Aufgaben

Als Referendarrat Schleswig-Holstein sind wir der Personalrat der Rechtsreferendar:innen, den das Schleswig-Holsteinische Mitbestimmungsgesetz gem. § 69 vorsieht. Wir führen für euch Gespräche mit den Ministerien, verfassen Stellungnahmen an den Landtag, organisieren Veranstaltungen für Referendar:innen, stehen in den jeweiligen LG-Bezirken bei Anliegen zur Verfügung, etc. Das Ziel unserer Arbeit ist stets die allgemeine Verbesserung der juristischen Ausbildung im Referendariat.

In unseren Leitfäden und unter Sonstige Informationen findet ihr umfassendes Material zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Bitte schaut zuerst dort sowie in den für die Ausbildung relevanten Gesetzestexten nach, bevor ihr eine Anfrage per Email an uns richtet. Wir haben die Leitfäden erarbeitet, damit Ihr durch einfache Recherche die entsprechenden Antworten auf Eure Fragen findet.

Damit wir uns den wichtigsten Anliegen widmen können, bitten wir euch daher, erst einmal durch Eigenrecherche eure Fragen zu klären. Darüber hinaus gibt es Fragen, die nicht wir, sondern nur die Zuständigen am OLG Schleswig beantworten können, sodass diese bitte direkt an das OLG zu richten sind.

Unsere Zuständigkeit bestimmt § 69 Abs. 2 Mitbestimmungsgesetz:

“Der Referendarrat nimmt die Aufgaben eines Personalrates gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes und gegenüber allen anderen Dienststellen wahr, soweit ausschließlich Referendarinnen und Referendare betroffen sind. In allen anderen Angelegenheiten vertritt der zuständige Personalrat die Referendarinnen und Referendare.”

In spezifischen Referendarangelegenheiten sind wir also überörtlich für das ganze Land zuständig.

Der Referendarrat wird (nur) für ein Jahr gewählt (§ 72 Abs. 2 S. 1 MBG). Viele Vorschriften über Personalräte gelten auch für den Referendarrat. Näheres findet ihr in den §§ 70-74 MBG. Neben den gesetzlichen 7 Mitgliedern (§ 71 MBG) arbeiten von Anfang an auch die 7 Ersatzmitglieder (§ 23 MBG) voll mit.



Vorstand/Vorsitz

Der Vorsitzende des Referendarrates vertritt den Referendarrat nach außen und ist erster Ansprechpartner – sowohl für die Referendar:innen als auch für Ausbilder:innen, Prüfungsamt etc.. Außerdem koordiniert er die Arbeit der Ratsmitglieder. Alle Anfragen per Post oder über unsere Mail-Adresse laufen hier zusammen und werden dann auf die einzelnen Referate verteilt. Noch schneller können wir auf Deine Anfragen reagieren, wenn Du das jeweils zuständige Referat direkt anschreibst. Unterstützt wird der Vorsitzende bei seiner Arbeit von seinen Stellvertretern:innen. Sie bilden gemeinsam den Vorstand des Referendarrates.

Vorstandsmitglieder des Referendarrates 2022/2023 sind Ian Westphal (Vorsitzender), Paula Schäflein und Christopher Harten.

Kontakt

Referendarrat bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
c/o Landgericht Kiel
Harmsstraße 99-101
Gerichtsfach 9
24114 Kiel
info@referendarrat-sh.de

Noch schneller erreichst Du uns, wenn Du Deine Fragen direkt an die zuständigen Mitglieder des Referendarrates richtest. Wer sich um welche Themen kümmert, erfährst Du auf dieser Seite.