Ausschreibung: Fortbildung materielles Strafrecht

Mitteilung der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Ausschreibung
Fortbildung für Referendarinnen und Referendare:
Materielles Strafrecht

Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Termin:
Montag, 15. November 2021
Dienstag, 16. November 2021
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239 G

ggf. wird die Fortbildung auch Online stattfinden, sollte die Pandemielage eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn

  • Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
  • Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
  • Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.

Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich versichern.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig – Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.

Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen

  • Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Allgemeiner Teil

Referent in/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka
– alle Staatsanwaltschaft Kiel –

Teilnehmerzahl:
Max. 15

Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an

olg-fortbildung@olg.landsh.de

bis zum 1. Oktober 2021.

Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.

Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.

Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen – und Mundschutzes“ (Maske).

In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig ve rringert werden.

In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.