Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Beendigung der heute noch notwendig gewordenen Abstimmungsprozesse darf ich Ihnen nunmehr definitiv Folgendes mitteilen:

Im Zweiten Staatsexamen verschieben wir die acht Klausuren vom 2. bis 17. April 2020.

Sie sollen im Juni 2020 (voraussichtlich in der ersten Hälfte) angefertigt werden.

Wir bitten, die Referendarinnen und Referendare über diese Entscheidung in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen und zugleich darauf hinzuweisen, dass das GPA bemüht ist, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten.

Vielen Dank
und herzliche Grüße aus Hamburg
Michael Labe

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht
 
Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg

Examenstermin im April wird verschoben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Präsidentin des GPA hat gestern entschieden, dass die ab 2. April 2020 geplanten Klausuren des Zweiten Examens nicht geschrieben werden.

Als Nachholtermin sind zurzeit die beiden Wochen vom 4. bis 15. Mai 2020 vorgesehen, dies unter Vorbehalt der Beurteilung der sich in den nächsten Wochen entwickelnden Lage hinsichtlich der Ausbreitung des Corona-Virus.

Die Personalstellen für Referendare informieren in diesen Minuten die Referendarinnen und Referendare.

Das GPA ist bemüht, auf der website https://justiz.hamburg.de/2-examen/ aufkommende Fragen zu beantworten und die aktuelle Entwicklung mitzuteilen.

Beste Grüße aus Hamburg
Michael Labe

 

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht
Prüfungsämter für Juristen
Dammtorwall 13, D-20354 Hamburg
+49 40 428 43 2023 (Geschäftsstelle)

www.justiz.hamburg.de/ausbildung-pruefungen

Anordnung des OLG: Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus

Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen,

im Hinblick auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) sind am Wochenende weitere Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Insoweit verweise ich zunächst auf die beigefügte Mail von der Präsidentin des Oberlandesgerichts vom 15. März 2020 mit Anlagen sowie auf unsere bisherigen Verfügungen aus der letzten Woche.

Die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus verursachen erhebliche Einschränkungen, die sich auch im Bereich der Referendarausbildung auswirken.

Wie Sie der Mail der Präsidentin des Oberlandesgerichts entnehmen können, sind Stationsreferendare bitte wie Justizangehörige zu behandeln; sonstige Lehrgänge finden nicht mehr statt.“

Im Auftrag der Präsidentin des Oberlandesgerichts ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an:

  1. Die Einzelausbildung der Referendar*innen findet bis auf Weiteres grundsätzlich statt, sofern keine besonderen Umstände (z.B. Rückkehr aus einem Risikogebiet, anderweitiger Verdacht auf eine Infektion) vorliegen. Bei der Ausbildung ist der persönliche Kontakt mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. Das Vorgehen ist mit der Ausbilderin und dem Ausbilder zu besprechen.

Referendar*innen, die im April einer Station im Ausland zugewiesen sind, werden bis aus Weiteres angewiesen, diese nicht vor Ort anzutreten. Bitte setzen Sie sich mit der Ausbildungsstelle in Verbindung und informieren diese. Ob die Ausbildung vor Ort zu gegebener Zeit angetreten werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel begonnen werden.

Referendar*innen, die sich zurzeit im Ausland befinden, ist es gestattet, die Station vor Ort unverzüglich zu unterbrechen. Soweit möglich soll die Station unter Nutzung der digitalen Kommunikationsmittel fortgeführt werden.

  1. „Sonstige Lehrgänge“ finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr statt. Darunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen ein persönlicher Kontakt mit anderen Menschen erfolgt, wie bei Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgängen, Klausurenkursen (soweit die Klausuren vor Ort geschrieben werden), Lehrgängen im Rahmen des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, Probeexamen. Ausbildungsbestandteile, die keinen persönlichen Kontakt erfordern (z.B. online abrufbare Klausuren im Klausurenkurs; Eigenstudium über ELAN-Ref), sollen weiterhin genutzt werden.

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung; über das weitere Vorgehen und die weitere Entwicklung werden Sie auf diesem Weg weiterhin informiert werden.

Aufgrund der aktuellen Situation bitte ich darum, die Kontaktaufnahme zu den Sachbearbeiterinnen vorrangig über das Funktionspostfach der Referendarabteilung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Hütte

Anordnung Corona

Wichtige Information: Verhinderung Ausbreitung Corona-Virus

Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare, sehr geehrte Damen und Herren Referentinnen und Referenten der Referendarausbildung,

im Auftrag des Referenten für die Referendarausbildung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Herrn Dr. Hütte übersende ich anbei den Erlass des Chefs der Staatskanzlei vom 12.03.2020, den Leitfaden Veranstaltungen sowie erneut meine bereits gestern übersandte Anordnung zur Verhinderung der Ausbreitung und erneut die Medieninformation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Jugend Familie vom 11.03.2020 sowie die aktuelle Medieninformation vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In Ergänzung der dortigen Informationen teile ich mit, dass die Regelungen für Reiserückkehrer aus den vom Roland Koch Institut definierten Risikogebieten nunmehr auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Referendarinnen und Referendare gilt, die von Reisen aus der Alpenregion (Österreich, Schweiz, Alpenregion Frankreich) zurückkehren, unabhängig davon, ob diese Gebiete bereits als Risikogebiet ausgewiesen sind und unabhängig von der Distanz zu einem Risikogebiet.

