Mitteilung der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Ausschreibung
Fortbildung für Referendarinnen und Referendare:
Materielles Strafrecht
Fortbildungsveranstaltung
der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Termin:
Montag, 15. November 2021
Dienstag, 16. November 2021
jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Tagungsort:
Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel
Knooper Weg 103
24116 Kiel
2. OG/Raum 239 G
ggf. wird die Fortbildung auch Online stattfinden, sollte die Pandemielage eine Präsenzveranstaltung nicht zulassen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist die Teilnahme nur möglich, wenn
- Sie entweder geimpft sind und Ihre letzte Impfung im Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder
- Sie von einer Covid-Erkrankung genesen sind und die Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
- Sie maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Corona-Schnelltest absolviert haben, dessen Ergebnis negativ ist.
Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen müssen Sie am Beginn der Veranstaltung dienstlich versichern.
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Referendarinnen und Referendare des Landes Schleswig – Holstein, die Kenntnislücken im materiellen Strafrecht schließen wollen.
Inhalte der Veranstaltung:
Klausurrelevante Schwerpunkte des allgemeinen und besonderen Strafrechts im Assessorexamen
- Nichtvermögensdelikte
- Vermögensdelikte
- Allgemeiner Teil
Referent in/en:
Staatsanwalt Matthias Pfaff
Staatsanwalt Detmar Kofent
Staatsanwältin Meylin Pietzsch
Staatsanwalt (GrL) Dr. Martin Soyka
– alle Staatsanwaltschaft Kiel –
Teilnehmerzahl:
Max. 15
Anmeldungen:
Die Anmeldung erfolgt nur per Mail und unter Angabe des Einstellungsdatums an
bis zum 1. Oktober 2021.
Die Plätze werden vorrangig nach Dienstalter, nachrangig nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben.
Hinweise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen werden gebeten, etwaigen Hilfsbedarf mit der Anmeldung mitzuteilen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.
Kosten:
Die Kosten der Veranstaltung werden übernommen. Reisekosten werden nicht erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Tagungsgetränke etc. im Tagungshaus nicht zur Verfügung stehen.
Hinweis Covid19:
Personen haben im gesamten Tagungsbereich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten, und zwar sowohl in den Gebäuden als auch im Freien. Wo dieser Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt sowohl im Gebäude als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines „Nasen – und Mundschutzes“ (Maske).
In den Tagungsräumen und sonstigen Aufenthaltsbereichen ist die Möblierung zur Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m angepasst; dieser Abstand darf nicht eigenmächtig ve rringert werden.
In den Tagungshäusern werden Desinfektionsmittel vorgehalten und es gelten die dortigen Hygiene – und Abstandsvorschriften.