Mitteilung der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Im Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Stelle für eine/einen
Notarassessorin/Notarassessor (w/m/d)
zu besetzen.
Informationen zum Anwärterdienst als Notarassessor/-in im Land Mecklenburg-Vorpommern können der Verordnung über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. November 2014 (GVOBl. M-V S. 629) sowie dem ent-sprechenden Informationsblatt entnommen werden, das zum Download im Re-gierungsportal (www.regierung-mv.de) unter Justizministeri-um/Karriere/Stellenangebote zur Verfügung steht.
Die Bewerber sollen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist
- über die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz verfügen und
- überdurchschnittliche Leistungen in den juristischen Staatsprüfungen er-bracht haben. Vorzugsweise soll das Zweite juristische Staatsexamen mit einem mindestens „vollbefriedigenden“ Ergebnis abgeschlossen worden sein.
Bewerbungen sind bis zum 24.09.2020 zweifach mit Anlagen unter der folgen-den Anschrift einzureichen:
Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 26
19055 Schwerin
Interessenten können den zu verwendenden besonderen Vordruck telefonisch unter 0385 581 2575 anfordern.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist in der Richtlinie zur Ausführung der Bundesnotarordnung vom 25. November 2014 (AmtsBl. M-V S. 1186), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2017 (AmtsBl. M-V S. 28), geregelt.