Freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG in Kiel in der Zeit vom 07.06.2022 bis 27.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit vom 07.06.2022 bis 27.09.2022 haben vorrangig die Referendarinnen und Referendare der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft 2 die Möglichkeit, an der freiwilligen Zwangsvollstreckungsarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft findet dienstags; erstmals am
07.06.2022 um 14:45 Uhr im Schulungsmodul, Schulungsraum 1 statt.
Am 07.06.2022, 14.06.2021 und 21.06.2021 findet die Arbeitsgemeinschaft jeweils um 14:45 Uhr statt. Der reguläre Beginn der sonstigen Veranstaltungen ist um 14:30 Uhr.

Leiterin der Arbeitsgemeinschaft ist Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Arp.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung folgende Daten an:
Name, Vorname, LG-Bezirk, Ausbildungsstation ab Juni 2022, Kontaktdaten, Sonstiges
Das Feld „Sonstiges“ ist für die Darlegung der Gründe der Referendar*innen vorgesehen, die bis-her keine Möglichkeit hatten, an der Zwangsvollstreckungs-AG teilzunehmen und nicht der jetzigen AG 2 (bzw. im Juni der AG 3 angehören).

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.05.2022.

Die Bewerber*innen werden ab dem 01.06.2022 über einen Platzerhalt oder eine Absage für die AG informiert werden.

Eine Erstattung von Reisekosten findet nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Gers, RiLG