Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Beendigung der heute noch notwendig gewordenen Abstimmungsprozesse darf ich Ihnen nunmehr definitiv Folgendes mitteilen:

Im Zweiten Staatsexamen verschieben wir die acht Klausuren vom 2. bis 17. April 2020.

Sie sollen im Juni 2020 (voraussichtlich in der ersten Hälfte) angefertigt werden.

Wir bitten, die Referendarinnen und Referendare über diese Entscheidung in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen und zugleich darauf hinzuweisen, dass das GPA bemüht ist, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten.

Vielen Dank
und herzliche Grüße aus Hamburg
Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht
 
Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg

Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Präsidentin des GPA hat gestern entschieden, dass die ab 2. April 2020 geplanten Klausuren des Zweiten Examens nicht geschrieben werden.

Als Nachholtermin sind zurzeit die beiden Wochen vom 4. bis 15. Mai 2020 vorgesehen, dies unter Vorbehalt der Beurteilung der sich in den nächsten Wochen entwickelnden Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Corona-Virus.

Die Personalstellen für Referendare informieren in diesen Minuten die Referendarinnen und Referendare.

Das GPA ist bemüht, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten und die aktuelle Entwicklung mitzuteilen.

Beste Grüße aus Hamburg
Michael Labe

 

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg
+49 40 428 43 2023 (Geschäftsstelle)

www.justiz.hamburg.de/ausbildung-pruefungen

Anordnung des OLG: Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus

Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen,

im Hinblick auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) sind am Wochenende weitere Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Insoweit verweise ich zunächst auf die beigefügte Mail von der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 15. März 2020 mit Anlagen sowie auf unsere bisherigen Verfügungen aus der letzten Woche.

Die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus verursachen erhebliche Einschränkungen, die sich auch im Bereich der Referendarausbildung auswirken.

Wie Sie der Mail der Präsidentin des Oberlandesgerichts entnehmen können, sind Stationsreferendare bitte wie Justizangehörige zu behandeln; sonstige Lehrgänge finden nicht mehr statt.“

Im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an:

  1. Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet bis auf Weiteres grundsätzlich statt, sofern keine besonderen Umstände (z.B. Rückkehr aus einem Risikogebiet, anderweitiger Verdacht auf eine Infektion) vorliegen. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. Das Vorgehen ist mit der Ausbilderin und dem Ausbilder zu besprechen.

Referendar*innen, die im April einer Station im Ausland zugewiesen sind, werden bis aus Weiteres angewiesen, diese nicht vor Ort anzutreten. Bitte setzen Sie sich mit der Ausbildungsstelle in Verbindung und informieren diese. Ob die Ausbildung vor Ort zu gegebener Zeit angetreten werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel begonnen werden.

Referendar*innen, die sich zurzeit im Ausland befinden, ist es gestattet, die Station vor Ort unverzüglich zu unterbrechen. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel fortgeführt werden.

  1. „Sonstige Lehrgänge“ finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr statt. Darunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen ein persönlicher Kontakt mit anderen Menschen erfolgt, wie bei Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgängen, Klausurenkursen (soweit die Klausuren vor Ort geschrieben werden), Lehrgängen im Rahmen des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, Probeexamen. Ausbildungsbestandteile, die keinen persönlichen Kontakt erfordern (z.B. online abrufbare Klausuren im Klausurenkurs; Eigenstudium über ELAN-Ref), sollen weiterhin genutzt werden.

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung; über das weitere Vorgehen und die weitere Entwicklung werden Sie auf diesem Weg weiterhin informiert werden.

Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Hütte

Anordnung Corona

Wichtige Information: Verhinderung Ausbreitung Corona-Virus

Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare, sehr geehrte Damen und Herren Referentinnen und Referenten der Referendarausbildung,

im Auftrag des Referenten für die Referendarausbildung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Herrn Dr. Hütte übersende ich anbei den Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 12.03.2020, den Leitfaden Veranstaltungen sowie erneut meine bereits gestern übersandte Anordnung zur Verhinderung der Ausbreitung und erneut die Medieninformation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Jugend Familie vom 11.03.2020 sowie die aktuelle Medieninformation vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In Ergänzung der dortigen Informationen teile ich mit, dass die Regelungen für Reiserückkehrer aus den vom Roland Koch Institut definierten Risikogebieten nunmehr auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Referendarinnen und Referendare gilt, die von Reisen aus der Alpenregion (Österreich, Schweiz, Alpenregion Frankreich) zurückkehren, unabhängig davon, ob diese Gebiete bereits als Risikogebiet ausgewiesen sind und unabhängig von der Distanz zu einem Risikogebiet.