Im Hinblick auf die Schließungen von Schulen und Kitas verweise ich auf den Auszug aus dem Erlass des Chefs der Staatskanzlei hin; die Ausführungen gelten für die Referendarinnen und Referendare entsprechend:

„Beamtinnen und Beamte, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, weil die Kinder wegen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus Betreuungseinrichtungen oder Schulen nicht mehr besuchen sollen oder die Einrichtung aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus geschlossen ist, erhalten Sonderurlaub nach § 20 Sonderurlaubsverordnung. Unter Bezugnahme auf den in § 13 Abs. 2 Sonderurlaubsverordnung geregelten Umfang wird dieser Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Arbeitstage für jedes Kind der Beamtin oder des Beamten bewilligt. Soweit neben der Kinderbetreuung mobiles Arbeiten möglich ist, ist dieses wahrzunehmen.

Im Hinblick auf die im April 2020 anstehenden Klausuren zum 2. Juristischen Staatsexamen leite ich nachfolgend die Stellungnahme des Gemeinsamen Prüfungsamtes in Hamburg weiter:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hütte,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir im GPA verfolgen die Meldungen zur Ausbreitung des Corona-Virus in Ansehung unser Prüfungsverfahren mit sehr großer Aufmerksamkeit.

Die Präsidentin des GPA wird Anfang der kommenden Woche auch über die Frage der Anfertigung der April-Klausuren entscheiden.

Wir werden Sie alle selbstverständlich umgehend unterrichten.

Mit besten Grüßen

Dr. Michael Labe
Geschäftsführer der Prüfungsämter
und Richter am Oberlandesgericht

Die Referendarabteilung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wird am Montag, den 16. März 2020 in Abstimmung mit der Präsidentin des OLGs über das weitere Vorgehen informieren.

Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2

 Sehr geehrte Rechtsreferendar*innen, 

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) erfordert eine neue Einschätzung der Situation und weitere Schritte zur Eindämmung. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile eine Anzahl von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete. 

Einem Erlass der Staatskanzlei vom 09.03.2020 folgend ordne ich für Sie als im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis des Landes Schleswig-Holstein stehende Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres an: 

1. Referendar*innen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder aufhalten werden, haben dies bei dem für sie zuständigen Landgericht anzuzeigen und sind nachdrücklich gebeten, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet ihrer Dienststelle fernzubleiben und stattdessen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (Homeoffice) anlassbezogen zu nutzen. Ansonsten erfolgt eine Freistellung vom Dienst bzw. von der Arbeitsverpflichtung. 

Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. 

2. Dienstreisen in Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete (z.Zt. die Region des Kreises Heinsberg, NRW) werden bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. 

3. Sofern die Möglichkeit besteht, dass Sie von dieser Anordnung betroffen sind, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Landgericht in Verbindung, um eine Klärung der konkreten Betroffenheit herbeizuführen. 

Zur Begründung ist auszuführen, dass die Möglichkeit der Infektion und damit einer Übertragung auf andere Beschäftigte bei Rückreisenden aus anerkannten Risikogebieten besonders hoch ist. Um eine Infektionsverbreitung im Bereich der Landesverwaltung zu vermeiden, ist eine einheitliche Verfahrensweise erforderlich. In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr. Um diese zu vermeiden, werden Dienstreisen in diese Gebiete bis auf Weiteres grundsätzlich nicht genehmigt. Dienstgebäude Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig | Telefon 04621 86-0 | Telefax 04621 86-1372 | verwaltung@olg.landsh.de Das Oberlandesgericht finden Sie im Internet unter www.olg-schleswig.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. 

Ich bitte um Beachtung dieser für die Gesundheit Aller wichtigen Anordnung. 

Mit freundlichen Grüßen 

i.A. Dr. Hütte 

Infoabend bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

 

Wir laden Sie herzlich ein, unsere auf Bau- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei im Rahmen der Kanzleikooperation näher kennenzulernen. In lockerer Atmosphäre geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Berufspraxis und stehen Ihnen für individuelle Gespräche und Fragen zur Verfügung. 

