{"id":6891,"date":"2020-05-12T12:58:20","date_gmt":"2020-05-12T10:58:20","guid":{"rendered":"http:\/\/referendarrat-sh.de\/?p=6891"},"modified":"2020-06-15T21:04:08","modified_gmt":"2020-06-15T19:04:08","slug":"informationen-des-olg","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/referendarrat-sh.de\/?p=6891","title":{"rendered":"Informationen des OLG"},"content":{"rendered":"\n<p>Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare,<\/p>\n\n\n\n<p>in diesem Schreiben m\u00f6chte ich mich \u2013 ausdr\u00fccklich auch im Namen der Pr\u00e4sidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau F\u00f6lster \u2013 zun\u00e4chst bei Ihnen f\u00fcr Ihren Einsatz in Zeiten von Corona bedanken. Wir alle \u2013 d.h. Sie und mit Ihnen s\u00e4mtliche AG-Leiterinnen und -Leiter, die \u00f6rtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG und nicht zuletzt das MJEVG \u2013 standen und stehen seit Mitte M\u00e4rz 2020 vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung im Referendariat. Ich bin dankbar, dass ich in den Wochen insgesamt ein positives Bild davon erhalten durfte, wie Sie und die an Ihrer Ausbildung beteiligten Personen diese Herausforderungen gemeinsam meistern. Uns allen ist bewusst, dass der Verlauf Ihres Referendariats keinesfalls dem \u00dcblichen entspricht, dass Sie unter einem erheblichen Druck stehen, und dass Sie daher z.T. auch mit Sorgen auf Ihre anstehenden Pr\u00fcfungen schauen. Daher erlauben Sie mir einen Hinweis auf die Ausf\u00fchrungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers des gemeinsamen Pr\u00fcfungsamts (GPA), Dr. Labe, in einem Schreiben, welches er am 6. April 2020 an die Pr\u00fcflinge richtete, die regul\u00e4r im April 2020 geschrieben h\u00e4tten und nunmehr im Juni schreiben werden:&nbsp;<em>\u201eSie werden, so denke ich, wohlwollenden Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfern begegnen, die sich der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Situation und dem damit verbundenen besonderen Druck bewusst sind.\u201c&nbsp;<\/em>Nehmen Sie dies als Motivation, weiterhin mit Ihrem \u2013 mir von zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbildern mitgeteilten \u2013 bemerkenswerten Einsatz am Ball zu bleiben. Nachfolgend m\u00f6chte ich Ihnen einige Informationen zu aktuellen Themen \u00fcbermitteln:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausbildungsbetrieb<\/strong>:\u00a0<br>Mit Schreiben vom 21. April 2020 hatte ich die \u00f6rtlichen Referentinnen und Referenten vor dem Hintergrund der Lockerungen bei den Kontaktbeschr\u00e4nkungen dar\u00fcber informiert, dass \u2013 behutsam \u2013 mit der Aufnahme eines (ggf. teilweisen) Pr\u00e4senzbetriebs begonnen werden kann. Von dieser Option wird mittlerweile z.T. Gebrauch gemacht, wobei die Fragen des \u201eOb\u201c und \u201eWie\u201c stets vor Ort und unter Ber\u00fccksichtigung des Gebots der Infektionsvermeidung und der \u00f6rtlichen Gegebenheiten (etwa Raum- und Personalkapazit\u00e4ten) beantwortet werden. Auch die Einzelausbildung kann unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder vermehrt mit Pr\u00e4senz erfolgen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erg\u00e4nzungsvorbereitungsdienst<\/strong> (EVD):\u00a0<br>In diesem Zusammenhang soll auch im Rahmen des EVD wieder ein Pr\u00e4senzunterricht erm\u00f6glicht werden. Die Gespr\u00e4che und Planungen hierzu laufen zurzeit \u2013 der voraussichtliche Beginn von (ggf. teilweisen) Pr\u00e4senzveranstaltungen wird der 25. Mai 2020 sein.