Im Hinblick auf die Schließungen von Schulen und Kitas verweise ich auf den Auszug aus dem Erlass des Chefs der Staatskanzlei hin; die Ausführungen gelten für die Referendarinnen und Referendare entsprechend:

„Beamtinnen und Beamte, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, weil die Kinder wegen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus Betreuungseinrichtungen oder Schulen nicht mehr besuchen sollen oder die Einrichtung aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus geschlossen ist, erhalten Sonderurlaub nach § 20 Sonderurlaubsverordnung. Unter Bezugnahme auf den in § 13 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung geregelten Umfang wird dieser Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Arbeitstage für jedes Kind der Beamtin oder des Beamten bewilligt. Soweit neben der Kinderbetreuung mobiles Arbeiten möglich ist, ist dieses wahrzunehmen.

Im Hinblick auf die im April 2020 anstehenden Klausuren zum 2. Juristischen Staatsexamen leite ich nachfolgend die Stellungnahme des Gemeinsamen Prüfungsamtes in Hamburg weiter:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hütte,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir im GPA verfolgen die Meldungen zur Ausbreitung des Corona-Virus in Ansehung unser Prüfungsverfahren mit sehr großer Aufmerksamkeit.

Die Präsidentin des GPA wird Anfang der kommenden Woche auch über die Frage der Anfertigung der April-Klausuren entscheiden.

Wir werden Sie alle selbstverständlich umgehend unterrichten.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Die Referendarabteilung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wird am Montag, den 16. März 2020 in Abstimmung mit der Präsidentin des OLGs über das weitere Vorgehen informieren.

Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2

 Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen, 

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) erfordert eine neue Einschätzung der Situation und weitere Schritte zur Eindämmung. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile eine Anzahl von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete. 

Einem Erlass der Staatskanzlei vom 09.03.2020 folgend ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an: 

1. Referendar*innen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder aufhalten werden, haben dies bei dem für sie zuständigen Landgericht anzuzeigen und sind nachdrücklich gebeten, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet ihrer Dienststelle fernzubleiben und stattdessen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (Homeoffice) anlassbezogen zu nutzen. Ansonsten erfolgt eine Freistellung vom Dienst bzw. von der Arbeitsverpflichtung. 

Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. 

2. Dienstreisen in Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete (z.Zt. die Region des Kreises Heinsberg, NRW) werden bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. 

3. Sofern die Möglichkeit besteht, dass Sie von dieser Anordnung betroffen sind, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Landgericht in Verbindung, um eine Klärung der konkreten Betroffenheit herbeizuführen. 

Zur Begründung ist auszuführen, dass die Möglichkeit der Infektion und damit einer Übertragung auf andere Beschäftigte bei Rückreisenden aus anerkannten Risikogebieten besonders hoch ist. Um eine Infektionsverbreitung im Bereich der Landesverwaltung zu vermeiden, ist eine einheitliche Verfahrensweise erforderlich. In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr. Um diese zu vermeiden, werden Dienstreisen in diese Gebiete bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. Dienstgebäude Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig | Telefon 04621 86-0 | Telefax 04621 86-1372 | verwaltung@olg.landsh.de Das Oberlandesgericht finden Sie im Internet unter www.olg-schleswig.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. 

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung. 

Mit freundlichen Grüßen 

i.A. Dr. Hütte 

Infoabend bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

 

Wir laden Sie herzlich ein, unsere auf Bau- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei im Rahmen der Kanzleikooperation näher kennenzulernen. In lockerer Atmosphäre geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Berufspraxis und stehen Ihnen für individuelle Gespräche und Fragen zur Verfügung. 

Wann 02. April 2020, 18.00 Uhr 

Wo Kapellmann Hamburg, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg 

Programm 18.00 Eintreffen und Begrüßung 

18.15 Vorstellung der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB 

„Praxisbericht, Fallbeispiele und Alltag bei Kapellmann“ 

„Der Berufseinstieg bei Kapellmann“ 

ca. 19.00 Ende des „offiziellen“ Teils und Klönschnack bei Getränken und Fingerfood 

Anmeldung per E-Mail mit Namen, Email und Ausbildungsmonat an:  hh@kapellmann.de 

Flyer_Infoabend bei Kapellmann HH_2020

Stationsangebot: Rechtsanwalt in Wien

Stellenangebot für die Anwaltsstation bzw. Wahlstation im Ausland, speziell: Österreich/Wien 

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Hiermit möchte ich mein Interesse mitteilen, Referendarinnen und Referendare in der Anwaltsstation bzw. Wahlstation auszubilden. 