Wann 02. April 2020, 18.00 Uhr 

Wo Kapellmann Hamburg, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg 

Programm 18.00 Eintreffen und Begrüßung 

18.15 Vorstellung der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB 

„Praxisbericht, Fallbeispiele und Alltag bei Kapellmann“ 

„Der Berufseinstieg bei Kapellmann“ 

ca. 19.00 Ende des „offiziellen“ Teils und Klönschnack bei Getränken und Fingerfood 

Anmeldung per E-Mail mit Namen, Email und Ausbildungsmonat an:  hh@kapellmann.de 

Flyer_Infoabend bei Kapellmann HH_2020

Stationsangebot: Rechtsanwalt in Wien

Stellenangebot für die Anwaltsstation bzw. Wahlstation im Ausland, speziell: Österreich/Wien 

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Hiermit möchte ich mein Interesse mitteilen, Referendarinnen und Referendare in der Anwaltsstation bzw. Wahlstation auszubilden. 

Meine Kanzlei ist ihrer Struktur nach für die Ausbildung der deutschen Referendare geeignet. Dies hat sich in der Vergangenheit bereits positiv bestätigt. Meine Kanzlei bildet erfolgreich seit mehr als 10 Jahren die Referendarinnen und Referendare aus. 

Den deutschen Referendaren können umfangreiche Einblicke in vielfältige rechtliche Materien geboten werden. Meine Kanzlei bearbeitet sowohl verschiedene zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Mandate. Es besteht daher die Möglichkeit, auf vielen Rechtsgebieten praktische Erfahrung zu sammeln. 

Es wird den Referendarinnen und Referendaren ermöglicht, österreichisches Recht in allen Facetten kennen zu lernen, sodass Vergleiche mit dem deutschen Recht, allenfalls mit dem internationalen Recht anstellen können.

Jenseits der juristischen Ausbildung bietet ein Aufenthalt in Wien den Referendarinnen und Referendaren aber auch die Möglichkeit ein umfangreiches kulturelles Leben zu genießen und mit Personen verschiedener Nationalität in Kontakt zu kommen. 

Ich ersuche Sie deshalb, mein Stellenangebot interessanten Referendarinnen und Referendaren an Ihren Gerichten zur Kenntnis zu bringen. 

Für weiterte Nachfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. 

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Kooperation und freue mich über eine Zusammenarbeit. 

Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Wien. 

Dr. Stephan Trautmann
Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Ungargasse 4, TOP 10
A – 1030 Wien / Austria
E-mail: trautmann@advocat.cc

Stationsangebot_Strafverteidiger_Wien

Stationsangebot Handelskammer Indien

Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren bei der Deutsch-Indischen Handelskammer (AHK Indien) als Verwaltungs- / Wahlstation (Mindestdauer 3 Monate)

Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare,

die Deutsch-Indische Handelskammer ist eine durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHT) anerkannte Vetretung der deutschen Wirtschaft in Indien. Sie hat die Aufgabe, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien zu fördern und die Interessen der deutschen Wirtschaft in Indien wahrzunehmen.

Zu den Aufgaben von Referendarinnen und Referendaren in der Station gehören insbesondere:

  • Vermittlung bei, regelmäßig aufgrund von kulturellen Missverständnissen entstehenden Streitigkeiten zwischen deutschen und indischen Unternehmen (z. B. Durchführung von Mediationsverfahren, Betreuung von Schiedsverfahren/Arbitration)
  • Hilfestellung bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Forderungen
  • Betreuung von Insolvenzverfahren
  • Erteilung von Auskünften sowie Erstellung von Gutachten zu grenzüberschreitenden Rechtsfragen

Kurzfristig sind für 2020 noch  Stellen bei der Deutsch-Indischen Handelskammer in Mumbai/Delhi/ Kolkata und Chennai zu besetzen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rückfragen und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen – gerne auch für einen späteren Ausbildungszeitpunkt – in englischer Sprache (insb. Anschreiben, Lebenslauf samt Foto, Kopie des Examenszeugnisses) richten Sie bitte an: Frau Sabina Pandey (s.pandey@indo-german.com)

DEUTSCH-INDISCHE HANDELSKAMMER / INDO-GERMAN CHAMBER OF COMMERCE

Ausweichräume in Kiel ab März 2020

Liebe Referendarinnen und Referendare,
 
demnächst stehen Baumaßnahmen am Landgericht Kiel bevor. Damit der Unterricht der Referendare davon nicht beeinträchtigt wird, sind ab dem 02.03.2020 Teile der Ausweichräumlichkeiten bezugsbereit. Derzeit bereitet die IT-Abteilung die dort befindlichen Smartboards auf den Einsatz vor. Mit der folgenden E-Mail möchte ich Sie, gemäß der Rücksprache mit der Geschäftsleitung unseres Hauses, über die anstehenden Neuerungen informieren.
 