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nutzung von Bibliotheken<\/strong>:\u00a0<br>Im Zuge der Lockerungen der Kontaktbeschr\u00e4nkungen habe ich die \u00f6rtlichen Referentinnen und Referenten um Pr\u00fcfung gebeten, inwieweit unter Ber\u00fccksichtigung des Infektionsschutzes die Nutzung von Bibliotheken f\u00fcr die Referendarinnen und Referendare erm\u00f6glicht werden kann. Ich habe bislang positive R\u00fcckmeldungen von der Staatsanwaltschaft L\u00fcbeck, dem Landgericht und Amtsgericht Kiel, der Staatsanwaltschaft Kiel (nur 1 Platz), dem Amtsgericht Eutin und dem Amtsgericht Schwarzenbek erhalten. Zu den Einzelheiten der Nutzung der jeweiligen Bibliothek wenden Sie sich bitte an die \u00f6rtlichen Verwaltungen oder Referentinnen und Referenten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Klausuren im Juni<\/strong>:\u00a0<br>Trotz der erheblichen Anforderungen im Hinblick auf die hohe Zahl der Pr\u00fcflinge und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konnten wir f\u00fcr die im Juni stattfindenden Klausuren R\u00e4umlichkeiten an s\u00e4mtlichen \u00fcblichen Standorten (Kiel, L\u00fcbeck, und Schleswig) finden, sodass die von den Pr\u00fcflingen ge\u00e4u\u00dferten Wunschorte weitgehend Ber\u00fccksichtigung finden k\u00f6nnen. S\u00e4mtliche R\u00e4umlichkeiten haben die Kapazit\u00e4t, um die vom GPA vorgegebenen Abst\u00e4nde einhalten zu k\u00f6nnen. Weitere Einzelheiten werden die Pr\u00fcflinge direkt vom GPA und vor Ort erfahren.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kommentare bei den Klausuren:<\/strong>\u00a0<br>Auf unsere Bitte hat das GPA f\u00fcr die Pr\u00fcfungen im Juni eine ge\u00e4nderte Hilfsmittelverf\u00fcgung erlassen, nach welcher f\u00fcr die Pr\u00fcfungen im Juni auch \u00e4ltere Auflagen von Kommentaren zugelassen wurden (Einzelheiten erfahren Sie beim GPA). Dies dient dazu, den Engpass bei den Leihkommentaren abzumildern, und den Pr\u00fcflingen den Erwerb g\u00fcnstigerer Vorauflagen zu erlauben.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auslandsstationen<\/strong>:\u00a0\u00a0<br>Im Hinblick auf anstehende Stationen im Ausland gilt grds. Folgendes: Bei der Zuweisung von Auslandsstationen richtet sich die Referendarabteilung zun\u00e4chst nach den Reisewarnungen des Ausw\u00e4rtigen Amtes f\u00fcr nicht notwendige touristische Reisen. Aktuell gibt es eine Reisewarnung f\u00fcr solche Reisen bis zum 14. Juni 2020 mit der Folge, dass Auslandsstationen bis zu diesem Zeitpunkt grds. nicht zugewiesen werden (zur aktuellen Reisewarnung siehe\u00a0<a href=\"https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/covid-19\/2296762\">https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/covid-19\/2296762<\/a>). Sollte die Reisewarnung verl\u00e4ngert werden, werden auch f\u00fcr den danach folgenden Zeitraum grds. keine Stationen im Ausland zugewiesen werden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte die Reisewarnung danach nicht verl\u00e4ngert werden, kommt eine Zuweisung \u2013 jedenfalls grunds\u00e4tzlich \u2013 in Betracht. F\u00fcr eine Zuweisung ist dabei u.a. erforderlich, dass sich die Referendarin \/ der Referendar selbst\u00e4ndig vergewissert, dass die Hin- und R\u00fcckreise gew\u00e4hrleistet ist. Dar\u00fcber hinaus muss sie \/ er eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung seiner Dienststelle vor Ort \u2013 idealerweise mit einer Erkl\u00e4rung \u00fcber ein vor Ort einzuhaltendes Sicherheitskonzept (Hygiene- und Abstandsregelungen) \u2013 beibringen. Die Referendarin \/ der Referendar tr\u00e4gt bei einer Station im Ausland das Risiko, welches im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus besteht. Hierzu geh\u00f6rt bspw. das Risiko einer verfr\u00fchten R\u00fcckreise bzw. eines Widerrufs der Zuweisung \u2013 einschlie\u00dflich des Kostenrisikos \u2013 oder einer ungewollten Verz\u00f6gerung der R\u00fcckreise \u2013 ebenfalls einschlie\u00dflich des Kostenrisikos \u2013 die zu einem verz\u00f6gerten Beginn der nachfolgenden Station oder einer Kollision mit einem Termin zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung f\u00fchren kann. Sie \/ er erkl\u00e4rt diese umfassende Risiko\u00fcbernahme schriftlich gegen\u00fcber der Referendarabteilung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit bereits jetzt zuk\u00fcnftige Zuweisungen zu einer Auslandsstation beantragt werden oder worden sind (z.B. f\u00fcr September 2020 o.