{"id":8652,"date":"2021-11-23T17:06:35","date_gmt":"2021-11-23T15:06:35","guid":{"rendered":"http:\/\/referendarrat-sh.de\/?p=8652"},"modified":"2021-11-26T18:28:13","modified_gmt":"2021-11-26T16:28:13","slug":"ausbildung-der-referendarinnen-und-referendare-in-schleswig-holstein-ab-24-november-202","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/referendarrat-sh.de\/?p=8652","title":{"rendered":"Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\"><strong>ACHTUNG! <\/strong><br>HIERF\u00dcR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE K\u00d6NNT IHR <strong><a href=\"http:\/\/referendarrat-sh.de\/?p=8663\">HIER<\/a><\/strong> LESEN (NEUER BEITRAG).<\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#023064\" class=\"has-text-color\">Mitteilung des <strong>OLG<\/strong>.<br>Den entsprechenden Erlass k\u00f6nnt ihr <strong><a href=\"http:\/\/referendarrat-sh.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/Erlass_CdS_Corona_20211119.pdf\">hier<\/a><\/strong> als PDF ansehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. November 2021 <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,  <\/p>\n\n\n\n<p>da sich die allgemeine Lage der Pandemie in den letzten Wochen bekanntlich deutlich versch\u00e4rft hat, treten in diesen Tagen neue Bestimmungen sowohl auf Bundesebene als auch f\u00fcr Schleswig-Holstein in Kraft. Dazu hat am Freitag, den 19. November 2021 eine gemeinsame   Videokonferenz   der   Pr\u00e4sidentinnen   und   Pr\u00e4sidenten   der   ordentlichen Gerichtsbarkeit   mit   Teilnehmerinnen   und   Teilnehmern   des   MJEV,   der Fachgerichtsbarkeiten   und   der   Generalstaatsanwaltschaft   stattgefunden.   Ebenfalls   mit Datum vom 19. November 2021 hat der Chef der Staatskanzlei einen \u2013 als Anlage zu diesem Schreiben beigef\u00fcgten \u2013 Erlass \u00fcber personelle und organisatorische Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Im Lichte der o.g. gemeinsamen Videokonferenz und des o.g. Erlasses teile ich im Auftrag der Pr\u00e4sidentin des   Schleswig-Hosteinischen   Oberlandesgerichts   im   Hinblick   auf   die   Ausbildung   der Referendarinnen und Referendare Folgendes mit: <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li> Die im o.g.  <strong>Erlass<\/strong>  getroffenen Anordnungen betreffen grds. auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare.  <br><\/li><li>F\u00fcr Referendarinnen und Referendare gilt daher ab dem 24. November 2021 die Pflicht zur Einhaltung der  <strong>3-G-Regelung<\/strong> . Es besteht dabei zugleich die Pflicht, die <strong>Einhaltung   der   3-G-Regelung<\/strong>   t\u00e4glich   zu   \u00fcberwachen   und   regelm\u00e4\u00dfig   zu dokumentieren.  <br><\/li><li>F\u00fcr die Kontrolle \/ Dokumentation des Impf- und Genesenenstatus werden alle geimpften   oder   genesenen   Referendarinnen   und   Referendare   gebeten, <strong>unverz\u00fcglich \u2013 m\u00f6glichst bis Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr (zum \u00dcbergangszeitraum   sogleich)   \u2013   ihren   Status   gegen\u00fcber   der Referendarabteilung nachzuweisen. <\/strong>  Dies kann in elektronischer Form \u2013 durch \u00dcbersendung des eingescannten Dokuments (z.B. Impfausweis) \u2013 erfolgen (bitte senden an: OLG-Referendariat@OLG.landsh.de). Ein digitaler Impfnachweis kann auch direkt aus der Corona-Warn-App als PDF versendet werden. Informationen hierzu k\u00f6nnen Sie folgender Seite entnehmen:  Version 2.10: Corona-Warn-App ist bereit,   schnell   \u00fcber   Auffrischungsimpfungen   zu   informieren   (coronawarn.app) . Durch   die   \u00dcbersendung   eines   o.g.   Nachweises   an   die   Referendarabteilung entfallen t\u00e4gliche Nachweispflichten in den jeweiligen Ausbildungsstellen.   <br><\/li><li>Die Referendarabteilung wird den jeweiligen Ausbildungsstellen mitteilen, welche dort zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare bis <strong>Dienstag, 23. November 2021, 14:00 Uhr <\/strong> keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben.   Diese   Personen   m\u00fcssen   grds.   (zum   \u00dcbergangszeitraum   sogleich)   ab Mittwoch,   dem   24.   November   2021    <strong>t\u00e4glich   vor   dem   Betreten   der Ausbildungsst\u00e4tte   einen   aktuellen   \u201eoffiziellen\u201c   Testnachweis   vorlegen <\/strong>(Antigen-Schnelltest   nicht   \u00e4lter   als   24   Stunden,   PCR-Test   nicht   \u00e4lter   als   48 Stunden).