Meine Kanzlei ist ihrer Struktur nach für die Ausbildung der deutschen Referendare geeignet. Dies hat sich in der Vergangenheit bereits positiv bestätigt. Meine Kanzlei bildet erfolgreich seit mehr als 10 Jahren die Referendarinnen und Referendare aus. 

Den deutschen Referendaren können umfangreiche Einblicke in vielfältige rechtliche Materien geboten werden. Meine Kanzlei bearbeitet sowohl verschiedene zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Mandate. Es besteht daher die Möglichkeit, auf vielen Rechtsgebieten praktische Erfahrung zu sammeln. 

Es wird den Referendarinnen und Referendaren ermöglicht, österreichisches Recht in allen Facetten kennen zu lernen, sodass Vergleiche mit dem deutschen Recht, allenfalls mit dem internationalen Recht anstellen können.

Jenseits der juristischen Ausbildung bietet ein Aufenthalt in Wien den Referendarinnen und Referendaren aber auch die Möglichkeit ein umfangreiches kulturelles Leben zu genießen und mit Personen verschiedener Nationalität in Kontakt zu kommen. 

Ich ersuche Sie deshalb, mein Stellenangebot interessanten Referendarinnen und Referendaren an Ihren Gerichten zur Kenntnis zu bringen. 

Für weiterte Nachfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. 

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Kooperation und freue mich über eine Zusammenarbeit. 

Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Wien. 

Dr. Stephan Trautmann
Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Ungargasse 4, TOP 10
A – 1030 Wien / Austria
E-mail: trautmann@advocat.cc

Stationsangebot_Strafverteidiger_Wien

Station im Medizinrecht – Querschnitt aus Zivil-, Öffentlichen-, Arbeits- und Strafrecht

Kanzleilogo

Wir sind eine junge Medizinrechtskanzlei in Lübeck und suchen fortlaufend Rechtsreferendare für die Anwalts- und Wahlstation, die sich für das Medizin- & Gesundheitsrecht und die dieses Querschnittsgebiet bildenden Teile des

  • Allgemeines Zivilrechts
  • Öffentlichen Rechts und Sozialrechts
  • Strafrechts

interessieren. Medizinrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Bei uns erhalten Sie zum Beispiel Einblicke in:

  • Unternehmenskaufverträge, GbR, GmbH
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsübergängen
  • Strafverteidigung (Betrug, Körperverletzungsdelikte)

Wir bieten Ihnen im Rahmen des Referendariats eine praxisnahe Ausbildung. Sie erhalten eine kompetente Betreuung und genügend Freiraum, sich auf Ihr Examen vorbereiten zu können. Sie lernen am praktischen Fall komplexe Sachverhalte zu erfassen und einer verwertbaren Lösung zuzuführen sowie diese zu präsentieren.

Wir freuen uns auch auf Referendare, die Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten haben.

Unsere Kanzlei liegt für Referendare günstig im Lübecker Gerichtsviertel in der Eschenburgstraße. Staatsanwaltschaft und Sozialgericht sind nur wenige Fußminuten entfernt, auch vom Ausweichsitz des Landgerichts erreichen Sie uns gut.

Wir bieten eine komplett elektronische Aktenführung und eine freie Zeiteinteilung.

Kontakt: kanzlei@gesundheitsrecht.de

Referendare (m/w/d) für Anwalts- und/oder Wahlstation gesucht

Wir bilden Sie gerne als Referendar (m/w/d) in der Anwaltsstation und/oder Wahlstation aus.

Die fachliche Ausbildung erfolgt durch “Training on the Job”. Sie wirken an der Erstellung von Schriftsätzen, Gutachten, Verträgen und Mandantenkorrespondenzen mit, nehmen zusammen mit einem Rechtsanwalt Gerichtstermine war, haben die Gelegenheit, Aktenvorträge für die mündliche Prüfung zu trainieren uvm.

Wir legen großen Wert auf einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Teamgeist. Außerdem haben wir ein grundsätzliches Interesse an der Übernahme eines Referendars nach Abschluss des 2. Staatsexamens als Rechtsanwalt (m/w/d).

Bei Fragen oder mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich an:

RAin Christiane Weinberger
Rechtsanwaelte v. Lindeiner Weinberger Hauser Preuße
Van-der-Smissen-Strasse 2  –  D-22767 Hamburg
Tel.: +49 40 389987-0   –   Fax: +49 40 389987-99
E-Mail:  info@lindeiner.de   www.lindeiner.de