Das Schulungsmodul enthält zwei Räume, nebst Sanitäranlagen und Flur und befindet sich im „sog. alten Apfelgarten“ an der Ecke zwischen dem Freihof der JVA und der Staatsanwaltschaft. Der Zugang befindet sich rechtsseitig des Hauptgebäudes des Landgerichts in der Straße „Schützenwall“. Ein Kartenausdruck liegt dieser E-Mail als Anlage bei. Die Zuwegungen werden zeitnah ertüchtigt werden und alsbald werden Fahrradständer vor dem Unterrichtsmodul zur Verfügung stehen.
 
Für den Betrieb ist angedacht, dass der Schulungsraum 2 mit 21 bzw. 23 Plätzen ab dem 02.03.2020 den bisherigen Raum 166 ersetzt.
Der Schulungsraum 1 mit 35 bzw. 36 Plätzen ersetzt ab dem 02.03.2020 den bisherigen Raum 200.
 
Ab dem 02.03.2020 finden alle Arbeitsgemeinschaften, die vorher im Raum 166 stattfanden, bis auf weiteres im Schulungsraum 2 statt!
Ab dem 02.03.2020 finden alle Arbeitsgemeinschaften, die vorher im Raum 200 stattfanden, bis auf weiteres im Schulungsraum 1 statt!
 
Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gelände vor dem Schulungsmodul und selbstverständlich im Schulungsmodul ein Rauchverbot besteht.
 
Nur der Vollständigkeit halber möchten wie Sie bereits jetzt aufgrund der vielen Nachfragen darüber informieren, dass nach dem derzeitigen Planungsstand in den Schulungsmodulendas zweite Staatsexamen nicht stattfinden wird. In der Preußerstraße in Kiel haben wir unter anderem Räumlichkeiten für das zweite Staatsexamen angemietet. Dort finden derzeit noch Baumaßnahmen statt. Ab welchem Durchgang das zweite Staatsexamen in der Preußerstaße in Kiel geschrieben wird, steht noch nicht fest, da unter anderem ein Termin für den Beginn der Bauarbeiten im Landgericht Kiel noch nicht endgültig feststeht. Die derzeitige Planung sieht vor, dass der Aprildurchgang das zweite Staatsexamen noch sicher im Raum 200 schreiben wird. Wegen des zweiten Staatsexamens werden sie zu gegebener Zeit weitere Informationen (ggf. über das GPA) erhalten.
 
Bei allen weiteren Fragen können Sie sich an Frau Mildenberger (Raum 274a – 0431 604 1544) oder mich (Raum 377 – 0431 604 1542) wenden.
 
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche und gewinnbringende Unterrichtszeit in den neuen Schulungsmodulen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Im Auftrag
 Marvin Gers
Richter

 

Stationsangebot: Verband deutscher Kreditplattformen

 Referendariat in der innovativsten und wachstumsstärksten Branche der Plattformwirtschaft 

 Um diese Ziele zu erreichen, suchen wir zur Ausbildung in der Wahlstation 

Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare (m/w/d). 

Deine Aufgaben 

  • • Erarbeiten von Gutachten, Stellungnahmen, Positionspapieren im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und/oder zu konkreten Rechtsfragen im Bank- und Kapitalmarktrecht 
  • • Verfassen von Vermerken, Briefen, Rundschreiben und Artikeln für Verbandspublikationen 
  • • Unterstützung der politischen Kommunikation bei politischen Terminen und Veranstaltungen 
  • • Schnittstelle zu den Syndikusanwälten der Mitgliedsunternehmen 

Was Du mitbringst 

  • • Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht; idealerweise auch im Datenschutzrecht 
  • • Interesse an Kreditplattformen und deren Geschäftsmodell 
  • • Fähigkeit, komplexe Sachverhalte präzise, prägnant und adressatengerecht zu formulieren 
  • • sozial kompetent – ein Teamplayer 
  • • Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft 
  • • verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift 
  • • Sicherheit in MS-Office und Internet-Anwendungen 

Wir bieten 

  • • eine vielseitige Ausbildung in der agilen Welt der Kreditplattformen 
  • • anspruchsvolle juristische Fragestellungen und ein Netzwerk zu den Syndikusanwälten unserer Mitgliedsunternehmen – potentielle Arbeitgeber, denen gegenüber man sich präsentieren kann 
  • • mit Berlin, dem Sitz von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, ein spannendes politisches Umfeld 
  • • regelmäßige Ausbildungsgespräche und Zeit für Deine individuelle Examensvorbereitung 

Interesse? Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, gewünschter Ausbildungszeitraum) per Mail an info@kreditplattformen.de

Angebot für Rechtsreferendare_Verband_deutscher_Kreditplattformen