundsätzlich auch in anderen, fachlich einschlägigen Organisationseinheiten (z.B. in der Human Rights Division ) möglich, sofern dort personell und inhaltlich eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Diesbezügliche Präferenzen können im Rahmen des Bewerbungsschreibens mitgeteilt werden.

Der EAD bietet die Möglichkeit an, eine Station von 3 oder 6 Monaten zu absolvieren, vorzugweise in den Zeiträumen Januar – März, April – Juni und September – November.

In englischer Sprache verfasste Bewerbungen mit Anschreiben, Lebenslauf , Examenszeugnis sowie die Urkunde über bzw. Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: affgen-1@eeas.europa.eu. Es wird gebeten, die Bewerbung möglichst frühzeitig in die Wege zu leiten, dies ermöglicht eine langfristige Planung und die optimale Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten.

Vorkenntnisse und/oder praktische Erfahrung in den vorgenannten Rechtsfragen sind von Vorteil. Die Beherrschung der englischen Sprache (mündlich und schriftlich) ist zwingend – die Beherrschung der französischen Sprache zweckmäßig . Eine Vergütung /sonstige finanzielle Unterstützung wird nicht geboten. Es sollte eigenständig und vor Stationsbeginn dafür Sorge getragen werden , dass die Station beim EAD seitens der jeweiligen deutschen Personalstelle bzw. des zuständigen Landesjustizprüfungsamts anerkannt wird. Die Ausbildung durch einen deutschen Volljuristen ist jedenfalls in der Rechtsabteilung des EAD gewährleistet.

Für weitere Auskünfte steht Herr Stephan Marquardt, Referatsleiter, zur Verfügung (stephan.marquardt@eeas.europa.eu).