\u00e4.), k\u00f6nnen diese aufgrund der Unsicherheit der zuk\u00fcnftigen Entwicklung einstweilen nicht erteilt werden. Eine Zuweisung kann nur in einem zeitlich engeren Zusammenhang erfolgen, wenn absehbar ist, dass eine Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes nicht (mehr) besteht. Die Referendarinnen und Referendare sind daher grds. gehalten, sich neben der begehrten Auslandsstation eine Alternativstation zu suchen, um f\u00fcr den Fall der Nichtzuweisung eine Station im Inland antreten zu k\u00f6nnen. Soweit die Wahlstation betroffen ist, ist es dabei zwingend erforderlich, dass der Schwerpunkt identisch ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ausnahmen gelten grds. f\u00fcr Auslandsstationen, die jedoch nicht im Ausland absolviert werden (\u201eOnlinestation\u201c, bei der die ausbildende Stelle im Ausland liegt, die T\u00e4tigkeit jedoch vom Inland aus betrieben wird). In diesem Fall kann grds. eine Zuweisung erfolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit gesichert ist, dass die ausbildende Stelle eine Pr\u00e4senz auch im sp\u00e4teren Verlauf der Ausbildung nicht verlangt, oder lediglich f\u00fcr den Fall verlangt, dass die Pr\u00e4senz im Ausland nach den o.g. Grunds\u00e4tzen zul\u00e4ssig ist; auch hier gilt das o.g. Erfordernis einer Erkl\u00e4rung der Risiko\u00fcbernahme entsprechend.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Einzelheiten k\u00f6nnen mit der Referendarabteilung gekl\u00e4rt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referendarinnen und Referendare mit Kindern<\/strong>:\u00a0<br>Das Absolvieren einer Ausbildung im Rahmen des Referendariats stellt keine systemrelevante T\u00e4tigkeit dar. Aus diesem Grund erhalten Referendarinnen und Referendare mit Kindern keine entsprechenden Bescheinigungen \u00fcber die Aus\u00fcbung einer systemrelevanten T\u00e4tigkeit und haben daher grds. auch keinen vorrangigen Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Soweit Sie als Mutter oder Vater aufgrund der notwendigen Betreuung Ihres Kindes \/ Ihrer Kinder bei der Durchf\u00fchrung des Referendariats gehindert oder beeintr\u00e4chtigt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbilderin \/ Ihren Ausbilder, an Ihre \u00f6rtliche Referentin oder ihren \u00f6rtlichen Referenten bzw. an die Referendarabteilung. Zudem wird auf die Regelungen der Ziff. 9 des Erlasses des Cds vom 12. M\u00e4rz 2020, verl\u00e4ngert durch die Erlasse vom 24. M\u00e4rz 2020, 16. April 2020 und 7. Mai 2020 verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referendarrat<\/strong>:\u00a0<br>Der von Ihnen neu gew\u00e4hlte Referendarrat wird sich am 15. Mai 2020 im Oberlandesgericht Schleswig konstituieren und anschlie\u00dfend begr\u00fc\u00dft und der bisherige verabschiedet werden. Wir danken dem bisherigen Referendarrat herzlich f\u00fcr seine konstruktive Arbeit und w\u00fcnschen den Referendarinnen und Referendaren alles Gute. Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen und danken Ihnen, dass Sie die Herausforderung in dieser Zeit angenommen haben!\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abschlie\u00dfend:<\/strong>\u00a0<br>Sofern Sie \u00fcber die obenstehenden Informationen hinausgehende Fragen haben, k\u00f6nnen Sie sich gern an Ihre \u00f6rtlichen Referentinnen und Referenten, die Referendarabteilung im OLG oder auch an den Referendarrat wenden. Ihr Referendarrat hat sich bislang sehr konstruktiv in die durch das Coronavirus ver\u00e4nderte Situation eingebracht und ich bin mir sicher, dass der neue Referendarrat in diesem Sinne f\u00fcr Sie handeln wird. Wir w\u00fcnschen Ihnen alles Gute, und dass Sie \u2013 trotz aller Widrigkeiten \u2013 die enormen Herausforderungen weiterhin meistern.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen,<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Felix H\u00fctte<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Referendarinnen, sehr geehrte Referendare, in diesem Schreiben m\u00f6chte ich mich \u2013 ausdr\u00fccklich auch im Namen der Pr\u00e4sidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau F\u00f6lster \u2013 zun\u00e4chst bei Ihnen f\u00fcr Ihren Einsatz in Zeiten von Corona bedanken. 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