<br><\/li><li><strong>\u00dcbergangszeitraum<\/strong>: <br>Sofern   ein   Impf-   oder   Genesenennachweis   zwar   vorhanden   ist,   dieser   aber aufgrund der kurzfristigen Regelungen nicht bis Dienstag, den 23. November 2021, 14:00   Uhr   an   die   Referendarabteilung   \u00fcbermittelt   werden   konnte,   k\u00f6nnen   die betroffenen Personen beim  <strong>Betreten der Ausbildungsst\u00e4tte anstelle eines Tests ihren Impf- oder Genesenennachweis auch direkt vor Ort vorweisen<\/strong>.   Die \u00dcbermittlung des Nachweises an die Referendarabteilung soll jedoch unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens   bis   Freitag,   den   26.   November   2021,   9:00   Uhr   (Ende   des \u00dcbergangszeitraums)   erfolgen. Erfolgt keine nachtr\u00e4gliche \u00dcbermittlung bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Person als nicht geimpft oder genesen.  <br><\/li><li>Die   <strong>Kontrolle der t\u00e4glichen Tests nicht geimpfter oder genesener Personen und   die   Dokumentation   der   Kontrolle   der   Tests   erfolgt   in   den Ausbildungsst\u00e4tten<\/strong>  nach den jeweiligen Anordnungen vor Ort.  <br><\/li><li>Erwirbt jemand zu einem  <strong>sp\u00e4teren Zeitpunkt <\/strong> einen Impf- oder Genesenenstatus, oder   \u00fcbermittelt   er   einen   bereits   vorhandenen   Status   zu   einem   <strong>sp\u00e4teren Zeitpunkt<\/strong>, so entf\u00e4llt die Testpflicht am Tag nach der \u00dcbermittlung des Nachweises an das Oberlandesgericht. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung der neuen Schutzma\u00dfnahmen wird grunds\u00e4tzlich an dem Konzept festgehalten, wonach sowohl im Rahmen der Einzelausbildung als auch im Rahmen der Gruppenveranstaltungen   ein   (teilweiser)   Pr\u00e4senzunterricht   m\u00f6glich   bleibt,   wobei   die Einzelheiten \u2013 also das \u201eOb\u201c und \u201eWie\u201c \u2013 jeweils vor Ort geregelt werden. Damit wird eine individuelle Ausgestaltung der Ausbildung beibehalten, die den jeweiligen Gegebenheiten in   den   verschiedenen   H\u00e4usern   Rechnung   tr\u00e4gt.   Sofern   die   Entscheidung   f\u00fcr   eine (teilweise) Pr\u00e4senzausbildung getroffen werden sollte, wird darum gebeten, die jeweils vor Ort aufgestellten Hygienekonzepte zu pr\u00fcfen und im Lichte der hohen Infektionszahlen gegebenenfalls   \u2013   z.B.   Bezug   auf   die   Nutzung   von   FFP2-Masken   im   Unterricht   \u2013 anzupassen.  <\/p>\n\n\n\n<p>Ich   bitte  um Bekanntgabe   dieses Schreibens  an  alle   betroffenen  Personen  in  Ihrem\u200b Zust\u00e4ndigkeitsbereich.   Die   Referendarinnen   und   Referendare   in   Schleswig-Holstein haben dieses Schreiben ebenfalls per Mail bekommen. <\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen <br><br> i.A. Dr. Felix H\u00fctte<\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\"><strong>Kommentar der Verwaltung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\">ich nehme Bezug auf das heute im Auftrag von Herrn Dr. H\u00fctte \u00fcbersandte Schreiben zur Anwendung der 3-G-Regelung in der Referendarausbildung ab dem 24.11.2021.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\">Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes bei der Datenerhebung wird die <strong>Liste mit den zu testenden Personen erst am Freitag \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen.<\/strong> <strong>Bis dahin bitten wir alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Betreten ihrer Ausbildungsst\u00e4tte ihren Impf-oder Genesenennachweis vor dem Betreten ihrer jeweiligen Ausbildungsst\u00e4tte vorzulegen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\">Sobald die Ausbildungsst\u00e4tten \u00fcber die Liste der zu testenden Personen verf\u00fcgen, k\u00f6nnen die Ausbildungsst\u00e4tten von der Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises absehen; Einzelheiten ordnet die jeweilige Ausbildungsst\u00e4tte an.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"color:#dd0909\" class=\"has-text-color\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br>Im Auftrag<br><br>Anja Howorek<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ACHTUNG! HIERF\u00dcR GIBT ES EINE NEUERE MITTEILUNG! DIESE K\u00d6NNT IHR HIER LESEN (NEUER BEITRAG). Mitteilung des OLG.Den entsprechenden Erlass k\u00f6nnt ihr hier als PDF ansehen. Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein ab 24. 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